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Ratgeber · Taxi & Mietwagen

Mietwagen über Apps: Was je Wagen übrig bleibt.

Du willst eigene Mietwagen über Apps fahren lassen – selbst oder mit angestellten Fahrern? Die App vermittelt nur, Genehmigung und Pflichten liegen bei dir. Hier steht, welche Regeln im Alltag gelten, wo im Ruhrgebiet Mindestpreise gelten und was nach Umsatzsteuer, Provision und Mindestlohn je Wagen übrig bleibt.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 10/2026 · 12 Min. Lesezeit

Rechner: Was bleibt je Wagen im Monat?

Fahrpreise eintragen – gerechnet wie im Beispiel unten: 25 % Provision, ein Fahrer in Vollzeit (2.900 €), 1.000 € Fahrzeug, 900 € Kraftstoff.

Wer ist was: Die App vermittelt, du bist das Unternehmen

Uber und Bolt fahren niemanden. Sie vermitteln Fahrten und brauchen dafür keine Genehmigung (§ 2 Abs. 1b PBefG). Gefahren wird von Mietwagen- und Taxiunternehmen mit eigener Genehmigung und deren Fahrern. Stellst du einen Wagen auf die App, bist du dieses Unternehmen – mit allen Pflichten.

Drei Rollen, eine Fahrtnach PBefG

Die App
Vermittelt die Fahrt, rechnet mit dir ab und behält eine Provision. Eine Genehmigung braucht sie nicht.
Du als Unternehmer
Brauchst die Mietwagengenehmigung (§ 49 PBefG), einen Betriebssitz, Wagen und Fahrer. Du schuldest die Umsatzsteuer auf jede Fahrt und hältst die Regeln im Alltag ein.
Deine Fahrer
Brauchen einen P-Schein und bekommen als Angestellte mindestens den Mindestlohn: 13,90 € je Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €.

Die App bringt Fahrgäste, aber kein Geschäftsmodell. Ob sich der Wagen trägt, entscheidet deine Rechnung.

Die Genehmigung: vier Voraussetzungen, keine Warteliste

Für Mietwagen gelten dieselben vier Voraussetzungen wie für Taxis (§ 13 Abs. 1 PBefG). Ausführlich stehen sie im Ratgeber Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen. Kurz:

  • Geld: Eigenkapital und Reserven von mindestens 2.250 € für den ersten und 1.250 € für jeden weiteren Wagen (§ 2 PBZugV). Bestätigen muss das ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Bank, Stichtag höchstens ein Jahr vor dem Antrag. Drei Wagen: 4.750 €.
  • Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Auszüge aus Gewerbezentral- und Fahreignungsregister, Bescheinigungen von Finanzamt, Stadt und Berufsgenossenschaft – so frisch, wie deine Stadt es verlangt.
  • Fachkunde: die Prüfung bei der IHK an deinem Wohnsitz (bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet 153 €) oder drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb, die höchstens zwei Jahre zurückliegt. In einer GmbH oder UG reicht eine fachkundige Person in der Geschäftsführung oder als bestellte Leitung.
  • Betriebssitz im Inland – was die Städte dafür verlangen, steht gleich unten.

Der große Unterschied zum Taxi: Es gibt keine Warteliste. Ob das örtliche Gewerbe weitere Wagen verträgt, prüft die Behörde nur bei Taxis (§ 13 Abs. 4 PBefG). In Bochum etwa warten Taxis auf der Liste, Mietwagen nicht.

Die Genehmigung gilt höchstens fünf Jahre; Dortmund erteilt sie beim ersten Mal für zwei Jahre. Nach dem vollständigen Antrag entscheidet die Behörde binnen drei Monaten und kann einmal um bis zu drei Monate verlängern (§ 15 PBefG). Das kostet die Genehmigung:

Gebühr für die Mietwagengenehmigunglaut Städten, Stand 10/2026

Bochum
29,30 € für die Antragsprüfung plus mindestens 180 €, je nach Zahl der Wagen.
Dortmund
62,20 € plus 32 € für jeden weiteren Wagen im selben Verfahren.
Duisburg
150,60 € plus 40,60 € für jeden weiteren Wagen.
Gelsenkirchen
125 € plus 50 € je Fahrzeug.

