Unterschrift ist nicht Übergabe
Übernahmen sind kein Randthema: Laut IfM Bonn steht zwischen 2026 und 2030 in rund 186.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Jede davon hat zwei Termine, die man leicht verwechselt.
- Die Unterschrift. Kaufst du einen Betrieb – also Inventar, Kundenstamm, Verträge, Namen –, unterschreibt ihr meist ohne Notar am Tisch. Den Notar braucht ihr vor allem, wenn du Anteile an einer GmbH kaufst (§ 15 GmbHG) oder eine Immobilie mitverkauft wird (§ 311b BGB).
- Der Übergabetag. Im Vertrag steht ein Stichtag, an dem der Betrieb auf dich übergeht. Ab dann trägst du Risiko und Verantwortung – und ab dann läuft alles, was in der Checkliste steht.
Zwischen beiden liegen oft Wochen, manchmal Monate. Genau diese Zeit brauchst du: für die Unterrichtung des Teams, für Anmeldungen und für die Zustimmung von Vermieter und Vertragspartnern. Und sie ist der Grund, warum die Übergabe über den Erfolg entscheidet. Du hast nicht nur Maschinen und einen Kundenstamm gekauft, sondern ein Geflecht aus Beziehungen, das auf eine andere Person eingestellt ist.
Die vier Phasen – und wie lange sie dauern
| Phase | Was passiert | Wer führt |
|---|---|---|
| 1. Vorbereitung | Vor dem Übergabetag: Übergabeplan, Reihenfolge der Gespräche, Unterrichtung des Teams nach § 613a Abs. 5 BGB, Anmeldungen und Zustimmungen | Verkäufer und du, den Text der Unterrichtung prüft der Anwalt |
| 2. Übergabetag | Das Eigentum geht über: Gewerbe, Versicherungen, Konten, Schlüssel, Zugänge – alles in der Checkliste | Beide |
| 3. Einarbeitung | Kunden, Lieferanten, Abläufe, ungeschriebene Regeln – der Verkäufer erklärt, du machst | Übergang vom Verkäufer zu dir |
| 4. Loslösung | Der Verkäufer zieht sich zurück. Vollständig und zum vereinbarten Datum. | Du |
Die vierte Phase fehlt am ehesten – nicht aus böser Absicht, sondern weil niemand sie vereinbart hat. „Der Verkäufer steht noch eine Weile zur Verfügung“ ist keine Vereinbarung, sondern eine Hoffnung.
Wie lange dauert das?
Eine Faustformel nennen wir bewusst nicht – rechne mit einigen Monaten. Wie viele es werden, hängt an vier Dingen:
- Inhaberabhängigkeit. Hängen die Kunden an einer Person oder am Betrieb? Das ist der größte Hebel.
- Dokumentation. Was in Unterlagen steht, übergibt sich fast von selbst. Was nur in einem Kopf steckt, nicht.
- Deine Branchenerfahrung. Wer das Handwerk kennt, braucht nur die Einarbeitung in diesen Betrieb.
- Das Team. Ein eingespieltes Team, das bleibt, trägt die Übergabe mit.
Die Rolle des Verkäufers – und ihr Ende
Der heikelste Teil der Übergabe ist selten ein juristischer. Für dich ist es ein Kauf, für den Verkäufer oft der Abschied von etwas, das er über Jahrzehnte aufgebaut hat. Daraus entstehen zwei Muster:
- Er kann nicht loslassen. Er kommt „nur mal kurz vorbei“, das Team fragt weiter ihn, Kunden verlangen ihn am Telefon. Solange das so ist, bist du nicht der Chef, sondern der Nachfolger, auf den man wartet.
- Er ist am Tag nach dem Geld verschwunden. Seltener, aber genauso teuer: Das Wissen ist weg, bevor es übergeben wurde. Ein Teil des Kaufpreises, der erst später fällig wird – etwa ein Verkäuferdarlehen oder eine erfolgsabhängige Zahlung –, bindet ihn an den Erfolg. Mehr dazu im Ratgeber Unternehmensbewertung.
