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Ratgeber · Businessplan

Die Tragfähigkeits-bescheinigung.

Für den Gründungszuschuss brauchst du sie, fürs Einstiegsgeld meist auch. Hier steht, wer sie ausstellen darf, was sie kostet, wo du sie im Ruhrgebiet oft kostenlos bekommst – und was drinstehen muss, damit sie ohne Rückfragen durchgeht.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 09/2026 · 7 Min. Lesezeit

Wegweiser: Wo bekommst du sie?

Mit AVGS-Gutschein
Im Gründungscoaching immer mit dabei – für dich kostenlos.
Ohne Gutschein
Wirtschaftsförderung, STARTERCENTER oder Kammer – oft kostenlos, sonst meist bis rund 100 €.
Mit Grundsicherungsgeld
Das Jobcenter sagt dir in der Regel, wohin – für dich kostenlos.

Alle Wege und Kosten ↓Was der Vordruck fragt

Was ist die Tragfähigkeitsbescheinigung?

Die Tragfähigkeitsbescheinigung – offiziell die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – ist eine unabhängige Einschätzung deines Vorhabens. Die Stelle liest deinen Businessplan, deinen Finanzplan und deinen Lebenslauf und beantwortet auf einem Vordruck der Agentur eine Frage: Kann deine Gründung dir und deinen Angehörigen auf Dauer eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?

Wichtig zu wissen: Sie ist keine Zusage. Die Agentur prüft die Stellungnahme und entscheidet dann selbst – der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Fachkunde der Stelle zweifelt sie grundsätzlich nicht an. Hat sie aber begründete Zweifel an deinem Vorhaben, kann sie eine weitere Stelle einschalten.

Wann du sie brauchst

  • Für den Gründungszuschuss – immer. Ohne Stellungnahme wird er nicht bewilligt (§ 93 Abs. 2 SGB III).
  • Für das Einstiegsgeld – meistens. Das Jobcenter prüft die Tragfähigkeit selbst oder schickt dich zu einer fachkundigen Stelle. Die bestimmt in der Regel das Jobcenter, und für dich ist sie kostenlos. Bei Zuschüssen für Anschaffungen soll es eine Stellungnahme verlangen (§ 16c SGB II).
  • Für die zweite Phase des Gründungszuschusses – vielleicht. Hat die Agentur Zweifel an deiner Geschäftstätigkeit, kann sie für die weiteren neun Monate eine neue Stellungnahme verlangen.
  • Für eine Aufenthaltserlaubnis als Selbstständiger holt die Ausländerbehörde meist die Einschätzung von IHK oder Handwerkskammer ein.
  • Für die Bank – nein. Die Bank prüft selbst, und zwar vor allem, ob du den Kredit bedienen kannst. Mehr dazu im Ratgeber Kapitaldienstfähigkeit.

Wer sie ausstellen darf

Die Agentur akzeptiert nur fachkundige Stellen. Das Gesetz nennt ausdrücklich fünf Gruppen (§ 93 Abs. 2 SGB III):

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur kommen auch steuer- und unternehmensberatende Berufe infrage – beide aber nur, wenn ihr Schwerpunkt auf der Gründungsberatung liegt. Dazu nennen die Weisungen Gründungsinitiativen und Gründungszentren; in NRW gehören die Wirtschaftsförderungen der Städte mit ihren STARTERCENTERN dazu.

Für den Gründungszuschuss wählst du die Stelle selbst. Die Agentur kann einzelne Stellen nur im begründeten Einzelfall ablehnen, nie eine ganze Gruppe. Eine Einschränkung, die viele überrascht: Die IHK ist nur für gewerbliche Gründungen zuständig. Gründest du als Freiberufler, gehst du zur Wirtschaftsförderung oder zu deiner Kammer, im Handwerk zur Handwerkskammer.

Wo du sie bekommst – und was es kostet

Die Agentur übernimmt die Kosten für die Stellungnahme nicht. Oft kostet sie aber wenig oder gar nichts. Es gibt vier Wege:

WegKostenDauer
Im Gründungscoaching mit AVGS-Gutschein0 € – bei uns stellt der Träger sie mit aus, bei anderen Anbietern vorher fragensobald dein Plan steht
Wirtschaftsförderung, STARTERCENTER NRWoft kostenlosje nach Stelle einige Wochen
IHK oder Handwerkskammermanche kostenlos, andere um die 60 bis 70 €oft drei bis fünf Wochen
Private fachkundige Stellemeist 80 bis 100 €oft wenige Tage

Im Ruhrgebiet stehen die Stellen mit Adresse im nächsten Abschnitt. Frag vorher kurz nach, ob die Stelle für dich zuständig ist und was sie verlangt – Gebühren und Wartezeiten ändern sich.

