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Ratgeber · AVGS-Coaching

AVGS beantragen: Schritt für Schritt zum Coaching.

Mit einem AVGS-Gutschein bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründungscoaching – für dich kostet es nichts. Ein Antragsformular gibt es nicht: Den Gutschein bekommst du im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Hier steht, wie du dich vorbereitest, was du sagst und wie du ihn einlöst – mit Vorlage für deine Anfrage.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 09/2026 · 8 Min. Lesezeit

Anfrage und Ideenskizze als Vorlage: Word oder PDF laden →

Was ist der AVGS?

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er bestätigt, dass eine Maßnahme für dich gefördert wird, und legt Ziel und Inhalt fest. Für eine Gründung heißt das Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III): ein Einzelcoaching bei einem zugelassenen Träger, in dem dein Businessplan, deine Zahlen und dein Antrag entstehen.

Für dich kostet das nichts – vorausgesetzt, deine Vermittlungsfachkraft hat vor dem Start schriftlich zugestimmt. Und der AVGS ist eine Ermessensleistung: Einen Anspruch auf den Gutschein für ein Gründungscoaching hast du nicht.

Nicht verwechseln: Der AVGS bezahlt die Vorbereitung. Die Startphase sichern danach der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.

Wer den Gutschein bekommen kann

Gefördert werden können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende (§ 45 Abs. 1 SGB III). Für eine Gründung heißt das:

  • Du bist arbeitslos gemeldet – mit Arbeitslosengeld I bei der Agentur oder mit Grundsicherungsgeld beim Jobcenter (§ 16 Abs. 1 SGB II).
  • Oder dir droht die Arbeitslosigkeit, weil du eine Kündigung hast oder deine Befristung ausläuft.
  • Du hast eine Idee, die du ernsthaft verfolgst. Fertig muss noch nichts sein – dafür ist das Coaching da.

Ob die Agentur den Gutschein ausgibt, hängt nach dem Gesetz auch von deiner Eignung und deinen persönlichen Verhältnissen ab – und davon, ob es vor Ort schon eine passende eigene Maßnahme gibt (§ 45 Abs. 5 SGB III). Außerdem gilt der Vorrang der Vermittlung: Bei der Agentur ist davon nur der Gründungszuschuss ausgenommen, nicht der AVGS (§ 4 Abs. 2 SGB III); die Fachkraft darf eine Stelle vorziehen, außer das Coaching ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Beim Jobcenter gilt der Vorrang seit Juli 2026 ebenfalls – außer, das Coaching ist für eine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender als eine Stelle (§ 3a SGB II). Deshalb zählt, dass du erklären kannst, warum die Gründung für dich der tragfähigere Weg ist.

Einzel oder Gruppe: Auch das legt der Gutschein fest, und ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme lässt sich nicht für ein Einzelcoaching einlösen. Beim Jobcenter ist die Gruppe der Regelfall. Wenn du einzeln gecoacht werden willst, sag im Gespräch, warum – etwa weil dein Vorhaben eigene Zahlen und einen eigenen Plan braucht. Wie du danach ein passendes Angebot findest, steht im Ratgeber AVGS-Coach finden; und wenn es erst einmal Nein heißt: AVGS abgelehnt – was jetzt?

So bereitest du das Gespräch vor

Die meisten gehen ohne Vorbereitung in das erste Gespräch. Dabei entscheidet gerade dieses Gespräch. Vier Dinge machen den Unterschied:

  1. Schreib deine Idee auf eine Seite. Was du anbietest, für wen und warum du das kannst. Kein Businessplan – nur so viel, dass deine Fachkraft sieht: Das ist ernst gemeint.
  2. Frag konkret. Nicht nach „irgendeiner Förderung“, sondern nach einem AVGS für ein Gründungscoaching bei einem zugelassenen Träger.
  3. Behalte die Zeit im Blick. Willst du später den Gründungszuschuss, brauchst du am Gründungstag noch 150 Tage Arbeitslosengeld. Reichen deine Resttage?
  4. Mach es schriftlich. Schick vorab eine kurze Anfrage oder bring sie mit. Dann steht im Gespräch fest, worum es geht – die Vorlage dafür steht gleich darunter.