Der Betriebssitz ist mehr als eine Adresse: Dort gehen die Aufträge ein, dorthin kehren die Wagen zurück. Dortmund verlangt für Mietwagen ein Büro, einen getrennten Aufenthaltsraum (1 m² je Mitarbeiter), einen Sanitärraum, Firmenschild, Briefkasten und gekennzeichnete Stellplätze für jeden Wagen, höchstens 300 m vom Betriebssitz entfernt – dazu Mietvertrag und Baugenehmigung. Bochum lässt Stellplätze bis 500 m zu. Duisburg will für Mietwagen die Bürozeiten des Disponenten wissen.

Dortmund und Duisburg verlangen außerdem einen Businessplan, Dortmund über zwei Jahre mit Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung.

Die Regeln im Alltag

Ein Mietwagen ist kein Taxi, auch wenn er dieselben Fahrgäste fährt. Diese Regeln aus § 49 Abs. 4 PBefG und der BOKraft gelten für jede Fahrt – auch für die, die die App vermittelt:

Sieben Regeln, die bei Kontrollen zählenPBefG, BOKraft, FeV

1 · Auftrag am Betriebssitz
Ein Mietwagen darf nur Aufträge fahren, die am Betriebssitz oder in deiner Wohnung eingegangen sind. Auch App-Aufträge laufen über dein Unternehmen.
2 · Jeder Auftrag wird erfasst
Den Eingang hältst du buchmäßig oder elektronisch fest – das Gesetz nennt ausdrücklich auch die App – und bewahrst ihn ein Jahr auf.
3 · Zurück zum Betriebssitz
Nach jeder Fahrt kehrt der Wagen unverzüglich zurück. Ausnahme: Er hat vor der Fahrt am Betriebssitz oder während der Fahrt schon den nächsten Auftrag bekommen. Ohne Auftrag irgendwo in der Stadt warten geht nicht.
4 · Kein Warten wie ein Taxi
Nicht am Bahnhof oder Taxistand bereithalten und niemanden mitnehmen, der dich heranwinkt – dieser Auftrag ist nicht am Betriebssitz eingegangen.
5 · Keine Taxi-Merkmale
Kein Dachschild, nichts, was zur Verwechslung mit einem Taxi führt. Werbung nur auf den seitlichen Türen.
6 · Ausstattung
Mindestens zwei Türen rechts, eine Alarmanlage, die du vom Fahrersitz auslöst, das Ordnungsnummernschild für Mietwagen und ein Wegstreckenzähler (§§ 25, 27, 30 BOKraft).
7 · Fahrer mit P-Schein
Jeder braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV). Als Halter darfst du niemanden ohne fahren lassen.

Den P-Schein bekommt, wer mindestens 21 ist, den Führerschein Klasse B seit zwei Jahren hat und Führungszeugnis, ärztliche Gutachten und Sehtest vorlegt. Er gilt höchstens fünf Jahre; in Bochum kostet er ab 45,10 € plus Gutachten. Die Ortskundeprüfung ist im August 2021 weggefallen – auch wenn ältere Ratgeber, sogar von Uber selbst, sie noch nennen. Verlangt wird stattdessen ein Nachweis der Fachkunde; wie du ihn erbringst, sagt dir die Fahrerlaubnisbehörde deiner Stadt.

Dortmund hat angekündigt, Betriebssitze und Wagen auf der Straße deutlich häufiger zu kontrollieren. Schwere Verstöße gegen das PBefG sprechen gegen deine Zuverlässigkeit (§ 1 PBZugV) – und ohne sie ist die Genehmigung zu widerrufen (§ 25 PBefG).

Wegstreckenzähler und Kasse: die TSE-Pflicht

Im Mietwagen muss ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler eingebaut sein oder ein geprüftes softwarebasiertes System; es gilt das Eichrecht (§ 30 BOKraft). Für das Finanzamt ist der Wegstreckenzähler eine Kasse – und braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die jede Fahrt manipulationssicher speichert (§ 10 KassenSichV):

  • Geräte, die nach dem 30. Juni 2024 erstmals in Verkehr kamen: TSE ab dem ersten Tag. Ein Gerät, das du heute neu kaufst, fällt in aller Regel darunter.
  • Ältere Geräte mit digitaler Schnittstelle für eine TSE: ab dem 1. Januar 2027.
  • Ältere Geräte ohne solche Schnittstelle regelt § 10 nicht ausdrücklich. Kläre mit deinem Steuerberater, was für deinen Wagen gilt, bevor du ein gebrauchtes Gerät übernimmst.
  • Melden: Den Wegstreckenzähler meldest du dem Finanzamt über Mein ELSTER, binnen eines Monats nach der Anschaffung.

