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Ratgeber · Taxi & Mietwagen

Taxiunternehmen übernehmen: Kaufen statt warten.

In Bochum und Dortmund gibt es neue Taxigenehmigungen nur über die Warteliste. Der realistische Weg hinein ist oft ein bestehender Betrieb. Hier steht, warum die Konzession nur mit dem Betrieb zu haben ist, was die Behörde bei dir prüft, worauf du beim Kauf achtest und in welcher Reihenfolge du vorgehst – damit Genehmigung, Kredit und Zuschuss nicht an einem falschen Schritt scheitern.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 10/2026 · 12 Min. Lesezeit

Warum kaufen statt warten?

Wer in Bochum oder Dortmund mit einem eigenen Taxi starten will, steht schnell vor einer Liste. Bochum gibt zurzeit keine zusätzlichen Taxigenehmigungen aus, weil der Bedarf gedeckt ist; möglich ist nur die Warteliste. Dortmund begrenzt die Zahl der Taxikonzessionen per Ratsbeschluss auf höchstens 580. Wird eine frei, bekommt sie der Nächste auf der Liste – wann, nennt die Stadt „nicht vorhersehbar“.

Der andere Weg führt über einen bestehenden Betrieb. Wird eine Taxigenehmigung übertragen, gilt keine Warteliste und keine Bedarfsprüfung – und auch nicht die Regel, dass jeder Antragsteller nur eine Genehmigung bekommt (§ 13 Abs. 7 PBefG).

Geschenkt bekommst du die Genehmigung trotzdem nicht: Die Behörde prüft dich so gründlich wie bei einem Neuantrag (§ 13 Abs. 1 PBefG). Und für Mietwagen gibt es gar keine Bedarfsgrenze – was sie anders macht, steht im Ratgeber Taxi oder Mietwagen?

Die Konzession gibt es nur mit dem Betrieb

Eine Taxikonzession allein kannst du nicht kaufen. Die Genehmigung wird einem Unternehmer für seine Person erteilt (§ 3 PBefG). Übertragen darf er sie bei Taxis nur, wenn er gleichzeitig das ganze Unternehmen oder einen wesentlichen, selbstständigen Teil davon mit überträgt (§ 2 Abs. 3 PBefG). Und jede Übertragung braucht selbst eine Genehmigung der Behörde (§ 2 Abs. 2).

Wie das im Vertrag aussieht, zeigt der Muster-Kaufvertrag der Stadt Dortmund:

  • Verkauft wird das gesamte Taxiunternehmen, mit allen Fahrzeugen.
  • Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Behörde schriftlich zugestimmt hat.
  • Der Kaufpreis ist erst fällig, wenn die Zustimmung da ist und Fahrzeuge und Genehmigung übergeben sind.
  • Der Käufer fährt erst mit seiner eigenen Genehmigung.

So zahlst du erst, wenn feststeht, dass du den Betrieb führen darfst. Ob dein Vertrag das genauso regelt, prüft dein Anwalt.

Drei Fragen an die Genehmigungvor dem ersten Angebot

Seit wann gibt es sie?
Neubewerber bekommen ihre erste Taxigenehmigung für zwei Jahre, und so lange darf sie nicht übertragen werden (§ 13 Abs. 5 PBefG). Lass dir die Urkunde zeigen.
Wann läuft sie ab?
Taxigenehmigungen gelten höchstens fünf Jahre (§ 16 Abs. 4). Bei der Wiedererteilung prüft die Behörde alles neu – in Dortmund mit allen Unterlagen, Antrag zwei bis drei Monate vor Ablauf.
Weiß der Verkäufer, was das heißt?
Wer verkauft oder verpachtet, wird bei neuen Taxigenehmigungen acht Jahre lang nachrangig behandelt (§ 13 Abs. 5). Ein Zurück ist für ihn also schwer – gut, wenn das vor dem Vertrag klar ist.