Vorlage: Anfrage und Ideenskizze

Damit du nicht bei null anfängst: eine Anfrage an deine Vermittlungsfachkraft und eine Seite für deine Idee. Lücken ausfüllen, Unpassendes streichen, fertig. Schick sie als Nachricht über das Online-Postfach von Agentur oder Jobcenter, per E-Mail an deine Fachkraft – oder bring sie ausgedruckt zum Termin mit.

Vorlage: Anfrage an deine VermittlungsfachkraftSeite 1 von 2

[Vorname Nachname]

[Straße Hausnummer]

[PLZ Ort]

Kundennummer: [steht auf jedem Schreiben der Agentur, beim Jobcenter die BG-Nummer]

[Agentur für Arbeit / Jobcenter] [Ort]

z. H. [Name deiner Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft]

[Ort], [Datum]

Bitte um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründungscoaching

[Sehr geehrte Frau Name / Sehr geehrter Herr Name],

ich möchte mich als [Tätigkeit, z. B. Fotografin mit eigenem Studio] hauptberuflich selbstständig machen und meine Gründung gründlich vorbereiten.

Dafür bitte ich um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III) – ein Einzelcoaching bei einem zugelassenen Träger meiner Wahl, im Umfang von [80 bis 120] Unterrichtseinheiten.

Im Coaching möchte ich meinen Businessplan und meine Finanzplanung erarbeiten und den Antrag auf [Gründungszuschuss / Einstiegsgeld] vorbereiten. Unterstützung brauche ich vor allem bei [z. B. Finanzplan, Preisen, Kundengewinnung].

Kurz zu meinem Vorhaben: [zwei, drei Sätze – was du anbietest, für wen und warum du das kannst]. Eine Skizze meiner Idee lege ich bei.

Ich möchte am [Datum] starten. [Nur mit Arbeitslosengeld: An diesem Tag habe ich voraussichtlich noch für ___ Tage Anspruch.]

Gern bespreche ich mein Vorhaben in einem Termin mit Ihnen. Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Vorname Nachname]

Anlage: Skizze meiner Gründungsidee

Seite 2: Meine Gründungsidee auf einer Seite – sieben Fragen, je ein paar Zeilen: Was bietest du an? · Für wen? · Warum kannst du das? · Wie verdienst du Geld? · Was hast du schon? · Wobei brauchst du Unterstützung? · Wann willst du starten?

Kostenlos, ohne Anmeldung. Die Lücken in eckigen Klammern füllst du selbst.

Lieber mit Hilfe? Wir gehen Anfrage und Skizze mit dir durch – kostenlos im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen →

Du hast den Gutschein: So löst du ihn ein

Auf deinem Gutschein stehen vier Vorgaben. Lies sie, bevor du dir einen Träger aussuchst:

So liest du deinen Gutscheinvier Vorgaben

Ziel der Maßnahme
Bei einer Gründung: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Das Coaching muss genau dazu passen.
Maximale Dauer
So viel Coaching wird höchstens bezahlt.
Gültigkeit
In diesem Zeitraum musst du das Coaching beginnen.
Region
Wo der Träger sein Angebot haben muss.

Danach geht es in vier Schritten – so beschreibt es die Bundesagentur:

  1. Träger aussuchen und ansprechen. Er prüft, ob seine zugelassene Maßnahme zu Ziel und Vorgaben deines Gutscheins passt.
  2. Deine Vermittlungsfachkraft informieren. Sie prüft, ob dir die Maßnahme beruflich weiterhilft. Den Gutschein legt der Träger vor Beginn bei Agentur oder Jobcenter vor (§ 45 Abs. 4 SGB III).
  3. Zusage abwarten. Du bekommst einen Bewilligungsbescheid.
  4. Coaching beginnen – innerhalb der Gültigkeit.

Träger findest du im Maßnahmenfinder „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur – oder du fragst uns. Achte darauf, dass nicht nur der Träger, sondern auch die Maßnahme zugelassen ist (§ 179 SGB III), und frag nach der Maßnahmenummer.

