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Ratgeber · Gründungszuschuss

Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag.

Du bekommst Arbeitslosengeld und willst dich selbstständig machen? Dann ist der Gründungszuschuss dein wichtigster Baustein: sechs Monate ein Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 € im Monat, danach auf Antrag bis zu neun Monate weitere 300 €. Hier steht ehrlich, was du dafür brauchst, in welcher Reihenfolge – und wo die meisten stolpern.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 09/2026 · 10 Min. Lesezeit

Rechner: Reichen deine Resttage?

Beide Angaben stehen in deinem Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld.

Tage
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Trag beide ein – du siehst sofort, bis wann du spätestens gründen musst.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) unterstützt dich, wenn du Arbeitslosengeld I bekommst und dich hauptberuflich selbstständig machst. Er sichert in der Anfangszeit deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung – damit du dich um dein Geschäft kümmern kannst statt um die Miete. Mit Grundsicherungsgeld vom Jobcenter ist nicht der Gründungszuschuss dein Weg, sondern das Einstiegsgeld (siehe unten).

Eine gute Nachricht vorweg: Der früher gefürchtete Vermittlungsvorrang – also die Regel, dass dich die Agentur lieber in einen Job vermittelt, als deine Gründung zu fördern – gilt beim Gründungszuschuss seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr (§ 4 Abs. 2 SGB III). Es bleibt aber eine Ermessensleistung: Einen Rechtsanspruch hast du nicht, entscheiden tut deine Vermittlungsfachkraft. Wer überzeugen will, braucht vollständige Unterlagen.

Gründungszuschuss und AVGS – was ist was?

Diese beiden werden ständig verwechselt, dabei ist der Unterschied simpel – und wichtig, weil sie zusammen den sichersten Weg in die Selbstständigkeit ergeben:

AVGS-Gründungs­coachingGründungs­zuschuss
WasGutschein für ein kostenloses Coaching (§ 45 SGB III)Monatliche Geldleistung (§ 93 SGB III, Höhe und Dauer: § 94)
WannVor der Gründung – zur VorbereitungNach der Gründung – zur Absicherung
WofürBusinessplan, Finanzplan, AntragLebensunterhalt in der Startphase

Kurz: Der AVGS bezahlt die Vorbereitung, der Gründungszuschuss sichert die Startphase.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Du bekommst Arbeitslosengeld I. Genauer: Du hast einen Anspruch darauf, der auch ausgezahlt wird – während einer Sperrzeit reicht das nicht. Mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gibt es stattdessen das Einstiegsgeld.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch – am Tag deiner Gründung. Nicht am Tag des Antrags.
  • Hauptberuflich selbstständig – mindestens 15 Stunden pro Woche. Und mehr Zeit als für einen Nebenjob.
  • Eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Eine fachkundige Stelle bestätigt auf einem Vordruck der Agentur, dass deine Idee trägt. Grundlage sind dein Businessplan und dein Finanzplan. Wer sie ausstellen darf und was sie kostet, steht im Ratgeber Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Persönliche und fachliche Eignung. Du kannst zeigen, dass du das nötige Wissen mitbringst – oder es dir gezielt aneignest, etwa in einem Gründungscoaching.
  • Keine Gründungsförderung in den letzten 24 Monaten (§ 93 Abs. 4 SGB III). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die frühere Gründung aus persönlichen Gründen wie Krankheit gescheitert ist.
  • Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (§ 93 Abs. 5 SGB III).

Rechner: Wie viel Zuschuss – und bis wann?ohne Anmeldung

Schreib drei Zahlen von deinem Bescheid ab: Du siehst deinen Zuschuss Monat für Monat, deinen spätesten Gründungstag und wie viel Arbeitslosengeld dir danach als Netz bleibt.

Zum Gründungszuschuss-Rechner →

Du erfüllst die Punkte? So begleiten wir dich vom Gutschein bis zum Antrag: Gründungszuschuss mit Coaching →

Höhe und Dauer: Was bekommst du wirklich?

Dauer und Höhe regelt § 94 SGB III (die Voraussetzungen stehen in § 93). Die Förderung läuft in zwei Phasen:

PhaseDauerLeistung
Phase 1Monat 1–6Ein Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich für deine soziale Absicherung
Phase 2Monat 7–15300 € monatlich – auf eigenen Antrag und nach Ermessen, wenn du zeigst, dass dein Geschäft hauptberuflich läuft

Beispiel: 1.200 € Arbeitslosengeld im Monat

Phase 1 6 × (1.200 € + 300 €)
9.000 €
Phase 2 9 × 300 € – nicht sicher, auf Antrag
2.700 €
Zusammen, steuerfrei
bis zu 11.700 €
  • Was es kostet: Phase 1 verbraucht rund 180 Tage deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
  • Für die Krankenkasse: Der Teil in Höhe deines Arbeitslosengeldes zählt in der Regel als Einnahme, die 300 € nicht.
  • Auszahlung: monatlich im Nachhinein – die erste Zahlung kommt etwa einen Monat nach dem Start.

