Wer einen Pflegedienst gründen darf
Ein ambulanter Pflegedienst arbeitet „unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson“ (§ 71 Abs. 1 SGB XI). Im Alltag heißt sie Pflegedienstleitung, kurz PDL. Ohne sie keine Zulassung – und ohne Zulassung kein Geld von den Kassen.
Was die verantwortliche Pflegefachperson mitbringen muss§ 71 Abs. 3 SGB XI
- 1 · Ausbildung
- Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson – oder eine der früheren Ausbildungen: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege.
- 2 · Berufserfahrung
- Zwei Jahre im erlernten Beruf innerhalb der letzten acht Jahre. Die acht Jahre zählen rückwärts ab dem Tag, an dem die Person als verantwortliche Pflegefachperson bestellt werden soll.
- 3 · Weiterbildung
- Eine Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll – erfolgreich abgeschlossen.
Du musst nicht selbst Pflegefachperson sein. Das Gesetz verlangt sie für den Dienst, nicht für den Inhaber. Kommst du nicht aus der Pflege, stellst du sie ein – und bist dann von ihr abhängig.
Allein geht es trotzdem nicht. Die IHK Köln nennt für NRW eine stellvertretende Pflegefachkraft, sozialversicherungspflichtig angestellt, und mindestens zwei Fachkräfte im Team. Der Dienst muss ständig erreichbar sein, auch nachts und an Feiertagen. Wer welche Stelle wann besetzt, gehört deshalb schon in den Antrag und in deinen Plan.
Rechtsform: Viele starten als Einzelunternehmen, so auch unser Beispielplan – dann haftest du privat. Eine GmbH oder UG begrenzt die Haftung, kostet aber mehr Aufwand, und für einen Kredit wollen Banken oft trotzdem deine persönliche Haftung. Welche Form zu dir passt, klärst du mit Steuerberater und Anwalt.
Zwei Verträge: Pflegekassen und Krankenkassen
Abrechnen darfst du erst mit Vertrag. Für einen ambulanten Pflegedienst sind es in der Regel zwei:
- Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI für die Pflege (Grundpflege, Hilfe im Haushalt, Betreuung). Du schließt ihn mit den Landesverbänden der Pflegekassen. In NRW stellst du den Antrag formlos, zusammen mit dem gemeinsamen Struktur-Erhebungsbogen der Landesverbände. Der Vertrag gilt dann für alle Pflegekassen.
- Vertrag nach § 132a SGB V für die häusliche Krankenpflege, also Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Verbände oder Injektionen. Partner sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam. Die Leistung braucht eine ärztliche Verordnung, die die Krankenkasse genehmigt.
Die Kassen müssen den Versorgungsvertrag schließen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst (§ 72 Abs. 3 SGB XI): verantwortliche Pflegefachperson, wirtschaftliche Versorgung, internes Qualitätsmanagement und Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (§ 114 SGB XI). Im Vertrag steht auch dein Einzugsbereich.
Daneben stehen drei Anmeldungen, die schnell vergessen werden: das Gewerbe, das Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE·IK – ohne diese Nummer rechnest du mit keiner Kasse ab – und die Anzeige bei der WTG-Behörde deiner Stadt oder deines Kreises über PfAD.wtg, spätestens zwei Monate vor dem Start (§ 9 WTG NRW).
Eine gesetzliche Entscheidungsfrist gibt es nicht. Knüpf die ersten Arbeitsverträge deshalb an den Vertragsbeginn: Dann kostet dich ein Monat Verzögerung Miete und Leasing, aber keine Löhne.
Was wannvom Plan bis zum ersten Kunden
- ZuerstKlären, wer verantwortliche Pflegefachperson und wer Stellvertretung wird. Zeugnisse, Nachweise der Berufserfahrung und der 460-Stunden-Weiterbildung sammeln.
- Vor dem BankgesprächBusinessplan mit Liquiditätsplan. Angebote für Büro, Autos und Software holen – noch nichts unterschreiben.
- BankgesprächKfW-StartGeld beantragen. Verträge erst danach, sicherer nach der Zusage.
- Nach der ZusageBüro mieten, Gewerbe anmelden, IK bei der ARGE·IK beantragen, Betriebshaftpflicht abschließen, bei der Berufsgenossenschaft melden.
- AntragVersorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit Struktur-Erhebungsbogen und Vertrag nach § 132a SGB V einreichen, Anzeige an die WTG-Behörde.
- Bis zum StartTeam verbindlich zusagen lassen, Software einrichten, Kontakte zu Ärzten, Kliniken und Pflegeberatung knüpfen.
- Ab dem VertragErste Kunden, monatliche Abrechnung.
