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Ratgeber · Übernahme

Unternehmens­bewertung: Was der Betrieb wert ist – und was du zahlst.

Der Verkäufer nennt einen Preis. Ob er stimmt, zeigt sich erst, wenn du den Gewinn ehrlich rechnest – mit einem Gehalt für dich. Hier steht, wie du Ertragswert und Marktvergleich selbst rechnest, warum der Wert vom Steuerberater kein Kaufpreis ist und wie du den Preis finanzierst.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 09/2026 · 12 Min. Lesezeit

Rechner: Was steckt im Preis?

Drei Zahlen aus dem Exposé und deiner Planung – du siehst, wie oft der Gewinn, der dir bleibt, im Preis steckt.

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Gewinn vor Steuern, ohne Gehalt für den Inhaber – so steht er im Exposé eines Einzelunternehmens.

Der Preis des Verkäufers ist nicht der Wert

Der Preis im Exposé sagt dir, was der Verkäufer haben möchte – nicht, was der Betrieb für dich wert ist. Wie weit beides auseinanderliegen kann, zeigt das Nachfolge-Monitoring der KfW: Verkäufer im Mittelstand wünschen sich im Schnitt das 1,2-Fache ihres Jahresumsatzes, die Hälfte von ihnen aber höchstens das 0,6-Fache (Stand Januar 2026).

Für den Kauf eines kleinen Betriebs schreibt kein Gesetz eine Methode vor – gesetzliche Verfahren gibt es nur für die Steuer. Für dich zählt eine andere Frage: Was bleibt dir aus dem Betrieb, wenn du ihn führst – und reicht das für dein Gehalt, für Zins und Tilgung und für das Risiko? Daraus rechnest du den Wert. Der Preis entsteht dann in der Verhandlung, und der Wert ist dein Argument.

Schritt 1: Zieh zuerst dein Gehalt ab

Im Einzelunternehmen steht in der Gewinn- und Verlustrechnung kein Gehalt für den Inhaber. Der Gewinn ist sein Einkommen, davon lebt er und sorgt vor. Kaufst du den Betrieb, arbeitest du dort genauso. Rechnest du den Preis mit dem vollen Gewinn, bezahlst du dein eigenes künftiges Gehalt mit.

Deshalb ziehst du vor jeder Bewertung einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ab: so viel, wie eine angestellte Geschäftsführung oder ein Meister für diese Arbeit kosten würde, mit den Sozialabgaben. Das Steuerrecht macht es genauso (§ 202 BewG), und die Handwerkskammern leiten den Betrag aus Tariflöhnen ab. Einen festen Wert für alle gibt es nicht. In der GmbH steht meist schon ein Gehalt für den Geschäftsführer in den Zahlen. Dann prüfst du, ob es marktüblich ist, und rechnest die Differenz heraus.

Danach bereinigst du den Rest:

  • Drei Jahre statt des besten. Nimm den Durchschnitt und schau, ob der Trend steigt oder fällt.
  • Privates raus: das private Auto, Reisen, Angehörige auf der Gehaltsliste, die dort nicht arbeiten.
  • Einmaliges raus: der Verkauf einer Maschine, ein Großauftrag, der nicht wiederkommt.
  • Was fehlt, rein: unbezahlte Mitarbeit von Angehörigen, eine Miete, die der Inhaber nicht zahlt, weil ihm die Halle gehört.
  • Investitionsstau: Wurden Maschinen oder Fahrzeuge jahrelang nicht ersetzt, sieht der Gewinn besser aus, als er bleiben wird.

Wie du die Zahlen liest, steht im Ratgeber Unternehmen prüfen vor dem Kauf.