Du suchst ein Gründungscoaching mit AVGS? So arbeiten wir – eins zu eins, online und auf Wunsch persönlich: Unser Gründungscoaching →

Schritt für Schritt: vom Gespräch bis zum Coaching

Was wannvom Gespräch bis zum Start

  1. Vor dem GesprächIdee auf eine Seite schreiben, Anfrage schicken oder mitnehmen
  2. Im Gesprächkonkret nach dem AVGS für ein Gründungscoaching fragen
  3. Mit dem GutscheinZiel, Dauer, Gültigkeit und Region lesen
  4. Innerhalb der GültigkeitTräger wählen, Vermittlungsfachkraft informieren
  5. Vor dem ersten Terminschriftliche Zusage liegt vor
  6. Im CoachingBusinessplan, Finanzplan, Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
  7. Vor dem StartAntrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellen, dann erst gründen

Checkliste: Vom Gespräch bis zum Coaching0 von 12

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Die häufigsten Stolpersteine

  1. Zu vage gefragt. „Ich überlege, irgendwas zu machen“ überzeugt nicht. Eine Idee auf einer Seite schon.
  2. Coaching vor der Zusage begonnen. Ohne schriftliche Zustimmung vorher zahlst du im Zweifel selbst.
  3. Träger zugelassen – Maßnahme nicht. Beides muss zugelassen sein und zu deinem Gutschein passen.
  4. Gültigkeit oder Region übersehen. Was auf dem Gutschein steht, gilt.
  5. Zu spät gekümmert. Wer den Gründungszuschuss will, braucht am Gründungstag noch 150 Tage Arbeitslosengeld.
  6. Erst gegründet, dann gefragt. Gutschein, Coaching und der Antrag auf den Zuschuss kommen vor den Start.

Häufige Fragen zum AVGS

Fragen und Antworten8 Fragen

01Kostet mich der AVGS etwas?

Nein, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat – dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten. Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Vertragspartner für das geförderte Coaching ist ein zertifizierter Träger.

02Gibt es ein Antragsformular?

Nein. Den Gutschein bekommst du im persönlichen Gespräch mit deiner Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Eine schriftliche Anfrage vorab hilft, dass es konkret wird – die Vorlage oben ist genau dafür.

03Habe ich einen Anspruch auf den AVGS?

Für ein Gründungscoaching nicht, es ist eine Ermessensleistung. Einen Anspruch gibt es nur auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung, unter bestimmten Voraussetzungen (§ 45 Abs. 7 SGB III) – um den geht es hier nicht.

04Bekomme ich den AVGS auch mit Grundsicherungsgeld?

Ja, über das Jobcenter (§ 16 Abs. 1 SGB II mit § 45 SGB III). Welche Geldleistung danach passt, steht im Ratgeber Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

05Ich habe eine Kündigung, bin aber noch nicht arbeitslos. Geht das schon?

Ja, der AVGS kann auch Arbeitsuchende fördern, denen Arbeitslosigkeit droht. Melde dich ohnehin früh arbeitsuchend: spätestens drei Monate vor dem Ende deines Jobs, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen, nachdem du davon erfahren hast (§ 38 SGB III).

06Wie viel Coaching bekomme ich?

Das steht auf dem Gutschein: Er legt Ziel, Inhalt und die maximale Dauer fest. Wie viel sinnvoll ist, hängt von deinem Vorhaben ab – das klärst du mit deiner Fachkraft.

07Kann ich mir den Coach selbst aussuchen?

Ja, im Rahmen deines Gutscheins: Der Träger muss eine zugelassene Maßnahme anbieten, die zu Ziel und Inhalt passt, und in Zeitraum und Region liegen, die auf dem Gutschein stehen (§ 45 Abs. 4 SGB III).

08Geht das Coaching auch online?

Das hängt an der zugelassenen Maßnahme des Trägers – frag danach. Wir coachen vor Ort im Ruhrgebiet oder online.

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Deine Angaben nutzen wir nur zur Bearbeitung deiner Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen SGB III, SGB II und die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – dieser Artikel und die Vorlage ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Vertragspartner für das geförderte Coaching ist ein zertifizierter Träger.