Zwei Zulassungen: Träger und Maßnahme
Mit einem AVGS kannst du nicht jeden Coach bezahlen lassen. Einlösen kannst du ihn nur bei einem zugelassenen Träger mit einer zugelassenen Maßnahme – zwei getrennte Prüfungen nach der AZAV (§§ 176–179 SGB III). Beide vergibt eine fachkundige Stelle, also eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
- Der Träger ist das Unternehmen, über das abgerechnet wird. Geprüft werden unter anderem die Qualifikation der Leitung und der Coaches, ein Qualitätssicherungssystem und die Bewertungen von Teilnehmenden.
- Die Maßnahme ist das konkrete Coaching-Angebot, mit Ziel, Inhalt, Umfang und Durchführungsform. Ihre Zulassung ist meist auf höchstens drei Jahre befristet; dein Start muss in diesem Zeitraum liegen.
- Zugelassen heißt noch nicht bewilligt. Ob eine Maßnahme zu deinem Gutschein und deinem Vorhaben passt, prüft deine Fachkraft zusätzlich.
Du erkennst es am Zertifikat: „Zugelassene Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung“ – mit dem Namen der fachkundigen Stelle.
So prüfst du ein Angebot in fünf Minuten
Die Bundesagentur führt alle zugelassenen Coachings im Maßnahmenfinder „Coaching & Aktivierung“. So nutzt du ihn:
- Im Filter Maßnahmeziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ wählen (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
- Ort oder Durchführungsform einstellen: Präsenz, digital oder kombiniert. Online-Coaching ist erlaubt, wenn die Maßnahme so zugelassen ist.
- Im Eintrag prüfen: Zulassungszeitraum, Einzel- oder Gruppenmaßnahme, Umfang in Unterrichtseinheiten und die Zertifikatsnummer.
- Den Eintrag speichern oder ausdrucken – er hilft auch im Gespräch mit deiner Fachkraft.
Nicht verwirren lassen: Neben der Zertifikatsnummer gibt es eine interne Maßnahmenummer der Bundesagentur, die erst entsteht, wenn ein Träger den ersten Gutschein einlöst. Für deine Prüfung reicht der Eintrag im Maßnahmenfinder.
Passt das Angebot zu deinem Gutschein?
Auf deinem AVGS stehen vier Vorgaben: Ziel, maximale Dauer, Gültigkeit und Region. Das Coaching muss in alle vier passen – und in ein paar Regeln, die viele nicht kennen:
Gutschein und Angebot abgleichenvor dem Erstgespräch
- Ziel
- „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Ein Gutschein für Bewerbungscoaching passt nicht.
- Einzel oder Gruppe
- Steht auf dem Gutschein. Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme lässt sich nicht für ein Einzelcoaching einlösen – und beim Jobcenter ist die Gruppe der Regelfall.
- Dauer
- Die Höchstdauer steht auf dem Gutschein, meist in Stunden. Eine Maßnahmestunde hat 45 Minuten.
- Gültigkeit
- Der Start muss innerhalb der Gültigkeit liegen. Ziehst du in einen anderen Agenturbezirk, ist die Agentur nicht mehr gebunden.
- Region
- Bundesweit oder eine Region. Für ein reines Online-Coaching bei einem Anbieter aus einer anderen Stadt ist das nicht klar geregelt – bitte deine Fachkraft um „bundesweit“ oder ausdrücklich „online“.
- Rhythmus
- Mindestens zwei Termine pro Woche, auch online. Ein Coaching mit einem Termin alle zwei Wochen passt nicht zu den Regeln.
Worauf es beim Coach wirklich ankommt
Die Zulassung sagt, dass ein Angebot die Mindeststandards erfüllt. Ob es zu dir passt, merkst du im Erstgespräch. Achte auf drei Dinge:
- Wer dich coacht. Nicht „unser Team“, sondern ein Mensch mit Namen: Wie viel Erfahrung hat er mit Gründungen – und mit Anträgen auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?
- Was am Ende auf dem Tisch liegt. Ein eigener Businessplan mit Finanzplan, den du selbst erklären kannst, und der Antrag. Frag, wer die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt und ob sie im Coaching enthalten ist.
- Wie gearbeitet wird. Einzeln oder in der Gruppe, online oder vor Ort, wie oft, und wie schnell du zwischen den Terminen Antworten bekommst.
Checkliste: Fragen fürs Erstgespräch mit dem Coach0 von 12
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Sechs Warnsignale
Hier lieber zweimal hinschauennach den Regeln der Bundesagentur
- 1 · „Zahl bitte vorab“
- Die bewilligte Maßnahme bezahlt die Behörde direkt an den Träger. Eine Zuzahlung ist im System nicht vorgesehen.
- 2 · „Wir beantragen den Gutschein für dich“
- Die Agentur für Arbeit nimmt keinen Antrag an, den ein Träger mit Vollmacht stellt. Den Antrag stellst du selbst.
- 3 · „Die Agentur hat uns empfohlen“
- Fachkräfte müssen neutral sein und dürfen keinen Träger empfehlen.
- 4 · „Fang schon mal an“
- Erst kommt der Bewilligungsbescheid, dann der Start. Wer vorher anfängt, riskiert die Kostenübernahme – und bei der Agentur sogar sein Arbeitslosengeld.
- 5 · Stundenzettel für Termine, die nicht stattfanden
- Abgerechnet werden dürfen nur Stunden, die wirklich mit dir durchgeführt wurden. Unterschreib nichts anderes.