Rechenweg 1: der Ertragswert

Der Ertragswert fragt, was der Betrieb dir künftig einbringt, und rechnet es auf heute um. Der Standard dafür ist der IDW S 1 der Wirtschaftsprüfer, seit Februar 2026 in der Fassung 2026 – richtig für ein Gutachten, für einen kleinen Betrieb meist zu aufwendig. Für eine erste Rechnung reicht die vereinfachte Form:

Ertragswert = nachhaltiger Gewinn nach deinem Gehalt und nach Steuern ÷ Kapitalisierungszins

Der Zins ist das Risiko in Prozent. Er besteht aus einem sicheren Basiszins plus einem Zuschlag für das Risiko. Je stärker der Betrieb am Inhaber, an wenigen Kunden oder am Standort hängt, desto höher der Zins und desto niedriger der Wert. Für kleine Handwerksbetriebe liegt er nach dem AWH-Verfahren meist zwischen 15 und 25 % nach Steuern.

Weil Steuern je nach Rechtsform und Einkommen verschieden hoch sind, rechnen wir hier wie das Steuerrecht mit pauschal 30 %. So wird aus dem Zins ein Faktor, mit dem du auch den Gewinn vor Steuern malnehmen kannst:

Zins nach SteuernWannFaktor nach SteuernFaktor vor Steuern
15 %Geringes Risiko: breite Kundschaft, eingespieltes Team6,74,7
20 %Mittleres Risiko5,03,5
25 %Hohes Risiko: Der Betrieb hängt am Inhaber oder an wenigen Kunden4,02,8

Für ein Gutachten reicht das nicht, als Argument in der Verhandlung oft schon – wenn Gewinn und Zins sauber hergeleitet sind.

Rechenweg 2: der Marktvergleich

Der Multiplikator fragt, was für ähnliche Betriebe gezahlt wird. Du nimmst das bereinigte EBITDA – den Gewinn nach deinem Gehalt plus Abschreibungen und Zinsen – und multiplizierst es mit einem Faktor für die Branche.

Unternehmenswert = bereinigtes EBITDA × Faktor der Branche

Heraus kommt ein schuldenfreier Wert für den Betrieb als Ganzes. Die bekannteste Quelle für die Faktoren sind die KMU-Multiples der DUB. Für Betriebe mit weniger als 5 Mio. € Umsatz:

BrancheEBITDA-Faktor
Bau- und Ausbaugewerbe (Handwerk)3,7 – 5,0
Unternehmensnahe Dienstleistungen (B2B)3,8 – 5,7
Handel, Groß- und Einzelhandel (stationär)3,4 – 4,5
Gesundheit: Pflege und Dienstleister4,0 – 5,9

Quelle: DUB KMU-Multiples, Micro-Cap (Umsatz unter 5 Mio. €), Stand Q3/2026, abgerufen am 08.10.2026. Die Werte werden vierteljährlich aktualisiert.

Die Faktoren sind keine echten Kaufpreise, sondern Einschätzungen von mehr als 25 M&A-Beratern und Finanzinstituten. Und wer den oberen Rand will, braucht Gründe: einen Betrieb, der ohne den Inhaber läuft, viele Kunden, ein festes Team. Für einen kleinen Betrieb, der an einer Person hängt, spricht wenig dafür.

Der Wert vom Steuerberater ist kein Kaufpreis

Manche Verkäufer begründen ihren Preis mit einem Wert vom Steuerberater. Oft steckt das vereinfachte Ertragswertverfahren dahinter (§§ 199–203 BewG): Durchschnittsgewinn aus drei Jahren, minus Unternehmerlohn, minus 30 % pauschal für Steuern, mal 13,75.

Die Untergrenze: was beim Abwickeln übrig bliebe

Ein Betrieb ist mindestens so viel wert, wie der Verkäufer bekäme, wenn er ihn schließt und alles einzeln verkauft. Das ist der Liquidationswert – nach IDW S 1 die Untergrenze jeder Bewertung.

Liquidationswert = Erlös aus dem Einzelverkauf von Maschinen, Fahrzeugen, Lager und Immobilie − Schulden − Kosten der Abwicklung

Davon zu unterscheiden ist der Substanzwert: Was würde es kosten, alles neu anzuschaffen? Er ist keine Untergrenze, denn diesen Betrag bekäme beim Verkauf niemand – er zeigt dir und der Bank nur, welche Werte im Betrieb stecken. Liegt der Ertragswert unter dem Liquidationswert, lohnt sich das Weiterführen rechnerisch nicht. Dann verhandelst du über Maschinen und Lager, nicht über einen Betrieb.