Für die TSE nennt die Fachpresse rund 500 € je Wagen zuzüglich Umsatzsteuer, mit Umbau am Gerät auch deutlich mehr. Über Ausnahmen für App-Verkehre wird gerade diskutiert – plane nicht damit.

Mindestpreise: Dortmund, Essen, Bochum

Seit 2021 dürfen Städte für Mietwagen Mindestpreise festlegen (§ 51a PBefG). Im Ruhrgebiet haben zwei Städte das getan:

  • Dortmund, seit 1. September 2026: Mietwagen dürfen den Taxitarif um höchstens 15 % unterschreiten; nach oben gibt es keine Grenze. Das gilt, wenn Start, Ziel und der ganze Weg in Dortmund liegen – ein Umweg aus der Stadt ohne verkehrlichen Grund zählt mit. Ausgenommen sind Krankenfahrten mit Kassenvereinbarung und Aufträge, die nachweislich mindestens eine Stunde vor der Fahrt bei deinem Unternehmen eingegangen sind.
  • Essen: Mindestpreise per Allgemeinverfügung, ursprünglich höchstens 7 % unter dem Taxitarif. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sie im April 2026 für zwei Unternehmen vorläufig gestoppt, weil Fahrten über die Stadtgrenze unklar geregelt waren. Am 24. April 2026 hat die Stadt sie geändert – die geltende Fassung erfragst du bei der Stadt oder liest sie im Amtsblatt.
  • Bochum: Bisher keine Mindestpreise; die Stadt lässt die Lage nach unserem Stand noch untersuchen. Duisburg, Gelsenkirchen und Herne: keine Regel gefunden.

Die Rechnung: Wohin der Fahrpreis geht

Der Fahrpreis in der App ist nicht dein Umsatz. Zwei Posten gehen ab, bevor du einen Cent für Fahrer, Wagen oder Sprit ausgegeben hast:

  • 19 % Umsatzsteuer. Die Fahrt erbringst du, also schuldest du die Steuer. Taxis zahlen im Nahverkehr 7 %, Mietwagen den vollen Satz (§ 12 UStG). Von 100 € Fahrpreis gehören knapp 16 € dem Finanzamt. Eine Ausnahme: Krankenfahrten mit Mietwagen können mit 7 % laufen, wenn sie auf einer Vereinbarung mit den Krankenkassen beruhen, die auch für Taxis gilt (BFH, 02.07.2014, XI R 39/10).
  • Die Provision der App. Bolt nennt für Mietwagenunternehmen 25 %, in Berlin, Frankfurt, Köln und Düsseldorf 30 %. Uber veröffentlicht keinen festen Satz – frag vor dem Vertrag danach und prüf jede Abrechnung. Free Now vermittelt nach Branchenberichten seit 2025 nur noch Taxis.

Die Faustregel daraus: Von jedem Euro Fahrpreis bleiben nach Umsatzsteuer und 25 % Provision rund 59 Cent, bei 30 % rund 54 Cent. Davon zahlst du alles andere:

  • Fahrer: Mindestlohn 13,90 €, ab 2027 14,60 €. Dazu kommt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – wir schätzen ihn aus den Beitragssätzen 2026 auf rund 21 %, plus Umlagen und Berufsgenossenschaft. Ein Fahrer in Vollzeit (40 Stunden pro Woche, rund 173 im Monat) kostet dich so rund 2.900 €, eine Fahrerstunde rund 16,80 €. Die genaue Zahl rechnet dein Lohnbüro.
  • Fahrzeug und Kraftstoff: Leasing oder Rate, Versicherung, Wartung, Kfz-Steuer, Sprit oder Strom. Büro und Stellplätze teilst du durch die Zahl deiner Wagen.