Beides verhinderst du mit derselben Maßnahme: Schreibt die Übergangszeit auf, bevor sie beginnt – im Kaufvertrag oder in einem eigenen Beratervertrag daneben. Konkret heißt das:
| Zu klären | Konkret heißt das |
|---|---|
| Rolle | Berater mit festem Umfang, ohne Weisungsrecht im Betrieb. Als Angestellter wäre er weisungsgebunden – dein Mitarbeiter. Und: Wer entscheidet ab Tag 1? |
| Umfang | Wie viele Tage pro Woche, für welche Aufgaben – nicht „nach Bedarf“ |
| Ende | Ein Datum. Kein Gefühl. Dazu, ob und wie er danach noch für Fragen erreichbar ist. |
| Vergütung | Im Kaufpreis oder über einen eigenen Beratervertrag – beides geht, mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Was für euch günstiger ist, klärt ihr mit dem Steuerberater. |
| Wettbewerb | Ein Wettbewerbsverbot, nach Gebiet, Dauer und Tätigkeit begrenzt – den Wortlaut prüft der Anwalt |
Zum Wettbewerbsverbot: Es schützt, wofür du bezahlst – die Kunden und das Wissen. Beim Unternehmenskauf gelten zwei Jahre als unbedenklich, bis zu drei Jahre, wenn auch Know-how übergeht; so sieht es die EU-Kommission, und deutsche Gerichte urteilen ähnlich. Was länger dauert, weiter reicht oder mehr Tätigkeiten erfasst als nötig, kann unwirksam sein.
Wer wann mit Team und Kunden spricht, wie lange der Verkäufer dich einarbeitet und was am Übergabetag umgestellt wird – daraus machen wir mit dir einen Übergabeplan: Einen Betrieb übernehmen →
Das Team: Was § 613a BGB vorschreibt
Kaufst du einen Betrieb oder einen Betriebsteil, regelt § 613a BGB den Übergang der Mitarbeiter – zwingend, ohne Spielraum. Kaufst du dagegen Anteile an einer GmbH, bleibt die GmbH Arbeitgeber, und die Vorschrift greift nicht. Beim Kauf eines Betriebs musst du vier Punkte kennen:
- Alle gehen mit über. Du trittst in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, mit allen Rechten und Pflichten (Abs. 1). Was in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt war, darf ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden.
- Unterrichtung vor dem Übergang, in Textform. Du oder der Verkäufer informiert alle Betroffenen über Zeitpunkt, Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und die geplanten Maßnahmen (Abs. 5). Textform heißt: Eine E-Mail genügt der Form, der Inhalt muss trotzdem vollständig sein.
- Widerspruch binnen eines Monats. Jeder kann dem Übergang innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen, also mit Unterschrift – gegenüber dem Verkäufer oder dir (Abs. 6).
- Der Verkäufer haftet befristet mit. Für Ansprüche aus der Zeit vor dem Übergang, die binnen eines Jahres fällig werden, haftet er neben dir (Abs. 2). Wird etwas erst nach dem Übergang fällig, haftet er nur für den Teil, der bis dahin abgelaufen war: Beim Weihnachtsgeld im Dezember und einem Übergang am 1. Juli ist das die Hälfte. Schulden tust du den ganzen Betrag – der Verkäufer haftet für die Hälfte daneben.
Dazu kommt das Kündigungsverbot: Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, egal ob der Verkäufer oder du sie aussprichst (Abs. 4). Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich – aber „ich habe den Betrieb gekauft“ ist kein anderer Grund.
Wann und wie du es dem Team sagst: Das Team soll es von euch erfahren, nicht aus der Gerüchteküche. Bewährt hat sich die Reihenfolge Unterrichtung, dann eine gemeinsame Teamrunde mit dem Verkäufer, dann Einzelgespräche mit den Leuten, auf die es besonders ankommt. Wer in einer Schlüsselrolle ist, kennst du idealerweise schon aus der Prüfung vor dem Kauf.
Kunden und Lieferanten
Eine Pflicht, Kunden zu informieren, gibt es nicht. Drei Dinge berühren sie trotzdem:
- Kundendaten. Beim Kauf eines Betriebs darfst du die Kundendatei nicht einfach mitnehmen. Die Datenschutzbehörden verlangen je nach Kundengruppe eine Information mit Widerspruchsfrist oder eine Einwilligung – und haben die Regeln 2024 eher verschärft. Klärt das vor dem Übergabetag mit einer Datenschutzberatung oder eurem Anwalt.