Mit Grundsicherungsgeld ist es einfacher: Beim Einstiegsgeld sagt dir das Jobcenter in der Regel, zu welcher Stelle du gehst, und für dich ist das kostenlos.

Plan, Zahlen und Stellungnahme in einem Durchgang – mit AVGS-Gutschein für dich kostenlos: Gründen mit Zuschuss →

Fachkundige Stellen im Ruhrgebiet

Diese Stellen stellen die Stellungnahme nach eigenen Angaben aus – oder wir kennen es aus unserer Beratung. Zuständig ist meist die Stelle in deiner Stadt: die IHK nur für gewerbliche Gründungen, die Handwerkskammer fürs Handwerk. Ruf vorher kurz an, denn Zuständigkeit, Gebühren und Wartezeiten ändern sich.

Wo du sie im Ruhrgebiet bekommstStand 10/2026

StelleFür wenAdresseGut zu wissen
IHK Mittleres Ruhrgebiet
Bochum, Herne, Witten, Hattingen
gewerbliche GründungenOstring 30‑32, 44787 Bochum
0234 9113-0
kennen wir aus unserer Beratung; nach Gebühr und Wartezeit fragen
Herne.Business
Wirtschaftsförderung, STARTERCENTER NRW
Gründungen in HerneWestring 303, 44629 Herne
02323 925-104
Beratung kostenlos; die Stellungnahme kennen wir aus unserer Beratung
STARTERCENTER NRW Westfälisches Ruhrgebiet
Wirtschaftsförderung Dortmund
Gründungen in Dortmund, im Kreis Unna und in HammGrüne Straße 2‑8, 44147 Dortmund
0231 5029244
stellt sie laut eigener Seite aus, auch fürs Einstiegsgeld; Beratung kostenlos
IHK zu Dortmundgewerbliche GründungenMärkische Straße 120, 44141 Dortmund
0231 5417-0
braucht deinen Businessplan; Rückmeldung per Web-Meeting oder Telefon
Handwerkskammer Dortmund
u. a. Bochum, Dortmund, Herne
HandwerksgründungenArdeystraße 93, 44139 Dortmund
0231 5493-0
Beratung kostenlos; die Stellungnahme nennt sie in ihrem Profil auf der Gründerplattform
IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausengewerbliche Gründungen in Essen, Mülheim und OberhausenAm Waldthausenpark 2, 45127 Essen
0201 1892-0
Unterlagen reichst du per Upload auf ihrer Seite ein
IHK Nord Westfalen
Standort Gelsenkirchen
gewerbliche Gründungen, u. a. in GelsenkirchenRathausplatz 7, 45894 Gelsenkirchen
0209 388-0
in der Regel nach einem persönlichen Gespräch
Handwerkskammer Münster
Emscher-Lippe-Region
Handwerksgründungen, u. a. in GelsenkirchenVom-Stein-Straße 34, 45894 Gelsenkirchen
0209 38077-0
Beratung kostenfrei; für die Stellungnahme zu Fördermitteln wie dem Gründungszuschuss bittet sie, dass du dich meldest

Freiberufler gehen zur Wirtschaftsförderung ihrer Stadt oder zu ihrer berufsständischen Kammer, die IHK ist für sie nicht zuständig. Mit AVGS-Gutschein brauchst du keine dieser Stellen: Im Gründungscoaching, das wir begleiten, stellt der Träger die Stellungnahme mit aus, sobald dein Plan steht.

Was der Vordruck fragt

Die Stelle füllt einen Vordruck der Agentur aus, den Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ (BA GZ 04, PDF). Er hat zwei Seiten und fast nur Ja-Nein-Fragen. Wer ihn vorher kennt, weiß, worauf es ankommt. Hak ab, was dein Plan schon beantwortet:

Checkliste: Das fragt der Vordruck0 von 10

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Am Ende steht eine zusammenfassende Beurteilung und die Frage, ob das Vorhaben insgesamt tragfähig ist. Für den Plan selbst hilft dir unsere Businessplan-Checkliste mit 42 Punkten.

So geht sie ohne Rückfragen durch

Die Stellungnahme ist nur so gut wie der Plan darunter. Ein sauberer Businessplan mit realistischen Zahlen, nachvollziehbaren Annahmen und einem roten Faden überzeugt – übertriebene Umsätze fallen auf. Konservativ rechnen und begründen ist stärker. Bevor du ihn zur Stelle gibst, kannst du deinen Businessplan prüfen lassen: Wir lesen ihn so, wie die Stelle ihn liest, und sagen dir schriftlich, was fehlt.

