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Ratgeber · Pflege & Alltagshilfe

Alltagsbegleitung gründen in NRW: Anerkennung, Preise, Rechnung.

Du willst dich mit Alltagshilfe selbstständig machen – einkaufen, begleiten, im Haushalt helfen, Angehörige entlasten? Dann brauchst du eine Anerkennung, damit die Pflegekassen deine Kunden bezahlen. Hier steht, wer zahlt, wie die Anerkennung in NRW läuft, welche Preise gehen, was die Pflegereform 2027 ändern soll – und wie du rechnest, ob es sich trägt.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 10/2026 · 14 Min. Lesezeit

Rechner: Wie viele Stunden zahlt die Pflegekasse?

Satz eintragen – das Ergebnis erscheint sofort. Gerechnet mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Was Alltagsbegleitung ist – und was nicht

Viele Pflegebedürftige brauchen keine Pflegekraft, sondern jemanden, der mit ihnen einkauft, die Wohnung sauber hält oder einfach Zeit hat. Das Gesetz nennt es Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Was dazu zählt, regelt in NRW die Anerkennungs- und Förderungsverordnung, kurz AnFöVO (Fassung vom 19.02.2026). Sie kennt vier Arten (§ 4 AnFöVO):

  • Betreuung in Gruppen oder einzeln, zum Beispiel für Menschen mit Demenz.
  • Entlastung pflegender Angehöriger, damit sie Zeit für sich haben.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: putzen, Wäsche, einkaufen, kochen.
  • Individuelle Hilfen im Alltag: Begleitung zu Behörden und Ärzten, Hilfe bei Post und Anträgen, Spaziergänge, Freizeit.

Was nicht dazugehört: Körperpflege und medizinische Pflege. Das ist eine ganz andere Gründung: Pflegedienst gründen.

Warum sich das lohnen kann: Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, 4,9 Millionen davon wurden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt). Jeder von ihnen hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Abrechnen dürfen ihn anerkannte Angebote wie deins – neben Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflegediensten.

Wer zahlt: Entlastungsbetrag und mehr

Deine Kunden zahlen meist über ihre Pflegekasse – aus zwei Töpfen, beide nur für anerkannte Angebote:

Was die Pflegekasse heute zahltgeltendes Recht, Stand 10/2026

Entlastungsbetrag
Bis zu 131 € im Monat für jeden Pflegebedürftigen zu Hause, schon ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI).
Ansparen
Nicht Verbrauchtes kann ins folgende Kalenderhalbjahr mit, also bis Ende Juni des Folgejahres.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 darf ein Kunde bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistung für anerkannte Angebote nutzen – soweit er sie nicht für einen Pflegedienst verbraucht (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Wer Pflegegeld bekommt, bekommt dann anteilig weniger Pflegegeld.

Bei Pflegegrad 2 wären das gut 318 €. Viele Familien brauchen die Sachleistung aber für einen Pflegedienst oder wollen ihr Pflegegeld behalten. Plane deshalb nur mit den 131 € – alles andere ist Zugabe.

Wie das Geld zu dir kommt:

  • Privatrechnung: Der Kunde bezahlt deine Rechnung und lässt sie sich von seiner Pflegekasse erstatten (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
  • Abtretung: Der Kunde unterschreibt eine Abtretungserklärung. Dann rechnest du direkt mit seiner Pflegekasse ab – einfacher für ältere Kunden, aber du wartest auf das Geld.
  • Was über 131 € hinausgeht, zahlt der Kunde selbst. Viele buchen nur so viele Stunden, wie die Kasse zahlt.

Drei Wege, Alltagshilfe anzubieten

Von den fünf Anbieterarten der AnFöVO (§ 5) kommen für dich drei infrage – nur eine ist eine Selbstständigkeit:

Die drei Wege im Vergleichnach §§ 5, 7, 10, 11 AnFöVO

Gewerblicher Anbieter
Das ist die Gründung. Gewerbe, Anerkennung durch Stadt oder Kreis, beliebig viele Kunden, auch mit Mitarbeitern.
Anerkennung: Antrag mit Leistungskonzept, Nachweisen und fachlicher Begleitung.
Qualifikation: Basisqualifizierung 40 Unterrichtsstunden, für reine Hauswirtschaft 30.
Preis: in NRW bis 39,50 € je Stunde als angemessen anerkannt.
Einzelkraft im Beschäftigungs­verhältnis
Keine Selbstständigkeit. Du bist direkt beim Pflegebedürftigen oder seinem Angehörigen angestellt, oft als Minijob.
Anerkennung: gilt als anerkannt nach einem Informationsgespräch bei einer Servicestelle (§ 10 AnFöVO).
Nicht bei Verwandten bis zum zweiten Grad oder im selben Haushalt.
Nachbarschafts­hilfe
Ehrenamt, keine Gründung. Aufwandsentschädigung laut Verbraucherzentrale NRW 5 bis 10 € je Stunde, ohne Antrag bei der Stadt (§ 11 AnFöVO).

Wer davon leben will, gründet als gewerblicher Anbieter – darum geht es ab hier.

Die Anerkennung in NRW, Schritt für Schritt

Ohne Anerkennung zahlt keine Pflegekasse (§ 12 Abs. 2 AnFöVO). Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt an deinem Firmensitz (§ 16 AnFöVO). Den Antrag stellst du selbst, elektronisch über das Landesportal PfAD.uia. Die Stadt prüft fünf Dinge (§ 7 Abs. 1 AnFöVO):

Was die Stadt oder der Kreis prüft§ 7 AnFöVO

1 · Qualifizierte Kräfte
Wer beim Kunden arbeitet – auch du selbst –, braucht mindestens die Basisqualifizierung: 40 Unterrichtsstunden, für reine Hauswirtschaft 30 plus hauswirtschaftliche Grundkenntnisse. Sie soll spätestens drei Monate nach Arbeitsbeginn abgeschlossen sein (§ 8 AnFöVO). Eine Pflegeausbildung zählt auch.
2 · Fachliche Begleitung
Eine Fachkraft begleitet die Kräfte fachlich. Fachkraft ist, wer eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Ausbildung oder ein passendes Studium hat (§ 6 AnFöVO). Hast du das nicht selbst, geht es über eine Kooperation mit einer Fachkraft oder mit einer vom Land geförderten Servicestelle (§ 7 Abs. 3 AnFöVO).
3 · Versicherung
Ausreichender Versicherungsschutz für Schäden – in der Praxis eine Betriebshaftpflicht.
4 · Leistungskonzept
Für wen, was, zu welchem Preis, wer begleitet fachlich – und wer vertritt dich bei Krankheit oder Urlaub (§ 7 Abs. 2 AnFöVO).
5 · Zuverlässigkeit
Belegt mit einem Führungszeugnis der Leitung, also in der Regel von dir (§ 7 Abs. 4 AnFöVO). Für Kräfte beim Kunden ist es sinnvoll, auch wenn die Verordnung es nicht verlangt.

So kommst du zur Anerkennungvom ersten Schritt bis zum ersten Kunden

  1. ZuerstAngebot festlegen, Basisqualifizierung machen, fachliche Begleitung klären.
  2. ParallelGewerbe anmelden, Betriebshaftpflicht abschließen, Führungszeugnis beantragen.
  3. Vor dem AntragLeistungskonzept mit Preisliste schreiben, Förderung beantragen.
  4. AntragÜber PfAD.uia bei deinem Kreis oder deiner kreisfreien Stadt einreichen.
  5. BescheidDie Anerkennung kommt als Bescheid, auch vorläufig, befristet oder mit Auflagen möglich (§ 12 Abs. 2 AnFöVO).
  6. Erst dannMit der Pflegekasse abrechnen – per Abtretung oder Privatrechnung.

Pflichten nach der Anerkennung:

  • Jahresbericht bis 31. März fürs Vorjahr (§ 15 AnFöVO).
  • Änderungen sofort melden: neue Kräfte, Kooperation, Preise (§ 13 AnFöVO).
  • Widerruf: Fallen Voraussetzungen weg oder fehlt der Jahresbericht, muss die Behörde die Anerkennung widerrufen (§ 14 AnFöVO).

Preise: bis 39,50 € je Stunde

Deine Preise müssen angemessen sein und dürfen die Preise zugelassener Pflegeeinrichtungen für vergleichbare Leistungen nicht übersteigen (§ 7 Abs. 6 AnFöVO).