Betrieb kaufen oder GmbH-Anteile kaufen

Gehört der Betrieb einem Einzelunternehmer, kaufst du den Betrieb. Gehört er einer GmbH, kannst du auch ihre Anteile kaufen. Für die Genehmigung ist das ein großer Unterschied:

Betrieb oder Anteile?vereinfacht

Was du kaufst
Betrieb: das Unternehmen mit Fahrzeugen, Ausstattung und Aufträgen. Anteile: die GmbH mit allem, was darin steckt.
Die Genehmigung
Betrieb: geht nicht von selbst über. Du beantragst die Übertragung, die Behörde muss zustimmen. Anteile: Sie gehört der GmbH und bleibt bei ihr.
Wen die Behörde prüft
Betrieb: dich, wie bei einem Neuantrag. Anteile: die neue Geschäftsführung oder bestellte Person auf Zuverlässigkeit und Fachkunde. Dortmund und Duisburg haben dafür eigene Formulare.
Alte Schulden
Betrieb: bleiben beim Verkäufer – bis auf das, was dir das Gesetz zuordnet (§ 25 HGB, § 75 AO). Anteile: bleiben in der GmbH. Du haftest nicht persönlich, kaufst sie aber mit.
Fahrer
Betrieb: Alle Arbeitsverhältnisse gehen auf dich über (§ 613a BGB). Anteile: Arbeitgeber bleibt die GmbH, alles läuft weiter.
Vertrag
Betrieb: Kaufvertrag, vom Anwalt geprüft. Anteile: beim Notar beurkundet.

Drei Punkte sind nicht einheitlich geklärt: ob schon ein reiner Wechsel der Gesellschafter gemeldet werden muss, wie eine Behörde einen Anteilskauf in den ersten zwei Jahren einer Genehmigung sieht – und ob nach einer Übertragung die alte Restlaufzeit gilt oder eine neue Frist beginnt. Kläre das vorher mit der Behörde und einem Anwalt, am besten schriftlich. Was steuerlich günstiger ist, sagt dir dein Steuerberater.

Was die Behörde bei dir prüft

Zuständig ist die Stadt, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Beim Betriebskauf prüft sie dich in drei Punkten:

  • Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und dem Fahreignungsregister, dazu Bescheinigungen von Finanzamt, Stadtkasse und Berufsgenossenschaft, dass nichts offen ist. Wie alt sie sein dürfen, regelt jede Stadt etwas anders.
  • Eigenkapital: mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug (§ 2 PBZugV), bescheinigt von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einer Bank. Für drei Taxis sind das 4.750 €.
  • Fachkunde: Du oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person brauchen die Fachkundeprüfung bei der IHK an deinem Wohnsitz – oder mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die höchstens zwei Jahre zurückliegt (§ 7 PBZugV). Die IHK Mittleres Ruhrgebiet prüft nur wenige Male im Jahr (2026 viermal) – plan das früh ein. Mehr im Ratgeber Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen.

Dazu kommen die Unterlagen zum Kauf. Dortmund verlangt dieselben Unterlagen wie bei einem Neuantrag – also auch Betriebskonzept und Businessplan über zwei Jahre – plus den Kaufvertrag mit allen Fahrzeugen des bisherigen Betriebs. Die Gebühr für die Übertragung liegt dort bei 126,20 €. Duisburg will den Kaufvertrag schon beim Antrag sehen. Entscheiden muss die Behörde in drei Monaten, verlängern kann sie um höchstens drei (§ 15 PBefG).

Beim Anteilskauf reichst du den Wechsel der Geschäftsführung ein – in Dortmund mit Führungszeugnis, Registerauszügen, Arbeitsvertrag und, falls nötig, dem IHK-Zeugnis.

Was du vor dem Kauf prüfst

Was bei jeder Übernahme dazugehört – Zahlen aus drei Jahren, Kunden, Personal, Verträge, Haftung –, steht ausführlich im Ratgeber Unternehmen prüfen. Bei einem Taxibetrieb schaust du zusätzlich hierauf:

Taxi-Punkte für die Prüfungzusätzlich zur üblichen Prüfung

Zahlen ohne Hilfen
Stecken Lohnkostenzuschüsse in den Zahlen? Dann rechne den Betrieb einmal ohne sie. Fährt der Verkäufer selbst mit, steckt in seinem Gewinn auch sein Lohn.
Mindestlohn
13,90 € seit Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027. Ist der Sprung schon eingeplant? Beispiel unten.
Tarif
Den Tarif legt die Stadt fest. Wann stieg er zuletzt, und sieht man das schon in den Zahlen? Dortmund hat ihn zum 1. September 2026 geändert.
Krankenfahrten
Laut Gutachten aus Duisburg (2021) und Mülheim (2019) gut ein Viertel bis knapp ein Drittel des Umsatzes. Wie hoch ist der Anteil hier, und worauf beruht er?
Fahrzeuge
Alter, Kilometer, Eigentum oder Leasing. Seit 1. Januar 2026 braucht jeder Taxameter eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE), geeicht wird er jedes Jahr.
Fahrer
Gültiger P-Schein für jeden (höchstens fünf Jahre), dazu Arbeitsverträge, Resturlaub, Überstunden – beim Betriebskauf übernimmst du all das.
Taxi und Mietwagen gemischt?
Taxifahrten in der Gemeinde oder bis 50 km: 7 % Umsatzsteuer, Mietwagen: 19 %. Trennen die Bücher das sauber?

Beispiel, gerundet: Was der Mindestlohn 2027 kostet5 Fahrer in Vollzeit

Mindestlohn je Stunde 13,90 € → 14,60 €
+ 0,70 €
je Fahrer und Monat 160 Stunden × 0,70 €
+ 112 €
5 Fahrer im Monat 5 × 112 €
+ 560 €
Mehr im Jahr
6.720 €
  • Gerechnet für Fahrer, die heute den Mindestlohn bekommen. Dazu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Was der Betrieb kosten darf

Preise aus Anzeigen und von Händlerseiten sind kein Maßstab: Sie sagen nichts über den Betrieb vor dir.

Ein Betrieb ist so viel wert, wie er dir künftig einbringt – nach Abzug eines angemessenen Gehalts für dich. Als Untergrenze zählt, was Fahrzeuge und Ausstattung beim Verkauf bringen würden. Und Kaufpreis, Raten und laufende Kosten müssen aus dem Gewinn bezahlbar sein. Wie du beides rechnest, steht in den Ratgebern Unternehmensbewertung und Kapitaldienstfähigkeit.

Den Kaufpreis selbst nachrechnen – mit deinem Gehalt und der Finanzierung: Zum Kaufpreis-Rechner →

Finanzierung und Gründungszuschuss

Für den Kaufpreis kommen eigenes Geld, ein Kredit und Raten an den Verkäufer infrage – auch kombiniert:

  • KfW-StartGeld (ERP-Gründerkredit, Programm 067): bis 200.000 € über deine Hausbank. Übernahmen und „tätige Beteiligungen“ sind ausdrücklich förderfähig, die KfW nimmt der Bank 80 % des Risikos ab. Wichtig: Den Antrag stellst du bei der Bank, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst – der Vertrag gilt als Beginn des Vorhabens. Mehr im Ratgeber KfW-Gründerkredit.
  • Raten an den Verkäufer: Ein Teil des Preises wird nach der Übergabe abgezahlt. Wem was bis zur letzten Rate gehört und was bei einem Ausfall passiert, regelt dein Anwalt im Vertrag.
  • Eigenes Geld: Wie viel eine Bank sehen will, steht im Ratgeber Eigenkapital.

Gründungszuschuss: Er kann auch bei einer Übernahme infrage kommen, aber die Agentur prüft genau. Nach ihren Weisungen liegt bei einem gut eingeführten Betrieb mit Kundenstamm in der Regel keine schwierige Anlaufphase vor. Förderbedarf sieht sie nur, wenn etwas die bisherige Ertragslage so drückt, dass Lebensunterhalt und soziale Absicherung nicht gedeckt sind. Genau das muss dein Plan mit Zahlen zeigen – etwa weil der Betrieb bisher nur mit Lohnkostenzuschüssen lief oder Fahrzeuge ersetzt werden müssen.

Den Antrag stellst du, bevor du startest. Bei einer Übernahme heißt das für uns: vor dem Notartermin oder vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag. Ein formloser Antrag wahrt die Frist, die Unterlagen reichst du nach – dazu gehört die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Alles dazu im Ratgeber Gründungszuschuss 2026.

Aus der Praxis: prüfen vor dem Kauf

Er fuhr seit Jahren Taxi und wollte selbst Inhaber werden. Statt bei null anzufangen, sollte es ein laufender Betrieb mit Fahrern und Kunden sein.

Die richtige Reihenfolge

Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, riskiert KfW-Kredit und Gründungszuschuss. So gehst du vor:

Was wannvom ersten Blick bis zur Übergabe

  1. ZuerstBetrieb, Zahlen und Genehmigung prüfen, Kaufpreis nachrechnen
  2. DannBei der Behörde nachfragen: welche Unterlagen, wie lange, was beim Anteilskauf zu melden ist
  3. Vor dem VertragKredit bei der Hausbank und Gründungszuschuss bei der Agentur beantragen; eigene Nachweise besorgen
  4. UnterschriftKaufvertrag, vom Anwalt geprüft – bei GmbH-Anteilen beim Notar. Beim Betriebskauf wirksam erst mit Zustimmung der Behörde
  5. DanachBetriebskauf: Übertragung beantragen, die Behörde entscheidet in bis zu drei Monaten. Anteilskauf: Wechsel der Geschäftsführung einreichen
  6. ÜbergabeFahrzeuge, Schlüssel, Unterlagen, Kaufpreis wie vereinbart. Beim Betriebskauf fährst du erst mit eigener Genehmigung

Checkliste: Vor der Unterschrift0 von 12

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Zahlen prüfen, Kaufpreis nachrechnen, Plan für Bank, Agentur und Behörde – mit uns, ab 1.299 €: Taxi & Mietwagen übernehmen →

Häufige Fragen zur Taxi-Übernahme

Fragen und Antworten7 Fragen

01Kann ich eine Taxikonzession einfach kaufen?

Nein. Bei Taxis geht die Genehmigung nur zusammen mit dem Betrieb oder einem wesentlichen, selbstständigen Teil davon über (§ 2 Abs. 3 PBefG), und die Behörde muss zustimmen.

02Muss ich bei einer Übernahme auf die Warteliste?

Nein, bei einer Übertragung gelten weder Warteliste noch Bedarfsprüfung (§ 13 Abs. 7 PBefG). Geprüft wirst aber du: Zuverlässigkeit, Eigenkapital, Fachkunde.

03Wie lange dauert die Zustimmung der Behörde?

Bis zu drei Monate ab Eingang, verlängerbar um höchstens drei (§ 15 PBefG). Rechne ab dem Tag, an dem alle Unterlagen vollständig sind.

04Was kostet die Übertragung bei der Behörde?

In Dortmund 126,20 €. Dazu kommen Führungszeugnis, Registerauszüge, die Eigenkapitalbescheinigung und Anwalt oder Notar.

05Bekomme ich den Gründungszuschuss, wenn ich einen Taxibetrieb übernehme?

Möglich, aber nicht leicht: Bei einem gut eingeführten Betrieb sieht die Agentur in der Regel keine schwierige Anlaufphase – dein Plan muss das Gegenteil mit Zahlen zeigen. Antrag vor dem Notartermin oder dem Kaufvertrag.

06Kann ich einen Taxibetrieb pachten statt kaufen?

Die Übertragung der Betriebsführung, etwa bei einer Pacht, braucht ebenfalls eine Genehmigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG), auch ohne Warteliste. Den Pachtvertrag prüft dein Anwalt.

07Hafte ich für alte Schulden des Betriebs?

Beim Betriebskauf können sie dich über § 25 HGB (Name fortgeführt), § 75 AO (Betriebssteuern, Lohnsteuer) und § 613a BGB (Arbeitsverhältnisse) erreichen – egal, was im Vertrag steht. Beim Anteilskauf bleiben sie in der GmbH, du kaufst sie mit. Mehr im Ratgeber Unternehmen prüfen.

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Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen das Personenbeförderungsgesetz, die Berufszugangsverordnung (PBZugV), die Mess- und Eichverordnung, die Mindestlohnverordnung, das Merkblatt der KfW zum ERP-Gründerkredit StartGeld (Stand 18.06.2026), die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zum Gründungszuschuss sowie die Angaben der Städte Bochum, Dortmund und Duisburg, Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Auskunft deiner Genehmigungsbehörde.