Das ergibt die wichtigste Zahl für jeden Plan mit Fahrern: Damit eine Fahrerstunde wenigstens ihren Lohn hereinholt, muss der Wagen in dieser Stunde rund 28,50 € Fahrpreis einfahren (16,80 € geteilt durch 0,59). Ab 2027 sind es rund 30 €. Bezahlt wird die ganze Schicht, nicht nur die Minuten mit Fahrgast – Wagen, Sprit und dein eigener Lohn kommen erst danach.

Wie viel ein App-Wagen im Ruhrgebiet je Stunde einfährt, veröffentlicht niemand. Fährst du schon für einen Unternehmer, hast du die beste Quelle: deine eigenen Wochenabrechnungen.

Rechner: Was bleibt je Fahrzeug im Monat?

Stell ein, was die Fahrgäste für einen Wagen im Monat zahlen, und wähl die Provision deiner App. Dann tipp an, wer fährt: nur du, du mit einem Fahrer oder nur Fahrer. Fährst du mit, ist das Ergebnis dein Lohn. Fahrzeug und Kraftstoff stehen mit unseren Beispielwerten unter „Feinheiten“.

ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert

Bleibt je Wagen im Monat, vor Steuer und Versicherungdu + ein Fahrer

513 €

Wohin der Fahrpreis geht

  • Umsatzsteuer
  • Provision
  • Fahrer
  • Fahrzeug
  • Kraftstoff
  • bleibt

Ab rund 8.130 € Fahrpreisen im Monat bleibt etwas. Du liegst rund 870 € darüber.

€

1.000 € mehr Fahrpreis bringen dir rund 590 €.

Provision der AppBolt nennt 25 %, in Köln und Düsseldorf 30 %. Uber nennt keinen festen Satz. Einen anderen Satz trägst du unter „Feinheiten“ ein.

Wer fährt den Wagen?Fährst du mit, ist das Ergebnis dein Lohn. Fährst du gar nicht, siehst du, was dir je Wagen bleibt.

Feinheiten · Fahrer, Fahrzeug, Kraftstoff, eigene Provision – vorbelegt aus unserem Beispiel
€
€
€
%
Die Rechnung im Detail
Fahrpreise brutto
9.000 €
Umsatzsteuer 19 %, ans Finanzamt
−1.437 €
Umsatz netto
7.563 €
Provision der App 25 % vom Fahrpreis
−2.250 €
Fahrer eine Schicht, Lohn plus Arbeitgeberanteil
−2.900 €
Fahrzeug
−1.000 €
Kraftstoff oder Strom
−900 €
Bleibt je Wagen im Monat
513 €
Von 1 € Fahrpreis bleiben vor Kosten
59 Cent
Fahrpreise, ab denen etwas bleibt
ab 8.131 €

Vereinfacht gerechnet: Umsatz netto = Fahrpreise ÷ 1,19; Provision vom vollen Fahrpreis. Umsatzsteuer auf die Provision, Gewerbesteuer, Rücklagen und deine eigene Krankenversicherung sind nicht eingerechnet. Fahrzeug und Kraftstoff sind Annahmen aus unserem Beispiel, keine Marktwerte – setz deine eigenen Angebote ein.

Reicht das zum Leben?

Von dem, was bleibt, gehen noch Krankenkasse, Rente und Steuer ab. Rechne mit deinen Zahlen weiter – Umsatz und Kosten werden übernommen.

Jetzt weiterrechnen

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Beispiel: ein Wagen, zwei Schichten, ein MonatBeispiel, gerundet

Fahrpreise laut App tagsüber fährst du, nachts ein angestellter Fahrer
9.000 €
Umsatzsteuer 19 %: 9.000 − 9.000 ÷ 1,19
− 1.437 €
Provision der App 25 % vom Fahrpreis
− 2.250 €
Fahrer in Vollzeit rund 173 Std. × 13,90 € plus rund 21 % Arbeitgeberanteil
− 2.900 €
Fahrzeug Leasing, Versicherung, Wartung – Annahme
− 1.000 €
Kraftstoff Annahme
− 900 €
Bleibt im Monat
513 €
  • Das ist dein Lohn für deine eigene Schicht – rund 173 Stunden, vor Einkommensteuer, Krankenversicherung und Rücklagen. Keine 3 € je Stunde.
  • Erst ab rund 8.130 € Fahrpreisen bleibt in diesem Beispiel überhaupt etwas. Jeder Prozentpunkt Provision kostet 90 € im Monat; mit 30 % blieben 63 €.
  • Ab Januar 2027 (Mindestlohn 14,60 €) kostet derselbe Fahrer rund 150 € mehr im Monat.