  • Höchstpreis in NRW: Seit 19. Februar 2026 sieht das Land bis zu 39,50 € je Leistungsstunde inklusive Nebenkosten als angemessen an (MAGS NRW). Viele Anerkennungsbehörden erkennen nur Angebote bis zu diesem Preis an. Plane deshalb mit höchstens 39,50 €.
  • Was das für deine Kunden heißt: Mit 131 € im Monat bekommt ein Kunde bei 39,50 € rund 3,3 Stunden, bei 36 € gut 3,6, bei 32 € rund 4.
  • Fahrtkosten: Notwendige Fahrtkosten darfst du gesondert berechnen – oder du sagst „Fahrt im Stadtgebiet inklusive“. Beides gehört ins Leistungskonzept.

Rechner: Kunden × Stunden – was kommt rein, was zahlt die Kasse?

Stell ein, wie viele Kunden du betreust, welchen Stundensatz du nimmst und wie viele Stunden ein Kunde im Schnitt im Monat bucht. Deine Kosten stehen unter „Feinheiten“ – vorbelegt mit unserem Beispielplan.

ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert

Bleibt dir im MonatGewinn vor Steuern

2.320 €trägt!

16 Kunden × 5 Std. × 36 € = 2.880 € Umsatz. Nach 560 € Kosten bleiben dir 2.320 €.

Die Pflegekasse zahlt je Kunde 3,6 Std. (131 € ÷ 36 €). Die übrigen 1,4 Std. zahlen deine Kunden selbst – plane diesen Teil vorsichtig.

  • Pflegekasse 2.096 €
  • Kunden zahlen selbst 784 €

2.880 €Umsatz im Monat

18,5 Std.pro Woche beim Kunden

3,6 Std.zahlt die Kasse je Kunde

Kunden

Jeder Kunde mehr bringt 180 € im Monat – und 1,2 Std. Arbeit pro Woche beim Kunden.

€/Std.
Std.
Feinheiten · Kosten im Monat – vorbelegt mit unserem Beispielplan
€
Die Rechnung im Detail
Arbeitsstunden beim Kunden 16 Kunden × 5 Std.
80 Std.
Umsatz im Monat 80 Std. × 36 €
2.880 €
davon über die Pflegekasse bis 131 € je Kunde: 16 × 131 €
2.096 €
davon zahlen Kunden selbst
784 €
Stunden, die die Kasse je Kunde zahlt
3,6 Std.
Kosten im Monat Fahrt, Versicherung, Fachkraft, Software, Steuerberatung
−560 €
Bleibt im Monat vor Krankenkasse, Rente und Steuer
2.320 €
Das sind pro Woche beim Kunden Monatsstunden × 12 ÷ 52 – Wege, Abrechnung und Büro kommen dazu
18,5 Std.

Orientierung mit dem Entlastungsbetrag von 131 € je Kunde und Monat (Stand 2026), ohne Umwandlung und Angespartes. Die Grenze von 39,50 € ist der Höchstpreis je Leistungsstunde, den NRW seit 19.02.2026 als angemessen ansieht. Die Kosten stammen aus unserem Beispielplan – allein, ohne Mitarbeiterin.

Reicht das zum Leben?

Vom Gewinn gehen noch Krankenkasse, Rente und Steuer ab. Rechne mit deinen Zahlen weiter – Umsatz und Kosten werden übernommen.

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Arbeitslos gemeldet? Mit AVGS-Gutschein kostet dich die Begleitung 0 €. Foto per WhatsApp, Antwort werktags innerhalb von 2 Stunden.

Beispiel, gerundet: 16 Kunden, 36 € je Stunde, 5 Stunden je Kunde

Arbeitsstunden im Monat 16 × 5
80 Std.
Über die Pflegekasse 16 × 131 €
2.096 €
Zahlen Kunden selbst je Kunde 180 € − 131 € = 49 €
784 €
Umsatz im Monat
2.880 €
  • Die Kasse zahlt je Kunde 3,6 Stunden (131 € ÷ 36 €). Die übrigen 1,4 Stunden muss der Kunde selbst wollen und bezahlen – das ist die unsicherste Zahl im Plan.
  • 80 Stunden beim Kunden sind etwa 18,5 Stunden pro Woche – genug für eine hauptberufliche Gründung. Mit Wegen und Abrechnung arbeitest du deutlich mehr: Im Beispielplan sind 24 Kundenstunden rund 38 Stunden Arbeit pro Woche.

Ob du davon leben kannst, zeigt ein Überschlag mit unserem Rechner Kannst du davon leben?

Was die Gründung kostet

Alltagsbegleitung ist eine kleine Gründung. Das meiste Geld brauchst du für die Anlaufzeit, bis genug Kunden da sind. So rechnet unser Beispielplan:

KapitalbedarfBeispiel aus unserem Beispielplan

Laptop, Smartphone, Tablet, Drucker
2.187 €
Aktenschrank und Bürostuhl
329 €
Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis
60 €
Website, Flyer, Visitenkarten
650 €
Anlaufkosten und Reserve bis Kunden und Kassenzahlungen laufen – auch für deinen Lebensunterhalt
6.290 €
Zusammen
9.516 €
  • Finanziert mit 7.000 € Ersparnissen und 2.516 € Zuschuss vom Jobcenter für die Ausstattung (§ 16c SGB II).
  • Basisqualifizierung, falls du sie noch nicht hast: je nach Kurs rund 235 bis 700 € (Kursbeispiele 2026). Die Gründerin im Beispiel hat sie schon.

Laufende Kosten im Monat, alleinBeispiel, gerundet

Betriebshaftpflicht und Berufsgenossenschaft
35 €
Kooperation mit einer Fachkraft
90 €
Telefon, Abrechnungssoftware, Büro
85 €
Fahrten mit dem eigenen Auto 0,30 € je km
150 €
Steuerberatung
110 €
Werbung, Konto, Unvorhergesehenes
90 €
Zusammen
560 €
  • Mit dem Rechenbeispiel oben: 2.880 € Umsatz − 560 € Kosten = 2.320 € im Monat – vor Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Steuern.
  • Mit Mitarbeiterin wird es mehr: Im Beispielplan kommt ab Juli 2027 eine Minijobberin dazu (600 € plus Abgaben), im zweiten Jahr eine zweite. Deshalb steigen die Kosten dort von 14.781 € im ersten auf 26.381 € im zweiten Jahr.
  • Krankenversicherung: Mit Grundsicherungsgeld bist du darüber versichert, danach zahlst du selbst. Ob du rentenversicherungspflichtig bist, klärst du mit der Deutschen Rentenversicherung.
  • Umsatzsteuer: Anerkannte Angebote können nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfrei sein, dann rechnest du Kosten brutto. Klär das mit deinem Steuerberater.

Den Businessplan mit Kunden, Stunden und Kassenanteil schreiben wir mit dir – oder prüfen deinen fertigen Plan: Businessplan erstellen lassen →

Beispiel-Businessplan: Alltagshilfe in Gelsenkirchen

Eine Gründerin mit Hauswirtschaftsausbildung, Start am 1. Januar 2027, 36 € je Stunde, nur Kunden ab Pflegegrad 2. Im ersten Jahr 31.590 € Umsatz und 16.809 € Gewinn, im zweiten 57.186 € und 30.805 € – mit allen Annahmen und dem Einstiegsgeld von 281,50 € im Monat.

Beispiel · Einstiegsgeld (Jobcenter)33 Seiten

Deckblatt des Beispiel-Businessplans Alltagsbegleitung
das Deckblatt – erfunden, sonst wie echt
Seite mit der Deckungsrechnung aus dem Beispielplan Alltagsbegleitung
Kapitel 7: Trägt der Gewinn den Lebensunterhalt?

Alltagsbegleitung

Alltagshilfe nach AnFöVO NRW · Monika Brandt, Gelsenkirchen (Beispiel, erfunden)

Start
1. Januar 2027
Kapitalbedarf
9.516 €
Umsatz Jahr 1 → 3
31.590 € → 66.096 €
Trägt sich
ab Jahr 2 (111 %)

Hier lernst du: nur mit Pflegegrad 2+ planen – so trägt der Plan auch nach der Pflegereform

PDF lesen (33 S., 0,7 MB)Word & Excel per Mail

Word und Excel anfordernkostenlos

Den Textteil als Word und die Planrechnung als Excel mit allen Formeln schicken wir dir per Mail – zum Nachrechnen mit deinen eigenen Zahlen.

Wir nutzen deine Adresse nur, um dir die Dateien zu schicken – und für die eine Nachfrage nur, wenn du das Häkchen setzt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Pläne aus anderen Branchen findest du bei unseren Businessplan-Beispielen.

Pflegereform 2027: Was geplant ist und was das für dich heißt

Wichtig vorab: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat beraten noch, beschlossen ist nichts. Inkrafttreten ist ab 1. Januar 2027 geplant, einzelne Teile später.

Heute und nach dem EntwurfPNOG-Kabinettsentwurf, nicht beschlossen

Budget
Heute: Entlastungsbetrag 131 € im Monat.
Geplant: stattdessen ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2: 175 € im Monat ab 25 Jahren, 300 € unter 25 Jahren.
Pflegegrad 1
Heute: 131 € im Monat.
Geplant: kein Budget mehr und kein Ersatz-Budget. Vorgesehen sind nur Beratungsbesuche, ab 2029 eine Pflegebegleitung.
Umwandlung
Heute: bis 40 Prozent der Sachleistung ab Pflegegrad 2.
Geplant: fällt weg.
Ansparen
Heute: Reste bis Ende Juni des Folgejahres.
Geplant: nicht verbrauchte Monatsbeträge verfallen.
Wer abrechnen darf
Auch nach dem Entwurf: anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und anerkannte Nachbarschaftshilfe.

Was das für deine Gründung heißt: Plane mit Kunden ab Pflegegrad 2 und den heutigen 131 € – das trägt heute und nach dem Entwurf. Kunden mit Pflegegrad 1 zählst du nur als Selbstzahler. Umwandlung, Angespartes und die geplanten 175 € gehören unter Chancen, nicht in die Umsatzzeile.

Förderung: Einstiegsgeld, Gründungszuschuss, Coaching

  • Mit Grundsicherungsgeld: Einstiegsgeld vom Jobcenter (§ 16b SGB II), bis zu 24 Monate zusätzlich; der Grundbetrag liegt bei bis zu 50 Prozent des Regelbedarfs (2026: 281,50 €), dazu können Ergänzungen kommen – zusammen höchstens 563 € im Monat. Die Höhe legt das Jobcenter fest. Dazu Zuschüsse bis 5.000 € für Anschaffungen (§ 16c SGB II). Beides ist Ermessen. Mehr: Selbstständig mit Grundsicherungsgeld.
  • Mit Arbeitslosengeld: Gründungszuschuss, ebenfalls eine Ermessensleistung: sechs Monate in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 €. Voraussetzung sind noch mindestens 150 Tage Restanspruch und eine hauptberufliche Gründung, also mindestens 15 Stunden pro Woche. Mehr: Gründungszuschuss 2026.
  • Beides beantragst du vor dem Start, meist mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Tragfähigkeitsbescheinigung). Was zu dir passt: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld? Einen Kredit brauchst du bei so kleinen Summen meist nicht.

Was Pflegekasse und Jobcenter hier fragen

Was die Stadt sehen will, steht in der Checkliste. Bei Kasse und Jobcenter kommen diese Fragen fast immer:

Typische Rückfragenund wie du sie beantwortest

Pflegekasse: „Seid ihr anerkannt, liegt eine Abtretung vor?“
Anerkennungsbescheid, unterschriebene Abtretungserklärung des Kunden und eine Rechnung mit Datum und Stunden je Termin.
Jobcenter: „Woher kommen die Kunden – und trägt das?“
Ein Kundenplan Monat für Monat: Kunden ab Pflegegrad 2, Kassenstunden, Zukauf. Das Jobcenter fragt, ob du deinen Bedarf innerhalb von 24 Monaten selbst deckst.

Woher die Kunden kommen: Anerkannte Angebote stehen im Angebotsfinder NRW des Landes – prüf nach dem Bescheid, ob du drin bist. Stell dich bei den Pflegestützpunkten und der Pflegeberatung deiner Stadt vor und sprich ambulante Pflegedienste in der Nähe an, die Kunden mit Bedarf an Alltagshilfe weiterempfehlen können. Im Beispielplan hat die Gründerin vor dem Start schon Absichtserklärungen von acht Kundinnen und Angehörigen.