Ein Beispiel – und dein Rechner

Ein erfundener Handwerksbetrieb, sein Inhaber möchte 450.000 €:

Beispiel: Was ist der Betrieb wert?Einzelunternehmen, Zahlen erfunden

Umsatz im Jahr
820.000 €
Gewinn laut Verkäufer Durchschnitt aus drei Jahren, ohne Gehalt für den Inhaber
140.000 €
Dein Gehalt als Chef mit Sozialabgaben und Vorsorge
− 55.000 €
Bereinigter Gewinn vor Steuern
85.000 €
Ertragswert, vereinfacht nach 30 % Steuern 59.500 €, ÷ 20 %
297.500 €
Marktvergleich EBITDA mit Abschreibungen 100.000 € × 3,7 bis 5,0
370.000 – 500.000 €
Steuerwert nach BewG 59.500 € × 13,75 – kein Kaufpreis
818.125 €
Wunschpreis 450.000 € so oft steckt der bereinigte Gewinn darin
5,3-fach
  • Ohne dein Gehalt sähe der Preis harmlos aus: das 3,2-Fache des Gewinns. Mit Gehalt ist es das 5,3-Fache.
  • Den Preis trägt nur der Marktvergleich, und der nur in seiner oberen Hälfte (Faktoren fürs Handwerk, DUB Q3/2026). Der Ertragswert liegt selbst bei 15 % darunter (396.667 €, bei 25 %: 238.000 €). Heißt: nachverhandeln.
  • Beide Werte sind schuldenfrei. Beim Kauf eines Einzelunternehmens bleiben die Schulden in der Regel beim Verkäufer.

Und trägt der Preis?Zins angenommen, gerundet

Kaufpreis
450.000 €
Nebenkosten und Betriebsmittel Notar, Beratung, Lager, Anlauf
+ 50.000 €
Eigenes Geld
− 50.000 €
Verkäuferdarlehen mit Rangrücktritt und langer Laufzeit
− 75.000 €
Kredit
375.000 €
Zins und Tilgung im 3. Jahr 10 Jahre, 2 tilgungsfrei, 5,5 % angenommen
rund 66.300 €
Anteil an Gewinn plus Abschreibungen 100.000 €, vor Steuern
66 %
  • Mehr als 200.000 € Kredit: Das StartGeld passt hier nicht, eher der ERP-Förderkredit 077, die NRW.BANK oder eine Nachfolge-Bürgschaft.
  • Das wird eng: Davon gehen noch Steuern ab. Bei 370.000 € Kaufpreis wären es rund 52.200 € im Jahr.
  • Eigenes Geld und Verkäuferdarlehen sind zusammen 25 % des Bedarfs, wenn die Bank das Darlehen wie Eigenkapital wertet. Es hat hier vorerst keine Rate.

Jetzt mit deinen Zahlen:

Rechner: Was ist der Betrieb wert – und trägt der Preis?ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert

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Durchschnitt aus drei Jahren, ohne Gehalt für den Inhaber. Steht in der GmbH schon eins drin, zähl es dazu.
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Was du selbst brauchst, mit Kranken- und Altersvorsorge – so viel, wie eine angestellte Geschäftsführung kosten würde.
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Für den Marktvergleich. Keine? Dann leer lassen.
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Freiwillig – dann siehst du, wie er zu beiden Rechenwegen passt.
EBITDA-Faktor nach DUB, Micro-Cap, Stand Q3/2026.
Zins nach Steuern, Spanne nach AWH.

Und trägt der Preis? Freiwillig, mit Kaufpreis

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Notar, Beratung, Lager, Reserve für den Anlauf.
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Was nicht über den Bankkredit läuft.
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Angenommen. Den echten Satz nennt dir deine Bank.

Trag den Gewinn und dein Gehalt ein – das Ergebnis erscheint hier.