Was wannvom Plan bis zum Start

  1. FrühPlan und Finanzplan fertig machen – erst die Zahlen, dann der Text
  2. Vor dem StartGründungszuschuss bei der Agentur beantragen, formlos reicht
  3. ParallelTermin bei der fachkundigen Stelle – bei Kammern mit einigen Wochen rechnen
  4. Nach der StellungnahmeUnterlagen bei der Agentur nachreichen
  5. DanachGewerbe anmelden und starten – am besten mit der Stellungnahme schon bei der Agentur

Häufige Fragen zur Tragfähigkeitsbescheinigung

Fragen und Antworten10 Fragen

01Brauche ich die Tragfähigkeitsbescheinigung zwingend?

Für den Gründungszuschuss ja – ohne sie wird er nicht bewilligt. Beim Einstiegsgeld verlangt das Jobcenter sie meist auch. Die Bank verlangt sie nicht, sie prüft selbst.

02Kann ich den Antrag stellen, bevor ich die Bescheinigung habe?

Ja, und das solltest du. Der Antrag auf den Gründungszuschuss muss vor dem Start bei der Agentur liegen und geht formlos. Die Stellungnahme reichst du nach – am besten noch vor dem Start.

03Wie lange dauert eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Rechne mit einigen Tagen bis etwa fünf Wochen. Kammern brauchen oft drei bis fünf Wochen, Wirtschaftsförderungen je nach Stelle einige Wochen, private fachkundige Stellen oft nur wenige Tage. Dazu kommt die Zeit für deinen Plan: Ohne fertigen Businessplan und Finanzplan fängt keine Stelle an. Stell den Antrag bei der Agentur deshalb schon vorher.

04Wer stellt sie am schnellsten aus?

Das hängt von der Stelle ab. Kammern brauchen oft drei bis fünf Wochen, private fachkundige Stellen sind meist schneller, dafür gegen eine Gebühr. In den AVGS-Coachings, die wir begleiten, stellt der Träger sie mit aus, sobald dein Plan fertig ist. Plane in jedem Fall etwas Zeit ein – und stell den Antrag schon vorher.

05Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Von 0 bis rund 100 €. In den geförderten Coachings, die wir begleiten, kostet sie dich nichts – bei anderen Anbietern frag vorher. Wirtschaftsförderungen stellen sie oft kostenlos aus, Kammern teils kostenlos, teils für etwa 60 bis 70 €, private Stellen meist für 80 bis 100 €. Beim Einstiegsgeld muss sie für dich kostenlos sein.

06Muss es die IHK sein?

Nein. Auch Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Banken, Wirtschaftsförderungen und Gründungszentren kommen infrage, dazu steuer- und unternehmensberatende Berufe mit Schwerpunkt Gründungsberatung. Die IHK ist ohnehin nur für gewerbliche Gründungen zuständig.

07Heißt eine positive Stellungnahme, dass ich den Zuschuss bekomme?

Nein. Sie ist die Grundlage für die Entscheidung, aber keine Zusage. Die Agentur prüft sie und entscheidet nach Ermessen. Bei begründeten Zweifeln kann sie eine weitere Stelle einschalten.

08Was, wenn die Einschätzung negativ ausfällt?

Dann überarbeitest du deinen Plan an den kritischen Stellen und lässt ihn erneut prüfen. Eine andere Stelle zu suchen, löst ein schwaches Konzept nicht – im Zweifel holt die Agentur ohnehin eine zweite Meinung ein.

09Geht das auch online?

Oft ja. Private fachkundige Stellen arbeiten meist ganz online, und manche Kammern nehmen die Unterlagen per Upload oder E-Mail an. Andere laden dich zu einem Gespräch ein. Für die Agentur zählt nur, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt und von der fachkundigen Stelle unterschrieben ist.

10Gibt es ein Muster oder Formular?

Ja, einen Vordruck der Agentur: die „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ (BA GZ 04). Ausfüllen darf ihn aber nur die fachkundige Stelle, nicht du selbst – ein Muster zum Selbstschreiben gibt es deshalb nicht. Was der Vordruck fragt, steht oben in der Checkliste. Beantwortet dein Plan diese Punkte, hat die Stelle es leicht.

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Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen SGB II, SGB III, die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und die Angaben der genannten Stellen, Stand September 2026. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters.