Was bei beiden gleich ist
Taxi und Mietwagen sind zwei Formen desselben Geschäfts: Du fährst Fahrgäste gegen Geld an ein Ziel, das sie bestimmen. Für beides brauchst du eine Genehmigung der Stadt, in der dein Betriebssitz liegt, und für beides gelten dieselben vier Voraussetzungen (§ 13 PBefG):
- Geld: Eigenkapital und Reserven von mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug, bestätigt von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bank.
- Zuverlässigkeit: Die Behörde schaut in Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Fahreignungsregister.
- Fachkunde: die Fachkundeprüfung bei der IHK an deinem Wohnsitz – oder drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb, die höchstens zwei Jahre zurückliegt.
- Betriebssitz in der Stadt, die dir die Genehmigung erteilt.
Auch der Rahmen ist gleich: Die Genehmigung gilt höchstens fünf Jahre, die Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten (verlängerbar um höchstens drei). Jeder Fahrer braucht den Personenbeförderungsschein (P-Schein), die alte Ortskundeprüfung ist 2021 weggefallen, verlangt wird stattdessen ein Nachweis der Fachkunde. Für angestellte Fahrer gilt der Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde, ab 2027 14,60 €. Dortmund und Duisburg wollen zum Antrag außerdem einen Businessplan sehen, Dortmund mit Zahlen für zwei Jahre.
Den Weg zur Genehmigung mit allen Unterlagen beschreibt der Ratgeber Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen.
Die Unterschiede auf einen Blick
Der Unterschied steckt in einem Satz: Ein Taxi darf sich anbieten, ein Mietwagen muss bestellt werden. Fast alles andere folgt daraus.
Taxi und Mietwagen im VergleichStand 10/2026
- Aufträge
- Taxi: am Halteplatz warten – nur in der Stadt deines Betriebssitzes –, unterwegs herangewunken werden, Aufträge über Zentrale, Telefon oder App.
Mietwagen: nur auf Bestellung. Jeder Auftrag geht am Betriebssitz ein – auch per App –, wird aufgezeichnet und ein Jahr aufbewahrt. Fahrgäste an der Straße mitnehmen ist verboten. Neue Mietwagenbetriebe arbeiten in Dortmund laut Stadt ganz oder überwiegend mit Uber oder Bolt. - Rückkehrpflicht
- Taxi: keine.
Mietwagen: Nach jeder Fahrt geht es unverzüglich zurück zum Betriebssitz – außer du hast vor oder während der Fahrt schon den nächsten Auftrag bekommen. Dortmund hat dafür ab September 2026 deutlich mehr Kontrollen angekündigt. - Preis
- Taxi: fester Tarif der Stadt, gemessen mit dem Taxameter. Für vorbestellte Fahrten kann die Stadt Festpreise in einer Spanne erlauben (Tarifkorridor, § 51 PBefG).
Mietwagen: frei. Die Stadt darf aber Mindestpreise festlegen (§ 51a PBefG) – Dortmund tut das seit 1. September 2026. - Pflichten
- Taxi: Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Im Pflichtfahrgebiet – in Bochum und Dortmund das ganze Stadtgebiet – musst du Fahrgäste grundsätzlich mitnehmen.
Mietwagen: Diese Pflichten gelten im Allgemeinen nicht. Du entscheidest, welche Aufträge du annimmst. - Umsatzsteuer
- Taxi: 7 % für Fahrten innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km, darüber 19 %.
Mietwagen: 19 %. Ausnahme: Krankenfahrten auf Grundlage einer Vereinbarung mit Krankenkassen, die genauso für Taxis gilt (BFH, XI R 39/10). - Fahrzeug
- Taxi: hellelfenbein (RAL 1015, eine Ausnahme für NRW haben wir nicht gefunden), beleuchtetes Dachschild, geeichtes Taxameter.
Mietwagen: nichts, was an ein Taxi erinnert, dafür ein geeichter Wegstreckenzähler oder ein zugelassenes Softwaresystem. - Kasse
- Taxameter und Wegstreckenzähler gelten beide als Kassensystem. Taxameter brauchen seit 2026 eine TSE, Wegstreckenzähler je nach Alter: neue (erstmals verkauft nach dem 30. Juni 2024) sofort, ältere mit digitaler Schnittstelle ab 1. Januar 2027.
- Warteliste
- Taxi: Die Stadt darf neue Genehmigungen verweigern, wenn sonst das örtliche Taxigewerbe in Gefahr gerät (§ 13 Abs. 4 PBefG). Bochum und Dortmund vergeben nur über eine Warteliste – außer bei einer Übernahme.
Mietwagen: keine Bedarfsprüfung. - Erste Genehmigung
- Taxi: Neubewerber bekommen zuerst zwei Jahre und dürfen die Genehmigung in dieser Zeit nicht übertragen.
Mietwagen: laut Gesetz bis zu fünf Jahre; Dortmund erteilt auch hier zuerst zwei. - Betriebssitz
- Taxi: ein geeigneter Betriebssitz in der Stadt.
Mietwagen: Hier schaut die Stadt genauer hin. Dortmund verlangt Büro, getrennten Aufenthaltsraum, Toilette und gekennzeichnete Stellplätze höchstens 300 m entfernt; Bochum Stellplätze höchstens 500 m entfernt. - Gebühr
- Je Stadt verschieden. Bochum: Taxi ab 160 €, Mietwagen ab 180 €, dazu 29,30 € für die Antragsprüfung. Dortmund: Mietwagen 62,20 € plus 32 € je weiteres Fahrzeug.
Preise: Taxitarif, Festpreis, Mindestpreis
Beim Taxi legt die Stadt den Preis per Verordnung fest, er gilt im Pflichtfahrgebiet. Für Fahrten über die Stadtgrenze hinaus darfst du den Preis vorher frei vereinbaren. Zwei Beispiele:
Taxitarife im VergleichFahrpreis mit Umsatzsteuer
- Dortmund, seit 01.09.2026
- Grundpreis 5,00 €, erster Kilometer 2,80 €, jeder weitere 2,20 €, tags und nachts gleich. Wartezeit 36 € pro Stunde. 10 km kosten 27,60 €.
- Bochum, Stufe ab 04/2023
- Grundpreis 4,50 €, je Kilometer 2,40 € werktags von 5 bis 23 Uhr, sonst 2,50 €. Wartezeit 37 € pro Stunde, nachts 41 €. 10 km kosten tagsüber 28,50 €. Eine neuere Fassung haben wir nicht gefunden.
Festpreis beim Taxi: Für vorbestellte Fahrten darf der Festpreis in Dortmund bis zu 15 % über oder unter dem Tarif liegen. Er wird vor der Fahrt vereinbart und bestätigt, etwa per App.
Mindestpreis beim Mietwagen: Kommt eine Mietwagenfahrt über Uber oder Bolt, bestimmt die Plattform den Preis. Ein Gutachten für Essen fand ihn in der Stadt 28 bis 43 % unter dem Taxitarif. Deshalb dürfen Städte Mindestpreise festlegen. Stand im Ruhrgebiet:
- Dortmund, seit 1. September 2026: Mietwagen dürfen Grundpreis plus Kilometerpreis des Taxitarifs um höchstens 15 % unterschreiten – Rabatte und Umsatzsteuer eingerechnet. Wartezeit und Zuschläge zählen nicht mit. Die Regel gilt, wenn Start, Ziel und der ganze Weg in Dortmund liegen, auch für Mietwagen aus anderen Städten. Ausgenommen sind reine Krankenfahrten mit Kassenvereinbarung und Aufträge, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt bei dir eingegangen sind. Verstöße können bis zu 10.000 € kosten.
- Essen: Die Regel ab 1. Januar 2026 erlaubte höchstens 7 % unter dem Taxitarif. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sie im April 2026 als zu unbestimmt ausgesetzt hatte, hat die Stadt sie am 24. April geändert. Was genau gilt, fragst du bei der Stadt nach.
- Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen, Herne: Eine Mindestpreis-Regel für Mietwagen haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden.
Beispiel: dieselbe Fahrt, zwei Rechnungen
Was heißt das in Euro? Nehmen wir 10 Kilometer quer durch Dortmund, spontan bestellt, ohne Wartezeit und Zuschläge. Wichtig: Der Fahrpreis ist ein Endpreis, die Umsatzsteuer steckt schon drin. Dir gehört nur, was danach übrig bleibt.
Beispiel, gerundet: 10 km in DortmundTaxitarif ab 01.09.2026
- Taxi: Fahrpreis 5,00 Grundpreis + 2,80 erster km + 9 × 2,20
- 27,60 €
- davon Umsatzsteuer 7 % 27,60 − 27,60 ÷ 1,07
- 1,81 €
- Taxi: bleibt dir netto
- 25,79 €
- Mietwagen: Mindestpreis 85 % von 27,60, weniger als eine Stunde vorher bestellt
- 23,46 €
- davon Umsatzsteuer 19 % 23,46 − 23,46 ÷ 1,19
- 3,75 €
- Mietwagen: bleibt dir netto
- 19,71 €
- Unterschied je Fahrt
- 6,08 €
- Selbst zum vollen Taxipreis bleiben dem Mietwagen netto 23,19 € – 2,60 € weniger als dem Taxi, allein wegen der Umsatzsteuer.
- Beim Taxi kommt im Stadtverkehr Wartezeit dazu: 36 € pro Stunde, auch im Stau. Der Mindestpreis für Mietwagen rechnet ohne Wartezeit.
- Nicht abgezogen: Provision von App oder Taxizentrale, Lohn, Fahrzeug, Versicherung.
Für denselben Netto-Umsatz wie zehn solcher Taxifahrten braucht der Mietwagen zum Mindestpreis gut 13 Fahrten. Dafür hat er keine Beförderungspflicht und keine Warteliste, und Aufträge mit einer Stunde Vorlauf darf er frei bepreisen. Was nach Provision, Lohn und Fahrzeug je Monat übrig bleibt, rechnen wir im Ratgeber Mietwagen für Uber, Bolt & Co. durch.
Der Engpass: Wie du überhaupt an ein Taxi kommst
Für einen Mietwagen reichen die vier Voraussetzungen. Beim Taxi achtet die Stadt zusätzlich darauf, dass das örtliche Taxigewerbe funktionsfähig bleibt. Im Ruhrgebiet heißt das:
- Bochum: „Zur Zeit Bedarfsdeckung“ – keine zusätzlichen Taxi-Genehmigungen. Du kannst dich auf die Warteliste setzen lassen.
- Dortmund: Warteliste bei 580 aktiven Taxi-Konzessionen. Frei werdende bekommt der Nächste auf der Liste; wie lange das dauert, ist offen. Dein Interesse bestätigst du jedes Jahr schriftlich.
- Essen und Duisburg hatten nach den letzten veröffentlichten Zahlen ebenfalls Wartelisten (Stand 2020 bzw. 2023). Den aktuellen Stand – auch in Gelsenkirchen und Herne – erfragst du bei der Stadt.
Der Markt hat sich dabei verschoben: In Dortmund ist die Zahl der Taxiunternehmen seit 2014 um rund 23 % gesunken, die der Mietwagenunternehmen um rund 72 % gestiegen – vor allem seit Uber 2023 dazukam.
Wer trotzdem Taxi fahren will, hat zwei Wege. Erstens: auf die Warteliste und bis dahin zum Beispiel Mietwagen fahren. Zweitens: einen bestehenden Taxibetrieb übernehmen. Dann gilt die Warteliste nicht (§ 13 Abs. 7 PBefG). Aber: Übertragen wird die Genehmigung nur mit dem ganzen Betrieb oder einem wesentlichen Teil davon, nicht als „nackte“ Konzession (§ 2 Abs. 3 PBefG). Und eine Neubewerber-Genehmigung darf in ihren ersten zwei Jahren nicht übertragen werden. Worauf du beim Kauf achtest, steht im Ratgeber Taxiunternehmen übernehmen.
Beides zugleich? In einem Betrieb ja, im selben Wagen nein
Ein Wagen, der mal Taxi und mal Mietwagen ist, geht im Ruhrgebiet nicht: In Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern darf dasselbe Fahrzeug nicht zugleich als Taxi und als Mietwagen genehmigt sein (§ 46 Abs. 3 PBefG). Das gilt in Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Herne und den anderen großen Städten; für kleinere Orte kann die Behörde dasselbe festlegen.
In einem Unternehmen beides zu betreiben, geht aber: Du kannst Taxis und Mietwagen nebeneinander fahren lassen – jedes Fahrzeug mit seiner eigenen Genehmigung und seiner eigenen Ausstattung. Für die Mietwagen gelten dann die Mietwagenregeln: Auftrag über den Betriebssitz, Rückkehrpflicht, kein Bereithalten am Halteplatz. Trenn die Umsätze in deinen Büchern sauber, denn für Taxi und Mietwagen gelten unterschiedliche Steuersätze – die Einzelheiten klärst du mit deinem Steuerberater.
Was passt zu dir?
Ein „besser“ gibt es nicht. Es kommt darauf an, woher deine Fahrten kommen sollen. Wo du dich wiederfindest, liegt deine Richtung:
- Du willst am Halteplatz stehen, an Bahnhof oder Klinik, und Fahrgäste an der Straße mitnehmen? Das geht nur mit dem Taxi – in Bochum und Dortmund also über Warteliste oder Übernahme eines Betriebs.
- Deine Fahrten sollen über Uber oder Bolt kommen? Das ist Mietwagen-Gebiet. Rechne mit Rückkehrpflicht, 19 % Umsatzsteuer und Provision – und in Dortmund mit dem Mindestpreis.
- Du hast Kunden, die vorher buchen – Firmen, Hotels, Fahrten zum Flughafen? Dann passt der Mietwagen gut: freier Preis, und in Dortmund gilt bei mindestens einer Stunde Vorlauf kein Mindestpreis.