Eine vereinfachte Orientierung, kein Gutachten: Steuern pauschal 30 % wie im Bewertungsgesetz, Werte schuldenfrei, Rate mit voller Auszahlung am Anfang und gleich hoher Tilgung. Deine Steuern und Sicherheiten sind nicht eingerechnet.

Was Wert und Preis trennt

Die Rechnung liefert eine Spanne. Wo in der Spanne der Preis landet, entscheiden die Risiken, die du mitkaufst:

  • Der Inhaber. Kennen die Kunden nur ihn, hängt der Meistertitel an seiner Person? Das gehört als höherer Zins in den Wert – und als vereinbarte Einarbeitung in den Vertrag (Die Übergabephase).
  • Die Kunden. Kommt ein großer Teil des Umsatzes von wenigen Kunden, reicht ein Wechsel, und der Gewinn bricht ein.
  • Das Personal. Die Arbeitsverhältnisse gehen auf dich über (§ 613a BGB). Gehen Schlüsselleute mit dem Inhaber in Rente, fehlt ein Teil des Gewinns.
  • Der Investitionsstau. Was du in den nächsten Jahren ersetzen musst, ziehst du vom Preis ab.

Was du wirklich überweist. Kaufst du ein Einzelunternehmen, kaufst du meist die einzelnen Wirtschaftsgüter (Asset Deal). Die Schulden bleiben in der Regel beim Verkäufer, du zahlst ungefähr den schuldenfreien Wert. Kaufst du die Anteile einer GmbH (Share Deal), kaufst du auch ihre Kredite mit. Dann ziehst du vom Unternehmenswert die Finanzschulden und Pensionszusagen ab und zählst Geld dazu, das der Betrieb nicht braucht – erst das ist der Preis für die Anteile.

Auch Steuern und Haftung hängen an der Form. Beim Asset Deal schreibst du den Firmenwert über 15 Jahre ab (§ 7 Abs. 1 EStG). Führst du den Namen fort, haftest du unter Umständen für alte Schulden (§ 25 HGB), und beim Kauf im Ganzen für bestimmte Betriebssteuern aus der Zeit davor (§ 75 AO). Und Kundendaten darfst du nicht einfach weiternutzen – das ist eine Frage des Datenschutzes. Das klären Anwalt, Notar und Steuerberater, worauf du achtest, steht in Unternehmen prüfen vor dem Kauf.

Wenn Wunsch und Rechnung auseinanderliegen, muss nicht der ganze Preis sofort fließen. Mit einem Verkäuferdarlehen stundet der Verkäufer einen Teil. Mit einem Earn-out hängt ein Teil des Preises an den Ergebnissen der ersten Jahre: Läuft der Betrieb so gut, wie der Verkäufer sagt, bekommt er mehr.

Den Kaufpreis finanzieren

Ob ein Preis trägt, entscheidet am Ende die Bank: Kommen Zins und Tilgung aus dem Gewinn, nachdem du gelebt hast? Die Bausteine:

  • Eigenes Geld: Banken wollen meist 15 bis 25 % des Kapitalbedarfs sehen, möglichst um 20 %. Was dazu zählt: Eigenkapital.
  • Verkäuferdarlehen: laut IHK üblich 10 bis 20 % des Kaufpreises. Mit Rangrücktritt und einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren kann die Bank es wie Eigenkapital werten.
  • KfW-StartGeld: nur, wenn dein gesamter Kreditbedarf fürs Vorhaben höchstens 200.000 € beträgt – und nicht beim Kauf vom Ehe- oder Lebenspartner. Mehr im Ratgeber KfW-Gründerkredit.
  • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077): bis 500.000 €, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten, nur im Haupterwerb, mit voller Garantie einer Bürgschaftsbank.
  • NRW.BANK.Gründung und Wachstum: ausdrücklich auch für Nachfolgen, nicht zusammen mit dem StartGeld.
  • Nachfolge-Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW: sichert 50 bis 80 % deines Kredits ab, bis 2 Mio. €. Läuft die Übernahme über eine GmbH oder UG, haftest du persönlich nur für 20 % des verbürgten Betrags; kaufst du als Einzelunternehmer, haftest du voll.