Im Beispielplan gehen die Anträge im Dezember 2026 raus, Versorgungsbeginn ist der 1. März 2027 – unter Vorbehalt der Zulassung.
Wie das Geld fließt
Deine Preise legst du nicht selbst fest. Du verhandelst sie mit den Kassen in einer Vergütungsvereinbarung (§ 89 SGB XI). In NRW wird mit Leistungskomplexen abgerechnet: Jede Leistung, etwa eine große Körperpflege oder Hilfe beim Essen, hat eine Punktzahl. Punktzahl mal Punktwert ergibt den Preis. Dazu kommt eine Ausbildungsumlage, seit 1. Januar 2026 0,00519 € je Punkt.
Was die Pflegekasse höchstens zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Das ist die Pflegesachleistung:
Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 je Monat§§ 36, 37, 45b SGB XI
- Pflegegrad 2
- Sachleistung bis 796 € · Pflegegeld 347 €
- Pflegegrad 3
- Sachleistung bis 1.497 € · Pflegegeld 599 €
- Pflegegrad 4
- Sachleistung bis 1.859 € · Pflegegeld 800 €
- Pflegegrad 5
- Sachleistung bis 2.299 € · Pflegegeld 990 €
- Alle Pflegegrade
- Entlastungsbetrag 131 €, auch in Pflegegrad 1
Was darüber hinausgeht, zahlt der Kunde selbst. Viele Familien nutzen die Sachleistung nur zum Teil und bekommen daneben anteilig Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Dein Erlös je Kunde liegt deshalb oft darunter. Dazu kommen:
- Behandlungspflege über die Krankenkasse, auf ärztliche Verordnung – ein eigener Topf neben der Pflegeversicherung.
- Beratungsbesuche bei Familien, die nur Pflegegeld bekommen (§ 37 Abs. 3 SGB XI): seit 2026 in Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich Pflicht, in 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich. Die Pflegekasse zahlt; oft entsteht so der erste Kontakt zu späteren Kunden.
- Entlastungsbetrag und private Leistungen.
NRW-Plus: die Investitionskostenpauschale. Das Land fördert ambulante Dienste je Pflegestunde, 2026 mit 2,15 € (Alten- und Pflegegesetz NRW). Den Antrag stellst du bis zum 1. März bei Stadt oder Kreis, für die Stunden des Vorjahres, bestätigt von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer; ausgezahlt wird am 1. Juli. Neue Dienste können vielerorts vorher eine Abschlagszahlung beantragen, im Kreis Recklinghausen bis 30. November. Frag bei deiner Stelle nach – aber plane das Geld nicht in die Anlaufphase ein.
Steuern: Pflegeleistungen zugelassener Dienste sind nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei, dafür ohne Vorsteuerabzug – plane alle Kosten brutto. Von der Gewerbesteuer kann der Dienst nach § 3 Nr. 20 GewStG befreit sein. Beides klärst du mit deinem Steuerberater.
Personal: der eigentliche Engpass
Pflegebedürftige gibt es genug. Ende 2023 wurden in Deutschland 4,9 Millionen Menschen zu Hause versorgt, 1,1 Millionen davon mit ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten (Destatis). Knapp ist etwas anderes: Du kannst nur so viele Kunden aufnehmen, wie du Pflegekräfte hast.
Pflegemindestlohn je StundeUntergrenze, brutto
- Pflegehilfskraft
- 16,52 € seit 1. Juli 2026 · 16,95 € ab 1. Juli 2027 – bei 40 Stunden rund 2.860 € im Monat
- Qualifizierte Hilfskraft
- 17,80 € · ab Juli 2027 18,26 € – rund 3.090 € im Monat
- Pflegefachkraft
- 21,03 € · ab Juli 2027 21,58 € – rund 3.650 € im Monat
Dazu kommen neun Tage Mehrurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche und die Arbeitgeberanteile. Das regional übliche Niveau nach der Tarifpflicht liegt oft über dem Mindestlohn.
Von rund 173 bezahlten Stunden einer Vollzeitstelle gehen Urlaub, Krankheit und Teamzeit ab. Wir rechnen deshalb mit 130 Pflegestunden je Vollzeitstelle, wie im Beispielplan. Wege stecken in den Stunden je Kunde.
Plane außerdem eine Reserve ein: Wer jede Stelle voll verplant, kann bei der ersten Grippewelle keinen Kunden mehr aufnehmen. Unser Beispielplan verplant die Touren ab dem zweiten Jahr zu höchstens 80 % – der Rechner rechnet deshalb mit 20 % Reserve.