- Laufende Verträge. Kundenverträge, Mietvertrag, Leasing und Wartung gehen beim Kauf eines Betriebs nur über, wenn die andere Seite zustimmt. Kaufst du GmbH-Anteile, laufen sie weiter – außer eine Klausel erlaubt bei einem Inhaberwechsel die Kündigung. Das gehört vor dem Kauf geprüft.
- Der alte Name. Führst du den Betrieb unter seinem Namen weiter, kannst du für alte Schulden haften (§ 25 HGB). Das lässt sich ausschließen – aber nur, wenn es unverzüglich ins Handelsregister kommt oder den Gläubigern mitgeteilt wird.
Die wichtigsten Kunden übergebt ihr persönlich und gemeinsam: Der Verkäufer stellt dich vor, und ein Teil seines Vertrauens geht auf dich über. Betone dabei, was bleibt, nicht, was du ändern willst. Kunden wollen zuerst wissen, dass alles weiterläuft.
Lieferanten fragst du früh, ob ihre Konditionen auch für dich gelten – sie sind oft persönlich gewachsen und stehen nicht immer im Vertrag. Rechne außerdem damit, dass sie dich prüfen wie einen neuen Kunden: Anfangs kann Vorkasse fällig werden. Plane dafür Liquidität für die ersten Monate ein.
Der Übergabetag – zum Abhaken
Am Übergabetag wechselt der Betrieb auf dich. Vieles musst du vorher anstoßen, weil es an deiner Person hängt:
- Handwerksrolle. Ein zulassungspflichtiges Handwerk führst du nur mit Meisterbrief oder mit einem Betriebsleiter, der die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 HwO).
- Erlaubnisse. Was an der Person des Verkäufers hängt, geht nicht mit: Makler- und Vermittlererlaubnisse (§§ 34c, 34d GewO) beantragst du neu, die Übertragung einer Taxi- oder Mietwagengenehmigung muss die Behörde genehmigen (§ 2 PBefG).
- Versicherungen. Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung gehen beim Kauf eines Betriebs auf dich über (§§ 95, 102 VVG). Der Versicherer muss es unverzüglich erfahren; danach können beide Seiten binnen eines Monats kündigen (§§ 96, 97 VVG) – ein guter Anlass, die Deckung zu prüfen.
- Finanzamt. Deine Anmeldung startet auch die Frist, in der du für bestimmte Steuern des Verkäufers haften kannst (§ 75 AO). Was das für dich heißt, klärst du mit dem Steuerberater.
Checkliste: Der Übergabetag0 von 23
- 1Vorher Bis zum Übergabetag erledigt.
- 2Am Übergabetag Was an diesem einen Tag passiert.
- 3In den ersten vier Wochen Damit der Betrieb auch auf dem Papier bei dir ist.
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Deine ersten 100 Tage
Der Betrieb läuft seit Jahren. Änderungen, die am dritten Tag kommen, wirken nicht souverän, sondern unsicher. Die ersten Wochen gehören dem Zuhören – und einer Frage, die am Übergabetag beantwortet sein muss: Wer entscheidet ab jetzt? Nicht wer mitredet, sondern wer entscheidet.
Was wannvon der Unterschrift bis Tag 100
- Vor der UnterschriftFinanzierung beantragen – bei Förderkrediten zwingend vorher, siehe KfW-Gründerkredit; Übergabe und Rolle des Verkäufers verhandeln
- UnterschriftKaufvertrag mit festem Übergabetag, beim Anteilskauf beim Notar
- Bis zum ÜbergabetagTeam in Textform unterrichten, Zustimmungen einholen, Handwerksrolle und Erlaubnisse klären, Kundendaten regeln
- ÜbergabetagDas Eigentum geht über: Gewerbe, Versicherer, Handelsregister, Inventur, Teamrunde
- 1 Monat nach der UnterrichtungDie Widerspruchsfrist endet – wenn die Unterrichtung vollständig war
- Erste 4 WochenFinanzamt, Krankenkassen, Konten, Zugänge – und die wichtigsten Kunden mit dem Verkäufer besuchen
- Bis Tag 100Zuhören, Wissen aufschreiben, Zahlen jeden Monat mit dem Plan vergleichen – und die Einarbeitung endet zum vereinbarten Datum
- Danach im BlickNach einem Jahr enden Änderungsschutz und Mithaftung des Verkäufers aus § 613a, nach zwei bis drei Jahren sein Wettbewerbsverbot
Die häufigsten Fehler in der Übergabe
- Kein Ende vereinbart. Eine Einarbeitung ohne Enddatum endet nicht – sie franst aus, und mit ihr deine Autorität.