Unsicher, ob dein Plan diese Fragen schon beantwortet? Prüfbericht für deinen Plan, 99 €: Businessplan prüfen lassen →

Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

Was wir in Plänen oft sehenaus der Beratung

1 · Kunden vor der Anerkennung
Ohne Bescheid zahlt keine Kasse. Bis zum Bescheid keine Kassenumsätze planen.
2 · Umwandlung oder Pflegegrad 1 fest eingeplant
Beides soll nach dem Entwurf wegfallen. Rechne mit Pflegegrad 2 und 131 €.
3 · Kundenstunden = Arbeitsstunden
Wege, Abrechnung, Telefon und Werbung kosten Zeit, die niemand bezahlt.
4 · Preis über 39,50 €
Mehr sieht das Land nicht als angemessen an – dann droht, dass dein Angebot nicht anerkannt wird. Regle auch die Fahrtkosten klar.
5 · Jahresbericht verpasst
Fehlt er am 31. März, muss die Behörde die Anerkennung widerrufen. Gleich nach dem Bescheid in den Kalender.

Checkliste: Unterlagen und wer sie ausstellt

Hak ab, was du schon hast. In Klammern: die zuständige Stelle.

Checkliste: Alltagsbegleitung gründen in NRW0 von 14

Dein Häkchen-Stand bleibt nur in diesem Browser.

Häufige Fragen zur Gründung einer Alltagsbegleitung

Fragen und Antworten6 Fragen

01Brauche ich eine Ausbildung, um Alltagsbegleitung anzubieten?

Keine Berufsausbildung, aber die Basisqualifizierung (40 Unterrichtsstunden, für reine Hauswirtschaft 30) und eine Fachkraft, die dein Angebot begleitet – du selbst oder per Kooperation.

02Was kostet die Basisqualifizierung, und wo mache ich sie?

Je nach Anbieter rund 235 bis 700 € für 40 Unterrichtsstunden, online oder vor Ort, oft in einer Woche oder an mehreren Abenden (Kursbeispiele 2026). Kurse findest du zum Beispiel über die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz. Frag vor der Buchung, ob der Kurs die Vorgaben von § 8 AnFöVO erfüllt.

03Zahlt die Pflegekasse direkt an mich?

Ja, wenn dein Kunde eine Abtretungserklärung unterschreibt. Sonst zahlt er deine Rechnung und lässt sich das Geld erstatten. Beides geht nur, wenn dein Angebot anerkannt ist.

04Kann ich Kunden mit Pflegegrad 1 betreuen?

Heute ja – auch sie haben 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Nach dem Entwurf der Pflegereform 2027 sollen sie kein Budget mehr bekommen. Plane sie deshalb nur als Selbstzahler ein.

05Kann ich nebenberuflich starten?

Ja, die AnFöVO verlangt keine Vollzeit – die Anerkennung brauchst du trotzdem. Mit Arbeitslosengeld bleibst du unter 15 Stunden pro Woche, und Nebeneinkommen wird bei Arbeitslosengeld wie Grundsicherungsgeld teilweise angerechnet. Den Gründungszuschuss gibt es nur hauptberuflich. Sprich vorher mit Agentur oder Jobcenter – und als Angestellte mit deinem Arbeitgeber.

06Was passiert, wenn ich eine Zeit lang keine Kunden habe?

Ein ganzes Kalenderjahr ohne Leistungen kann zum Widerruf führen (§ 14 AnFöVO). Bei vorübergehenden persönlichen Gründen, etwa Krankheit, kannst du die Anerkennung ruhen lassen.

Neu.Anfrage · Alltagsbegleitung

Deine Angaben nutzen wir nur zur Bearbeitung deiner Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen das SGB XI (§§ 45a, 45b), die Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO, Fassung vom 19.02.2026), die Leistungsbeträge des Bundesgesundheitsministeriums für 2026, die Höchstpreise des MAGS NRW (ab 19.02.2026), die Angaben der Verbraucherzentrale NRW und der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz sowie den Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 (nicht beschlossen), Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Auskunft deiner Anerkennungsbehörde, Pflegekasse oder deines Jobcenters.