Rechner: Kunden, Umsatz, Stellen – und was bleibt
Stell ein, wie viele Kunden du versorgen willst. Erlös, Stunden, Reserve und Kosten stehen unter „Feinheiten“ – vorbelegt mit unserem Beispielplan. Ersetz sie durch deine eigenen.
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Bleibt dir im MonatGewinn vor Steuern
Mit 40 Kunden bleiben dir 3.890 € im Monat – vor Steuer, Krankenkasse und Rente.
Ab 28 Kunden bleibt etwas übrig. Du liegst 12 darüber.
- Pflegepersonal 32.010 €
- weitere Kosten 8.100 €
- bleibt 3.890 €
44.000 €Umsatz im Monat
6,6Vollzeitstellen Pflege
680 Std.Pflegestunden im Monat
Jeder Kunde mehr bringt rund 310 € im Monat – nach dem Personal, das er braucht.
Feinheiten · Erlös, Stunden, Reserve, Kosten – vorbelegt mit unserem Beispielplan
Die Rechnung im Detail
- Umsatz 40 Kunden × 1.100 €
- 44.000 €
- Pflegestunden 40 × 17 Std., mit Wegen
- 680 Std.
- Vollzeitstellen in der Pflege 680 ÷ 104 Std. je Stelle (130, davon 80 % verplant), auf Zehntel aufgerundet
- 6,6
- Pflegepersonal 6,6 × 4.850 €
- −32.010 €
- Rest nach dem Pflegepersonal 27 % vom Umsatz – unsere Orientierung: mindestens 25 %
- 11.990 €
- Weitere Kosten Leitung, Büro, Autos, Software, Versicherungen, Kredit
- −8.100 €
- Bleibt im Monat Gewinn vor Steuer, Krankenkasse und Rente
- 3.890 €
- Erlös je Pflegestunde
- 65 €
Eine grobe Orientierung: Eine Vollzeitstelle schafft rund 130 Pflegestunden im Monat. Davon verplanst du nur einen Teil – der Rest ist Reserve. Stellen = Pflegestunden geteilt durch die verplanten Stunden, auf Zehntel aufgerundet. Alle Werte stammen aus unserem Beispielplan, sind frei gewählt und nicht amtlich. Dort leitet die Gründerin den Dienst selbst und zahlt sich kein Gehalt; außerdem fährt sie eine halbe Stelle in der Pflege selbst mit – deshalb bleibt im Plan bei 40 Kunden etwas mehr. Pflegeleistungen sind umsatzsteuerfrei, rechne alle Kosten brutto. Die Tilgung eines Kredits ist nicht drin.
Reicht das zum Leben?
Vom Gewinn gehen noch Krankenkasse, Rente und Steuer ab. Rechne mit deinen Zahlen weiter – Umsatz und Kosten werden übernommen.
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Beispiel, gerundet: 40 Kunden mit den Werten aus unserem Beispielplan
- Umsatz 40 Kunden × 1.100 €
- 44.000 €
- Pflegestunden 40 × 17 Stunden
- 680 Std.
- Vollzeitstellen 680 ÷ 104, aufgerundet
- 6,6
- Personalkosten Pflege 6,6 × 4.850 €
- 32.010 €
- Rest nach Personal 27 % vom Umsatz
- 11.990 €
- Weitere Kosten Büro, Autos, Kredit und mehr
- 8.100 €
- Bleibt im Monat
- 3.890 €
- Reserve: Eine Vollzeitstelle schafft rund 130 Pflegestunden im Monat. Wir verplanen davon 80 %, also 104 – der Rest fängt Urlaub, Krankheit und Neuaufnahmen auf.
- Vor Steuer: Von den 3.890 € gehen noch Steuer, Krankenkasse und Rente ab. Die Leitung machst du hier selbst, ohne Gehalt – wie die Gründerin im Beispielplan.
- Vorsicht beim Erlös: 1.100 € je Kunde sind ein Beispiel (Pflegekasse 660 €, Krankenkasse 380 €, privat 60 €). Was du bekommst, hängt von Vergütung, Pflegegraden und Behandlungspflege ab.
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Was es kostet: Start und laufender Betrieb
Das meiste Geld fließt in die Zeit, bevor die Kassen zahlen. Im Beispielplan:
Beispiel, gerundet: Kapitalbedarf und Finanzierungaus unserem Beispielplan, Herten
- Eigenkapital
- 25.000 €
- KfW-StartGeld über die Hausbank
- 40.000 €
- Kapitalbedarf
- 65.000 €
- Erstes Jahr: 279.950 € Umsatz, 48.210 € Gewinn. Der niedrigste Kontostand liegt bei 17.420 €.