Alle Förderkredite beantragst du über deine Bank, und zwar bevor du den Kaufvertrag unterschreibst. Wie die Bank die Rate prüft, steht in Kapitaldienstfähigkeit, wie du den Termin vorbereitest, in Bankgespräch vorbereiten. Du bekommst Arbeitslosengeld? Auch mit einer Übernahme machst du dich selbstständig – dann kann der Gründungszuschuss infrage kommen.

Wir prüfen mit dir Betrieb und Kaufpreis, bauen Plan und Finanzierung und gehen auf Wunsch mit in die Verhandlung und ins Bankgespräch: Einen Betrieb übernehmen →

Checkliste: Bevor du ein Angebot machst0 von 9

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Die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest

  1. Mit dem Gewinn des Inhabers gerechnet. Ohne Gehalt für dich bezahlst du im Preis dein eigenes Einkommen mit.
  2. Nur einen Rechenweg genommen. Erst zwei Wege zeigen, ob ein Preis belastbar ist oder nur zu einer Zahl passt.
  3. Den Steuerwert für den Preis gehalten. Der Faktor 13,75 ist für die Erbschaftsteuer gemacht, nicht für den Kauf eines kleinen Betriebs.
  4. Die Inhaberabhängigkeit übersehen. Sie gehört in den Wert, nicht erst in die Übergabe.

Häufige Fragen zur Unternehmensbewertung

Fragen und Antworten5 Fragen

01Wie viel ist ein kleiner Betrieb ungefähr wert?

Das hängt vom Gewinn nach deinem Gehalt und vom Risiko ab. Nach der Logik des AWH-Verfahrens landest du bei etwa dem 2,8- bis 4,7-Fachen des bereinigten Gewinns vor Steuern, im Marktvergleich der DUB beim 3,4- bis 5,9-Fachen des bereinigten EBITDA, je nach Branche. Welche Zahl für deinen Betrieb gilt, zeigt der Rechner oben.

02Muss ich einen Gutachter beauftragen?

Eine Pflicht gibt es nicht. Bei größeren oder strittigen Fällen lohnt sich eine Bewertung durch die Handwerkskammer (AWH, für Mitglieder oft kostenlos), einen öffentlich bestellten Sachverständigen, einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Deine Bank will vor allem sehen, wie du auf den Preis kommst.

03Wie hoch setze ich den Unternehmerlohn an?

So hoch wie das Gehalt einer angestellten Geschäftsführung, mit den Arbeitgeberanteilen. Arbeitet der Inhaber deutlich mehr als eine volle Stelle, rechne dazu, was eine zusätzliche Kraft kosten würde. Tariflöhne nennt dir die Kammer oder Innung.

04Darf ich die Maschinen zusätzlich zum Ertragswert bezahlen?

Nein. Ertragswert und Marktvergleich enthalten die Maschinen schon, denn mit ihnen wird der Gewinn erwirtschaftet. Extra zählt nur, was der Betrieb nicht braucht – etwa ein Grundstück, das leer steht.

05Was, wenn der Verkäufer auf seinem Preis besteht?

Rechne, wie viel davon du finanzieren kannst, und biete für den Rest eine Lösung an: ein Verkäuferdarlehen oder einen Earn-out. Trägt die Rate auch damit nicht, ist das ein guter Grund, den Betrieb nicht zu kaufen.

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Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen den IDW S 1 i. d. F. 2026, das AWH-Verfahren des ZDH, §§ 199–203 BewG, die DUB KMU-Multiples (Stand Q3/2026, abgerufen am 08.10.2026), das KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025, die Merkblätter der KfW (067, 077) und der NRW.BANK sowie die Angaben der Bürgschaftsbank NRW und der IHK Nord Westfalen, Stand September 2026. Rechner und Beispiel sind eine vereinfachte Orientierung und ersetzen kein Gutachten und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Ob Verkäufer und Bank zustimmen, kann niemand garantieren.