Ratgeber · Gründungszuschuss 2026
Wie viel Zuschuss bekommst du? Und bis wann musst du gründen?
Schreib drei Zahlen von deinem Arbeitslosengeld-Bescheid ab und sag uns, wann du starten willst. Wir rechnen dir aus, was du bekommst, Monat für Monat – und ob deine Resttage reichen.
Arbeitslosengeld
Vereinfachter Nachbau mit Beispielwerten – die Zeilen heißen auf deinem Bescheid genauso. Trag deine eigenen Zahlen ein.
Noch keinen Bescheid? Die Arbeitsagentur rechnet dir einen Richtwert aus: Selbstberechnung Arbeitslosengeld ↗
Davon 1.350 € wie dein Arbeitslosengeld und 300 € für deine Absicherung. Danach bis zu 9 Monate je 300 € – zusammen bis zu 12.600 €.
Arbeitslos gemeldet · Gründen mit Zuschuss
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So rechnen wir. Mit deinen Zahlen.
§ 93 und § 94 SGB III, Monat = 30 Tage (§ 339 SGB III). Alles Weitere im Ratgeber Gründungszuschuss 2026 →
Was die Zahlen bedeuten. Und was nicht.
- Kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, auch für die ersten 6 Monate. Die Zahl zeigt, was du bekommst, wenn die Agentur Ja sagt.
- Phase 2 kommt nicht von allein. Du beantragst sie und zeigst mit einem kurzen Bericht, dass dein Betrieb hauptberuflich läuft. Verdienst du schon genug zum Leben, gibt es sie in der Regel nicht.
- Erst der Antrag, dann der Start. Der Antrag muss vor deinem ersten Tag als Selbstständige oder Selbstständiger bei der Agentur sein.
- Die Frist hängt an deinem Bescheid. Eine Sperrzeit kürzt den Anspruch, ein Job ab 15 Stunden verbraucht keine Tage, bei Krankheit zählen die ersten 6 Wochen mit. Lass dir die Resttage von der Agentur bestätigen.
- Nebenjob behalten? Dann rechnet die Agentur mit dem geminderten Betrag.
Drei Beispiele. Bei 40, 60 und 80 € am Tag.
So viel Gründungszuschuss gibt es, wenn die Agentur beide Phasen bewilligt. Deinen Tagessatz findest du auf dem Bescheid in der Zeile „Leistungssatz täglich“ – der Monat zählt immer 30 Tage.
| Leistungssatz täglich | Arbeitslosengeld im Monat Tagessatz × 30 | Phase 1 je Monat plus 300 € | Phase 1 6 Monate | Phase 2 bis zu 9 × 300 € | Zusammen bis zu |
|---|---|---|---|---|---|
| 40 € | 1.200 € | 1.500 € | 9.000 € | 2.700 € | 11.700 € |
| 60 € | 1.800 € | 2.100 € | 12.600 € | 2.700 € | 15.300 € |
| 80 € | 2.400 € | 2.700 € | 16.200 € | 2.700 € | 18.900 € |
Phase 1 steht dir nach § 94 SGB III sechs Monate lang zu, wenn die Agentur bewilligt; Phase 2 gibt es nur auf Antrag und nach Ermessen. Beides ist steuerfrei. Mit deinem Tagessatz rechnen →
Fragen zum Rechner. Kurz beantwortet.
Wo steht mein Tagessatz?
Auf deinem Bewilligungsbescheid unter „Berechnungsgrundlagen“, in der Zeile „Leistungssatz täglich“. Kein Bescheid zur Hand? Die Arbeitsagentur hat ein Selbstberechnungsprogramm, das dir einen Richtwert ausrechnet.
Zählt der Tag des Antrags oder der Tag der Gründung?
Der Tag der Gründung. An diesem Tag müssen noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld übrig sein. Der Antrag muss schon vorher bei der Agentur liegen.
Ich hatte eine Sperrzeit. Was jetzt?
Eine Sperrzeit kürzt deine Anspruchsdauer, bei 12 Wochen um mindestens ein Viertel. Trag die Tage von deinem aktuellen Bescheid ein. Gründest du während einer Sperrzeit, beginnt der Zuschuss erst danach, oft gibt es dann keinen.
Kann ich mich früher abmelden, um die Frist zu halten?
Ja. Zwischen dem Ende des Arbeitslosengeldes und der Gründung darf bis zu ein Monat liegen; in dieser Lücke bekommst du kein Geld. Sprich das vorher mit der Agentur ab.
Was passiert mit meinem restlichen Arbeitslosengeld?
Die 6 Monate Zuschuss verbrauchen 180 Tage. Was danach übrig ist, bleibt dir als Sicherheitsnetz, wenn es nicht klappt – du kannst es bis vier Jahre nach Beginn deines Arbeitslosengeldes abrufen.
Muss ich den Zuschuss versteuern?
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und zählt auch beim Steuersatz nicht mit. Den Gewinn aus deinem Betrieb versteuerst du ganz normal.
Wie bin ich mit dem Zuschuss krankenversichert?
Mit dem Start endet die Versicherung über die Agentur – du versicherst dich selbst, freiwillig gesetzlich oder privat. Melde den Wechsel vor dem ersten Tag bei deiner Krankenkasse. Die 300 € sind genau dafür gedacht. In den ersten sechs Monaten rechnet die Kasse mit deinem Gewinn plus dem Teil des Zuschusses, der deinem Arbeitslosengeld entspricht; die 300 € zählen nicht mit.
Meine Resttage sind knapp. Was kann ich tun?
Jeder Monat, den du wartest, kostet 30 Tage. Fehlen dir am geplanten Gründungstag Tage bis 150, zieh den Start nach vorn – der Antrag muss trotzdem vorher bei der Agentur liegen. Der Rechner oben zeigt dir den spätesten Gründungstag. Reicht es nicht mehr, gibt es keinen Gründungszuschuss; mit Grundsicherungsgeld kommt dann eher das Einstiegsgeld infrage.
Wann beantrage ich Phase 2?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber ohne Antrag endet der Zuschuss nach dem sechsten Monat. Stell ihn am besten vier bis sechs Wochen vor Ende von Monat 6 und leg einen kurzen Bericht mit Einnahmen und Ausgaben bei. Die Agentur entscheidet nach Ermessen: Sie will sehen, dass dein Betrieb hauptberuflich läuft. Verdienst du schon genug für Leben und Absicherung, gibt es Phase 2 in der Regel nicht.
Fragen zu deinem Zuschuss? Wir schauen mit dir drauf.
Der Rechner zeigt dir, was dir zusteht, wenn die Agentur Ja sagt. Im Erstgespräch gehen wir deinen Bescheid und deinen Zeitplan durch und klären, wie du an den Gutschein fürs Gründungscoaching kommst – mit AVGS-Gutschein für dich 0 €. Kostenlos und unverbindlich.
Alexander Motoc
Gründer und Geschäftsführer der NEU Consulting UG. Seit 2020 in der Gründungsberatung, 250+ 1:1‑Beratungen (Stand 09/2026).
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Rechner nach bestem Wissen, geprüft am 07.10.2026 gegen §§ 93, 94, 148, 154, 161 und 339 SGB III und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Er zeigt, was dir zusteht, wenn die Agentur Ja sagt – verbindlich ist dein Bescheid, die Resttage bestätigt dir die Agentur. Wir prüfen den Rechner jedes Jahr im Januar.