- Warum so viel Gewinn im Anlauf? Die Gründerin führt den Dienst als Einzelunternehmen, ist selbst die Pflegedienstleitung und fährt im Aufbau eine volle Tour. Sie zahlt sich kein Gehalt: Der Gewinn ist ihr Einkommen vor Steuern, Kranken- und Rentenversicherung.
- Zweites Jahr: 584.507 € Umsatz, 78.413 € Gewinn. Reserve: eine Kontokorrentlinie über 20.000 €, im Plan nicht gebraucht.
Wofür das Geld gebraucht wirdBeispiel, gerundet
- Vor dem Start
- Büro mit Kaution, Computer, Pflegesoftware, Fahrzeuge (Kauf oder Leasing-Anzahlung), Arbeitskleidung, Werbung und Personalsuche.
- Anlaufphase
- Löhne und Kosten, bis die erste Kassenzahlung kommt.
- Laufend
- Löhne nach Tarif mit Arbeitgeberanteilen – der größte Posten –, dazu Miete, Fahrzeuge, Software, Versicherungen, Steuerberater und Lohnbuchhaltung.
Im Beispielplan startet die Gründerin mit 9 Kunden und hat am Ende des ersten Jahres 39 – versorgt von 5,0 Vollzeitstellen plus ihr selbst. Warum reichen 65.000 €, wenn bei 40 Kunden 40.000 bis 80.000 € in offenen Rechnungen stecken können? Weil die Kunden nach und nach kommen: Die offenen Rechnungen wachsen langsam mit, und die Zahlungen der ersten Monate tragen sie. Wie viel Eigenkapital Banken sehen wollen, steht im Ratgeber Eigenkapital.
Businessplan für einen ambulanten Pflegedienst
Bank, Pflegekassen und Arbeitsagentur wollen sehen, dass dein Pflegedienst die Wochen bis zur ersten Kassenzahlung übersteht und das Personal bezahlen kann. Wie das im Businessplan aussieht, zeigt unser vollständiges Beispiel für einen ambulanten Pflegedienst im Ruhrgebiet: Gründerin, Zulassung, Personalaufbau, Liquidität Monat für Monat und Bankfinanzierung. Name und Zahlen sind frei gewählt.
Beispiel · Bankkredit (KfW)34 Seiten
Ambulanter Pflegedienst
Pflege nach SGB XI und SGB V · Katrin Wessels, Herten (Beispiel, erfunden)
- Versorgungsbeginn
- 1. März 2027
- Kapitalbedarf
- 65.000 €
- Umsatz Jahr 1 → 3
- 279.950 € → 700.913 €
- Trägt sich
- ab Jahr 1 (114 %)
Hier lernst du: Vorlaufphase, KfW-Auszahlung in Tranchen und Kassenzahlung im Folgemonat
Weitere Pläne aus anderen Branchen findest du bei unseren Businessplan-Beispielen.
Finanzierung: Bank, KfW und Förderung
- KfW-StartGeld über deine Hausbank: bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für Betriebsmittel wie Löhne in der Anlaufphase, bis zu zwei tilgungsfreie Jahre; die KfW nimmt der Bank 80 Prozent des Risikos ab. Antrag bei der Bank, bevor du den ersten Vertrag unterschreibst. Zins und Rate: Ratgeber KfW-Gründerkredit.
- Hausbank: ein Darlehen oder ein Kontokorrentrahmen für die Lücke zwischen Pflege und Kassenzahlung. Ob deine Raten tragen, rechnet die Bank mit der Kapitaldienstfähigkeit.
- Gründungszuschuss mit Arbeitslosengeld (sechs Monate in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 €) oder Einstiegsgeld mit Grundsicherungsgeld: Beides sind Ermessensleistungen, beides beantragst du vor dem Start, meist mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Die stellen wir nicht aus – wir bereiten den Plan so vor, dass sie ihn prüfen kann. Mehr: Gründungszuschuss, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?, Tragfähigkeitsbescheinigung.
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Pflegereform 2027: Was geplant ist
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) auf den Weg gebracht. Das ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat beraten noch; in Kraft treten soll der größte Teil am 1. Januar 2027, einzelne Teile später. Was am Ende gilt, kann sich noch ändern.
Was der Entwurf für die häusliche Pflege vorsiehtKabinettsentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen
- Sachleistung
- Soll steigen, geplant: Pflegegrad 2: 890 €, Pflegegrad 3: 1.590 €, Pflegegrad 4: 2.090 €, Pflegegrad 5: 2.530 €. Auch das Pflegegeld soll steigen.