Fahrzeug und Kraftstoff sind Annahmen, keine Marktwerte – setz deine eigenen Angebote ein. Wo du drehen kannst:

  • Die richtigen Stunden. Ein Gutachten für Duisburg beobachtet: Mit steigendem Mindestlohn konzentrieren sich Betriebe auf die nachfragestarken Zeiten. Eine bezahlte Stunde, in der der Wagen steht, kostet trotzdem Lohn.
  • Eigene Kunden. Aufträge, die direkt bei dir eingehen, kosten keine Provision. In Dortmund fallen Vorbestellungen ab einer Stunde vorher nicht unter den Mindestpreis.
  • Krankenfahrten mit Kassenvereinbarung: womöglich 7 % Umsatzsteuer, in Dortmund ohne Mindestpreis – mit deinem Steuerberater klären.

Ob du von dem, was bleibt, leben kannst – mit Krankenversicherung und Steuern: Kannst du davon leben? →

Der Beispielplan: ein Wagen, und du fährst selbst

Fährst du selbst, fällt der Fahrerlohn weg – dafür ist das, was bleibt, dein Einkommen. Wie das über drei Jahre aussieht, zeigt unser Beispiel-Businessplan. Kai Overbeck (Name und Person erfunden) startet am 1. Dezember 2026 in Bochum mit einem gebrauchten Hybrid-Kombi und fährt rund 45 Stunden in der Woche. Im ersten Jahr kommen 75 % seines Umsatzes über Apps, im zweiten nur noch 50 %. Der Rest sind Flughafentransfers zum Festpreis, Geschäftskunden und Hotelgäste – ohne Provision.

Der Beispielplan in ZahlenJahr 2, Beispiel

Umsatz netto
59.543 € im Jahr, rund 4.962 € im Monat.
Provision der Apps
9.605 € – im Mittel mit 27 % gerechnet: Bolt nennt 25 %, für Uber, das keinen Satz veröffentlicht, sind vorsichtig 28 % angesetzt. Im Plan ist die Provision eine eigene Kostenzeile.
Alle Kosten
35.839 € mit Provision, Kraftstoff für rund 65.790 km, Versicherung, Wartung und Abschreibung.
Gewinn
23.704 €, rund 1.975 € im Monat – davon gehen noch Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuer ab.
Start
29.000 € aus Ersparnissen, ohne Kredit, dazu 11.700 € Gründungszuschuss für sechs Monate.

Der Plan trägt, weil im Haushalt ein zweites Einkommen da ist. Lebst du allein von einem Wagen, muss mehr übrig bleiben – rechne das mit deinen eigenen Zahlen nach.

Beispiel · Gründungszuschuss34 Seiten

Deckblatt des Beispiel-Businessplans Mietwagen mit einem Fahrzeug
das Deckblatt – erfunden, sonst wie echt
Seite mit Ertragsübersicht und Provision aus dem Beispielplan Mietwagen mit einem Fahrzeug
Kapitel 7: die App-Provision als eigene Kostenzeile

Mietwagen mit einem Fahrzeug

Mietwagen nach § 49 PBefG, Gründer fährt selbst · Kai Overbeck, Bochum (Beispiel, erfunden)

Start
1. Dezember 2026
Kapitalbedarf
29.000 €, ohne Kredit
Umsatz Jahr 1 → 3
51.843 € → 61.945 €
Trägt sich
ab Jahr 2 (116 %)

Hier lernst du: Apps als Einstieg, Direktfahrten als Ziel – und was nach Provision und Wagen übrig bleibt

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Wir nutzen deine Adresse nur, um dir die Dateien zu schicken – und für die eine Nachfrage nur, wenn du das Häkchen setzt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Pläne aus anderen Branchen findest du bei unseren Businessplan-Beispielen.