Mit deinen eigenen Zahlen, Monat für Monat: Gründungszuschuss-Rechner →

Drei Fakten, die viele nicht wissen:

  • Steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG) und ohne Progressionsvorbehalt – er erhöht also auch nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte.
  • Du musst ihn nicht zurückzahlen – außer bei falschen oder unvollständigen Angaben oder wenn du Änderungen nicht meldest (§§ 45, 48, 50 SGB X).
  • In Phase 1 wird dein Gewinn nicht angerechnet. Für Phase 2 schaut die Agentur dagegen, ob du den Zuschuss noch brauchst: Deckt dein Einkommen Lebensunterhalt und Absicherung schon, gibt es Phase 2 in der Regel nicht.

Was du im Blick behalten musst

Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird verbraucht. Jeder Tag in Phase 1 geht von deinem Restanspruch ab. Läuft die Gründung nicht, bleibt dir danach weniger Arbeitslosengeld – oder keins. Rechne das ehrlich mit ein.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: drei Monate Frist. Als Selbstständiger kannst du dich weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern. Der Antrag muss aber spätestens drei Monate nach deinem Start bei der Agentur sein – danach ist die Chance weg.

Krankenversicherung regelst du selbst. Ab dem Start bist du freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Frag deine Kasse früh nach dem Beitrag und nimm ihn in deinen Finanzplan auf – er entscheidet mit darüber, ob deine Rechnung trägt.

So beantragst du den Gründungszuschuss – Schritt für Schritt

  1. Situation klären. Rechne nach, wie viele Tage Arbeitslosengeld dir am geplanten Gründungstag noch bleiben, und mach früh einen Termin mit deiner Vermittlungsfachkraft. Nach diesem Gespräch wird meist auch der Online-Antrag freigeschaltet.
  2. AVGS ansprechen. Frag aktiv nach einem AVGS-Gutschein für ein Gründungscoaching (§ 45 SGB III). Damit ist deine Vorbereitung – Businessplan, Finanzplan, Antrag – für dich in der Regel kostenlos. Der Gutschein ist ebenfalls eine Ermessensleistung. Vertragspartner für das geförderte Coaching ist ein zertifizierter Träger.
  1. Businessplan und Finanzplan erstellen. Realistische Zahlen, nachvollziehbare Annahmen, ein roter Faden. Was Prüfer sehen wollen, zeigt unsere kostenlose Prüf-Checkliste. Durchgerechnet an einem Fall – vom Arbeitslosengeld bis zur Tragfähigkeit – siehst du es im Finanzplan-Beispiel.
  2. Tragfähigkeitsbescheinigung einholen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder Gründungsberatungen mit diesem Schwerpunkt.
  3. Antrag stellen – bevor du startest. Ein formloser Antrag reicht, um die Frist zu wahren; die Unterlagen reichst du vollständig nach. Auf die Bewilligung musst du vor dem Start nicht warten. Aber: Startest du vorher, trägst du das Risiko einer Ablehnung – dann fehlen dir Zuschuss und Arbeitslosengeld.
  1. Gewerbe anmelden und gründen. Jetzt meldest du dein Gewerbe mit dem geplanten Beginn-Datum an und legst los.

Was wannvom Gutschein bis Monat 15

  1. So früh wie möglichTermin bei der Vermittlungsfachkraft, AVGS-Gutschein anfragen
  2. Im CoachingBusinessplan, Finanzplan, Tragfähigkeitsbescheinigung
  3. Vor dem StartAntrag stellen, dann Gewerbe mit Beginn-Datum in der Zukunft anmelden
  4. Spätester Startsolange noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld übrig sind
  5. Bis 3 Monate nach dem StartAntrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung
  6. Nach Monat 1erste Zahlung (monatlich im Nachhinein)
  7. Gegen Ende von Monat 6Antrag auf Phase 2 mit kurzem Bericht über dein Geschäft
  8. Bei einer Ablehnungein Monat Frist ab Bekanntgabe – Frist ausrechnen

Checkliste: Vom Plan bis zum Start0 von 13

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Die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest

  1. Gewerbe zu früh angemeldet oder zu früh gestartet. Der häufigste Fehler in der Reihenfolge. Erst den Antrag stellen, dann das Gewerbe mit einem Beginn-Datum in der Zukunft anmelden – und vorher nichts nach außen tun.
  1. Zu spät gekümmert. Die 150-Tage-Grenze schleicht sich an. Wer erst kurz vor knapp aktiv wird, verschenkt Monate an Förderung – oder den ganzen Anspruch.
  2. Job gekündigt, um an den Zuschuss zu kommen. Funktioniert in aller Regel nicht. Nach einer eigenen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit: In dieser Zeit ruht dein Arbeitslosengeld, und wer dann startet, bekommt keinen Zuschuss. Außerdem kürzt die Sperrzeit deinen Anspruch um mindestens ein Viertel – das kann die 150 Tage kosten. Auch eine Abfindung kann das Arbeitslosengeld ruhen lassen und fließt in die Entscheidung ein.
  3. Finanzplan hält Nachfragen nicht stand. Übertrieben optimistische Umsätze oder vergessene Kosten fallen der Agentur auf. Lieber vorsichtig rechnen und Annahmen begründen können.
  4. Lücken schon beim Antrag auf Arbeitslosengeld. Unvollständige Angaben dort ziehen sich durch – bis zum Gründungszuschuss.

Und wenn der Bescheid trotzdem negativ ausfällt: Eine Ablehnung ist nicht das Ende – aber sie hat eine Frist von einem Monat. Bis wann genau, rechnet dir unser Fristrechner aus. Wie du den Bescheid liest und ob Widerspruch oder Nachbessern der schnellere Weg ist, steht in Gründungszuschuss abgelehnt: Was du jetzt tun kannst.

Und wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung vom Jobcenter Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld. Beziehst du nur Grundsicherungsgeld, ist nicht der Gründungszuschuss dein Weg, sondern das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): bis zu 24 Monate, die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest.

Bekommst du Arbeitslosengeld I und stockst mit Grundsicherungsgeld auf, ist die Agentur zuständig – dann ist der Gründungszuschuss dein Weg, Einstiegsgeld gibt es für dich nicht.

Seit Juli gilt beim Jobcenter wieder der Vorrang der Vermittlung – aber nicht fürs Einstiegsgeld. Das AVGS-Gründungscoaching kommt in beiden Fällen infrage.

Mehr dazu: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Fragen und Antworten8 Fragen

01Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Als Leistung ist er nicht rückzahlbar – auch wenn du die Selbstständigkeit später wieder aufgibst. Zurückgefordert werden kann er aber sehr wohl: Beruht der Bescheid auf Angaben, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig waren, greift § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X. Ändern sich deine Verhältnisse nachträglich und du meldest das nicht, kann der Bescheid nach § 48 SGB X aufgehoben und das Geld nach § 50 SGB X zurückgefordert werden. Gibst du auf, informierst du die Agentur und die Zahlungen enden.

02Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG) und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er erhöht also auch nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte.

03Darf ich während des Gründungszuschusses Geld verdienen?

Ja. In Phase 1 wird dein Gewinn nicht angerechnet. Für Phase 2 schaut die Agentur, ob du den Zuschuss noch brauchst. Wichtig ist, dass deine Selbstständigkeit hauptberuflich bleibt – ein Nebenjob darf sie nicht überholen.

04Bekomme ich den Gründungszuschuss mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?

Nein, wenn du nur Grundsicherungsgeld beziehst – dann ist das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) dein Weg. Bekommst du Arbeitslosengeld I und stockst mit Grundsicherungsgeld auf, ist die Agentur zuständig und der Gründungszuschuss dein Weg. Das AVGS-Gründungscoaching kommt in beiden Fällen infrage.

05Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit – die Entscheidung liegt bei deiner Vermittlungsfachkraft. Vollständige Unterlagen und ein nachvollziehbarer Plan machen es der Agentur leicht, Ja zu sagen.

06Wann kommt das erste Geld?

Der Zuschuss wird monatlich im Nachhinein gezahlt – die erste Zahlung kommt also etwa einen Monat nach deinem Start. Plan diesen ersten Monat in deiner Liquidität ein.

07Welche Unterlagen brauche ich?

Businessplan, Lebenslauf mit Nachweisen, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, die Tragfähigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck der Agentur und die Gewerbeanmeldung oder die Anmeldung beim Finanzamt. Die Checkliste oben hilft beim Abhaken.

08Wie bekomme ich Phase 2?

Mit einem eigenen Antrag, am besten gegen Ende von Monat 6. Du zeigst mit einem kurzen Bericht – Einnahmen, Ausgaben, was du unternommen hast –, dass dein Geschäft hauptberuflich läuft. Phase 2 ist Ermessen: Deckt dein Einkommen Lebensunterhalt und Absicherung schon, gibt es sie in der Regel nicht.

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Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen das SGB III und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Agentur für Arbeit.