- Unterschrift und Übergabetag auf denselben Tag gelegt. Dann fehlt die Zeit für Unterrichtung, Anmeldungen und Zustimmungen.
- Die Unterrichtung nebenbei erledigt. Sie ist formgebunden, inhaltlich vorgegeben und startet die Widerspruchsfrist. Nichts, was man mal eben tippt.
- Das Team zu spät informiert. Gerüchte gewinnen jedes Rennen gegen die offizielle Nachricht.
- Die wichtigsten Kunden nicht persönlich übergeben. Wer den Umsatz trägt, bekommt kein Rundschreiben.
- Die Kundendatei einfach übernommen. Ohne Information oder Einwilligung ist das ein Datenschutzverstoß.
- Zu früh zu viel verändert. Erst verstehen, warum es so läuft, wie es läuft.
Häufige Fragen zur Übergabephase
Fragen und Antworten8 Fragen
01Wie lange dauert eine Unternehmensübergabe?
Eine feste Zahl gibt es nicht – rechne mit einigen Monaten. Am meisten hängt davon ab, wie stark das Geschäft am bisherigen Inhaber hängt. Wichtiger als die Dauer ist, dass sie mit Umfang und Enddatum schriftlich vereinbart ist.
02Brauche ich für die Übernahme einen Notar?
Nicht immer. Kaufst du einen Betrieb als Ganzes – Inventar, Kunden, Verträge –, reicht in der Regel ein schriftlicher Vertrag. Beim Kauf von GmbH-Anteilen und wenn eine Immobilie mitverkauft wird, ist der Notar Pflicht. Den Vertrag selbst sollte in jedem Fall ein Anwalt prüfen.
03Gehen die Versicherungen des Betriebs auf mich über?
Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung ja, beim Kauf eines Betriebs gehen sie mit über. Der Versicherer muss den Übergang unverzüglich erfahren, sonst kann der Schutz wackeln. Danach können beide Seiten binnen eines Monats kündigen. Versicherungen, die an der Person des Verkäufers hängen, schließt du selbst neu ab.
04Darf ich den Namen des Betriebs weiterführen?
Ja, wenn der Verkäufer zustimmt. Dann haftest du aber nach § 25 HGB auch für seine alten Geschäftsschulden – außer ihr lasst einen Haftungsausschluss unverzüglich ins Handelsregister eintragen oder teilt ihn den Gläubigern mit. Wochen später ist zu spät.
05Was passiert, wenn ein Mitarbeiter widerspricht?
Dann geht sein Arbeitsverhältnis nicht auf dich über, es bleibt beim Verkäufer. Hat der keinen Betrieb mehr, kann er ihm betriebsbedingt kündigen. Für dich zählt: Wer in einer Schlüsselrolle ist, sprichst du am besten früh an – mit Zustimmung des Verkäufers.
06Darf ich nach der Übernahme Mitarbeiter kündigen?
Nicht wegen des Übergangs – das gilt auch im Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich. Wer eine Übernahme plant, um das Team auszutauschen, plant an der Rechtslage vorbei.
07Und wenn wichtige Mitarbeiter gehen?
Das Risiko gehört vor den Kauf: Finde in der Prüfung heraus, an wem Kunden und Wissen hängen, und sprich mit diesen Leuten. Manche Käufer vereinbaren im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass bestimmte Schlüsselpersonen widersprechen. Ob das für dich passt, klärst du mit dem Anwalt.
08Bekomme ich den Gründungszuschuss, wenn ich einen Betrieb übernehme?
Das kann infrage kommen. Auch mit einer Übernahme machst du dich selbstständig. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Start bei der Agentur liegt. Wie das geht, steht auf unserer Seite Gründen mit Zuschuss.