Bevor du den ersten Wagen auf die App stellst

Bis zur ersten Fahrt vergehen eher Monate als Wochen. Den längsten Vorlauf hat meist die Fachkunde: Die IHK Mittleres Ruhrgebiet prüft viermal im Jahr, 2026 zuletzt am 9. Oktober.

Was wannvon der Idee bis zur ersten Fahrt

  1. ZuerstRechnen, was je Wagen bleibt – und IHK-Prüfung anmelden
  2. ParallelBetriebssitz mit Stellplätzen, Eigenkapitalbescheinigung, Businessplan
  3. AntragVollständige Unterlagen bei der Stadt; Entscheidung binnen drei, mit Verlängerung binnen sechs Monaten
  4. Vor dem StartMit Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld: Zuschuss beantragen, bevor du gründest
  5. Nach der GenehmigungWagen ausstatten, Wegstreckenzähler mit TSE melden, Fahrer mit P-Schein, App-Vertrag

Checkliste: Bevor du den ersten Wagen auf die App stellst0 von 12

Dein Häkchen-Stand bleibt nur in diesem Browser.

Plan, Zahlen je Wagen und die Unterlagen für die Genehmigung – mit uns (kompletter Plan ab 899 €, Feinschliff ab 199 €): Taxi & Mietwagen gründen →

Häufige Fragen zu Mietwagen mit Apps

Fragen und Antworten7 Fragen

01Brauche ich eine eigene Genehmigung, wenn ich nur über Uber oder Bolt fahre?

Wenn du eigene Wagen auf die App stellst, ja: die Mietwagengenehmigung nach § 49 PBefG. Die App vermittelt nur und braucht selbst keine Genehmigung. Fährst du als angestellter Fahrer für einen Unternehmer, reicht dir der P-Schein.

02Gibt es für Mietwagen eine Warteliste?

Nein. Ob das örtliche Gewerbe weitere Wagen verträgt, prüft die Behörde nur bei Taxis. Bochum zum Beispiel vergibt zurzeit keine neuen Taxigenehmigungen, für Mietwagen gibt es dort keine Bedarfsgrenze.

03Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Mindestens 2.250 € für den ersten und 1.250 € für jeden weiteren Wagen, bestätigt von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einer Bank. Für drei Wagen sind das 4.750 € – die Untergrenze für die Genehmigung, nicht das, was du für den Start brauchst.

04Wie lange dauert es bis zur ersten Fahrt?

Rechne mit mehreren Monaten. Die Fachkunde-Prüfung findet bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet viermal im Jahr statt. Die Stadt entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Antrag und kann um bis zu drei Monate verlängern; Essen nennt etwa 8 bis 12 Wochen.

05Darf ich zwischen zwei Fahrten in der Stadt auf den nächsten Auftrag warten?

Nein. Nach jeder Fahrt kehrt der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurück, außer er hat schon den nächsten Auftrag. Am Bahnhof oder Taxistand warten ist ebenfalls nicht erlaubt.

06Zahle ich auf App-Fahrten Umsatzsteuer?

Ja, 19 % auf den Fahrpreis – die Fahrt erbringst du, nicht die App. Taxis zahlen im Nahverkehr 7 %. Ausnahme: Krankenfahrten auf Grundlage einer Kassenvereinbarung, die auch für Taxis gilt. Wie die Umsatzsteuer auf die Provision der App läuft, klärst du mit deinem Steuerberater.

07Kann ich mit Gründungszuschuss oder KfW-Kredit starten?

Taxi und Mietwagen sind beim Gründungszuschuss nicht ausgeschlossen. Du musst hauptberuflich gründen und den Antrag vor dem Start stellen; die Tragfähigkeit bestätigt eine fachkundige Stelle. Für Wagen und Anlauf kommt der KfW-Gründerkredit über deine Hausbank infrage.

Neu.Anfrage · Mietwagen

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Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen das PBefG (§§ 2, 13, 15, 49, 51a), die PBZugV, die BOKraft, die FeV, die Kassensicherungsverordnung, das UStG, die Mindestlohnverordnung und die Seiten der Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen und Gelsenkirchen, Stand Oktober 2026. Provisionen nach Angaben der Anbieter. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Auskunft deiner Genehmigungsbehörde.