- 6 · „Der Zuschuss ist garantiert“
- Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen. Eine Garantie kann niemand geben.
Dazu ein weicheres Signal: Druck. Wer dich im Erstgespräch drängt, dich sofort festzulegen, oder dir einen Plan „aus der Vorlage“ verspricht, arbeitet selten sorgfältig an deinem Vorhaben.
Vom Gutschein zum ersten Termin
Was wannvom Gutschein bis zum Start
- Mit dem GutscheinVorgaben lesen: Ziel, Einzel oder Gruppe, Dauer, Gültigkeit, Region
- DanachAngebote im Maßnahmenfinder prüfen, zwei oder drei Erstgespräche führen
- EntschiedenDer Träger prüft den Gutschein und reicht ihn mit dem Angebot ein – im Original, vor Beginn
- DannDeine Fachkraft prüft, ob das Coaching passt, und schickt dir den Bewilligungsbescheid
- Erst jetztErster Termin – mindestens zwei pro Woche, bis das Coaching abgeschlossen ist
- Vor der GründungCoaching fertig, Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld gestellt, dann starten
- Dein Arbeitslosengeld läuft weiter – und verbraucht dabei Anspruchstage. Für den Gründungszuschuss brauchst du am Gründungstag noch mindestens 150 Tage. Plan das Coaching deshalb nicht zu lang und nicht zu spät.
- Das Coaching muss vor der Gründung liegen. Mit dem Start deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Förderung.
- Fahrtkosten und Kinderbetreuung können erstattet werden: bei der Agentur 20 Cent je Kilometer (höchstens 130 € am Tag, 588 € im Monat) und bis 160 € je Kind und Monat für die Betreuung. Beantragt wird vor dem Start, mit dem Erklärungsbogen zum Bescheid.
Wenn es nicht passt: Wechsel und Abbruch
Vor dem Start bist du frei: Lehnt die Behörde ein Angebot ab oder passt dir der Anbieter nicht, bleibt dein Gutschein gültig, und du suchst dir einen anderen.
Mittendrin ist es heikler. Brichst du ohne wichtigen Grund ab, droht bei der Agentur eine Sperrzeit – das kostet Anspruchstage und kann den Gründungszuschuss gefährden –, beim Jobcenter eine Minderung. Ein Wechsel zu einem anderen Träger ist nicht ausdrücklich geregelt und geht nur über deine Fachkraft, für die Inhalte, die noch fehlen. Sprich deshalb zuerst mit deiner Fachkraft, dann erst mit dem Träger. Innerhalb desselben Trägers ist ein anderer Coach oft der einfachere Weg.
Und wie arbeiten wir?
Wir sind einer von vielen Anbietern – prüf uns ruhig mit derselben Liste. Kurz, was du bei uns bekommst:
Mehr über unser Coaching, den Ablauf und die Kosten: Gründen mit Zuschuss →
Häufige Fragen zur Wahl des Coaches
Fragen und Antworten8 Fragen
01Wo finde ich zugelassene Gründungscoachings?
Im Maßnahmenfinder „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur, mit dem Maßnahmeziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Dort stehen Zulassungszeitraum, Durchführungsform, Einzel oder Gruppe und die Zertifikatsnummer.
02Darf das Coaching online stattfinden?
Ja, wenn die Maßnahme als digital oder kombiniert zugelassen ist – das steht auf dem Zertifikat. Auch online gilt: mindestens zwei Termine pro Woche. Ist dein Gutschein auf eine Region beschränkt, bitte deine Fachkraft um „bundesweit“ oder ausdrücklich „online“.
03Kann ich mit einem Gruppen-Gutschein ein Einzelcoaching machen?
Nein. Ob Einzel- oder Gruppenmaßnahme, legt der Gutschein fest, und ein Gruppen-Gutschein lässt sich nicht für ein Einzelcoaching einlösen. Wenn du einzeln gecoacht werden willst, sprich das vor der Ausgabe an und begründe es.
04Muss ich etwas dazuzahlen?
Für die bewilligte Maßnahme nicht: Die Behörde zahlt direkt an den Träger, und der muss alle Kosten einkalkulieren. Eine Zuzahlung ist im System nicht vorgesehen. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können dir sogar erstattet werden.
05Wie lange dauert ein Gründungscoaching?
Das legt dein Gutschein fest, gesetzlich gibt es keine feste Grenze. Angebote nennen oft 30 bis 100 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Wichtiger als die Zahl: Es muss vor deinen letzten 150 Tagen Arbeitslosengeld fertig sein, wenn du den Gründungszuschuss willst.
06Darf ich den Coach wechseln?
Vor dem Start jederzeit – dein Gutschein bleibt gültig. Während des Coachings nur über deine Fachkraft: Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit oder Minderung auslösen. Oft ist ein anderer Coach beim selben Träger der einfachere Weg.
07Wann darf ich anfangen?
Erst mit dem Bewilligungsbescheid. Der Träger reicht deinen Gutschein im Original vor Beginn ein, deine Fachkraft prüft und bewilligt. Wer vorher anfängt, riskiert die Kostenübernahme.
08Kann mir die Fachkraft einen Anbieter nennen?
Nein, sie muss neutral bleiben. Sie soll dich aber auf den Maßnahmenfinder hinweisen. Die Wahl triffst du – und die Fachkraft prüft danach, ob das Angebot passt.