- Krankenfahrten sollen ein großer Teil werden? Das geht mit beiden Genehmigungen. In Gutachten aus Mülheim und Duisburg machten Krankenfahrten 27 bis 32 % des Umsatzes aus. Beim Mietwagen kann eine Kassenvereinbarung, die auch für Taxis gilt, sogar die 7 % bringen – frag deinen Steuerberater.
- Du willst möglichst bald starten? Dann spricht viel für den Mietwagen. Plane trotzdem einige Monate ein: IHK-Prüfung, Unterlagen, bis zu drei Monate Bearbeitung.
- Du willst nur nebenbei fahren? Beim Taxi wirst du bei der Vergabe nachrangig behandelt, wenn du es nicht als Hauptbeschäftigung betreiben willst. Und den Gründungszuschuss gibt es nur für eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
Gründen oder übernehmen – wir begleiten dich auf beiden Wegen (Feinschliff ab 199 €, kompletter Plan ab 899 €, Übernahme ab 1.299 €): Taxi & Mietwagen gründen oder übernehmen →
So gehst du vor
- Bei der Stadt fragen: Warteliste für Taxis? Mindestpreise für Mietwagen? Welche Unterlagen, welcher Betriebssitz?
- Deine Fahrten schätzen: Halteplatz, Zentrale, Apps oder feste Kunden? Wie viele sind vorbestellt, wie viele Krankenfahrten?
- Beide Wege netto rechnen: Preis je Fahrt, Umsatzsteuer, Provision, Leerfahrten, Lohn, Fahrzeug – lieber vorsichtig. Ob es zum Leben reicht, prüfst du grob mit unserem Rechner „Kannst du davon leben?“.
- Fachkunde klären: Termin bei der IHK an deinem Wohnsitz buchen oder drei Jahre leitende Tätigkeit nachweisen (höchstens zwei Jahre her).
- Unterlagen sammeln, Antrag stellen: Eigenkapitalbescheinigung, Registerauszüge, Betriebssitz, in Dortmund und Duisburg der Businessplan. Den Antrag stellst du selbst bei der Stadt.
Checkliste: Vor der Entscheidung geklärt0 von 11
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Häufige Fragen zu Taxi und Mietwagen
Fragen und Antworten7 Fragen
01Was ist der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen?
Ein Taxi darf am Halteplatz warten und unterwegs herangewunken werden, fährt nach dem Tarif der Stadt und muss Fahrgäste im Pflichtfahrgebiet mitnehmen. Ein Mietwagen fährt nur auf Bestellung über den Betriebssitz, muss danach dorthin zurück und setzt seinen Preis frei, soweit die Stadt keinen Mindestpreis festlegt.
02Darf ein Mietwagen Fahrgäste an der Straße mitnehmen?
Nein. Ein Mietwagen darf nur Aufträge ausführen, die vorher am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind, auch über eine App. Spontan zusteigen lassen ist verboten.
03Warum zahlt das Taxi 7 % Umsatzsteuer und der Mietwagen 19 %?
Das Umsatzsteuergesetz ermäßigt nur Fahrten „im Verkehr mit Taxen“ innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km. Mietwagen sind dort nicht genannt, also gilt der Regelsatz. Eine Ausnahme hat der Bundesfinanzhof für Krankenfahrten mit Kassenvereinbarung gemacht, die genauso für Taxis gilt – das klärt dein Steuerberater.
04Gibt es im Ruhrgebiet Mindestpreise für Mietwagen?
In Dortmund seit 1. September 2026: höchstens 15 % unter dem Taxitarif (ohne Wartezeit), für Fahrten ganz innerhalb Dortmunds und nicht bei einer Stunde Vorlauf. Essen hat eine Regel, die im April 2026 geändert wurde. In Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen und Herne haben wir bis Oktober 2026 keine gefunden.
05Bekomme ich in Bochum oder Dortmund eine neue Taxi-Genehmigung?
Im Moment nur über die Warteliste: Bochum meldet Bedarfsdeckung, Dortmund vergibt frei werdende Konzessionen der Reihe nach. Schneller geht es über die Übernahme eines bestehenden Betriebs – dann gilt die Warteliste nicht. Eine Mietwagen-Genehmigung hängt nicht vom Bedarf ab.
06Kann ich mit einem Mietwagen für Uber und Bolt fahren?
Ja. Uber und Bolt vermitteln nur und brauchen keine Genehmigung – du brauchst die Mietwagen-Genehmigung. Jeder Auftrag geht bei deinem Betriebssitz ein, danach gilt die Rückkehrpflicht.
07Brauche ich für beides dieselbe Prüfung?
Ja, eine gemeinsame Fachkundeprüfung für Taxi und Mietwagen bei der IHK an deinem Wohnsitz; bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet kostet sie 153 €. Statt der Prüfung reichen drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb, wenn sie höchstens zwei Jahre zurückliegt.