- Tariflöhne
- Sollen ab 2027 nur noch begrenzt in deine Vergütung einfließen: Lohnsteigerungen höchstens in Höhe der Grundlohnrate (für 2027 genannt: 3,42 %), auch in der häuslichen Krankenpflege. Fachberichte beschreiben die Einzelheiten unterschiedlich.
- Entlastungsbetrag
- Soll ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, geplant 175 € im Monat ab 25 Jahren. Pflegegrad 1 bekäme kein Budget mehr, nur Beratung. Ob Pflegedienste das Budget weiter abrechnen können, beschreiben Fachberichte unterschiedlich.
- Umwandlung
- Die Möglichkeit, bis 40 Prozent der Sachleistung für Alltagshilfen umzuwidmen, soll entfallen.
- Überbrückungsbudget
- Neu geplant: 2.285 € im Jahr für Akutsituationen wie Kurzzeitpflege. Ambulante Notdienste sollen ab 2028 dazukommen.
Was heißt das für deine Gründung? Plane mit dem Recht, das heute gilt: mit den Beträgen von 2026 und ohne Kunden mit Pflegegrad 1 als feste Einnahme. So ist unser Beispielplan gerechnet. Kommen die Erhöhungen, ist das Luft im Plan. Rechne Lohnsteigerungen nicht als sicher refinanziert.
Was Bank und Agentur hier fragen
Was die Kassen für die Zulassung sehen wollen, steht in der Checkliste. Bei Bank, Agentur und Jobcenter kommen diese Fragen fast immer:
Typische Rückfragen und dein Antwortwegaus Bankgespräch und Förderantrag
- Bank: Was passiert, bis die Kassen zahlen?
- Ein Liquiditätsplan Monat für Monat, in dem die Zahlung erst im Folgemonat kommt – mit Tiefpunkt und Reserve.
- Bank: Woher kommen Personal und Kunden?
- Wen du schon kennst, welche Stellen du wann besetzt, Kontakte zu Ärzten, Kliniken und Pflegeberatung. Kundenzahl an die Stellen gekoppelt.
- Bank: Und wenn die Zulassung später kommt?
- Was ein Monat Verzug kostet und wer ihn trägt. Arbeitsverträge erst ab Vertragsbeginn.
- Agentur oder Jobcenter: Trägt das hauptberuflich?
- Plan mit Rentabilität und deinem Lebensunterhalt, dazu die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
Mehr: Bankgespräch vorbereiten und Businessplan-Checkliste.
Typische Fehler bei der Gründung
Was wir in Plänen immer wieder sehenaus der Praxis
- 1 · Volle Sachleistung als Erlös
- Jeder Kunde bringt angeblich den Höchstbetrag seines Pflegegrads. Viele nutzen ihn nur zum Teil.
- 2 · Mindestlohn statt Tarif
- Löhne unter dem regional üblichen Niveau: Dann scheitert schon die Zulassung.
- 3 · Förderung zu früh eingeplant
- Investitionskostenpauschale oder Reformbeträge im ersten Jahr. Das Geld kommt später oder gar nicht.
- 4 · Mietvertrag vor dem Kreditantrag
- Dann gilt das Vorhaben als begonnen, und das StartGeld ist nicht mehr möglich.
Checkliste: Unterlagen und Anmeldungen
Was du für Zulassung, Bank und Start brauchst – und wer zuständig ist. Einreichen tust du selbst; vorbereiten können wir es gemeinsam.
Checkliste: Unterlagen für deinen Pflegedienst0 von 13
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Häufige Fragen zur Gründung eines Pflegedienstes
Fragen und Antworten6 Fragen
01Kann ich einen Pflegedienst ohne Pflegeausbildung gründen?
Ja. Das Gesetz verlangt die verantwortliche Pflegefachperson für den Dienst, nicht für dich. Du stellst dann eine Pflegedienstleitung ein – mit Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung für leitende Funktionen (mindestens 460 Stunden, § 71 Abs. 3 SGB XI). Diese Weiterbildung dauert berufsbegleitend etwa 12 bis 18 Monate und kostet bei Anbietern rund 4.000 bis 4.300 € (Kursbeispiele 2026). Plane ihr Gehalt und das der Stellvertretung von Anfang an voll ein.
02Geht ein Pflegedienst ohne Pflegedienstleitung?
Nein. Ein zugelassener Pflegedienst arbeitet „unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson“ (§ 71 Abs. 1 SGB XI). Ohne sie gibt es keinen Versorgungsvertrag – und ohne Vertrag kein Geld von den Kassen. In NRW gehört außerdem eine Stellvertretung dazu, damit der Dienst bei Urlaub oder Krankheit weiterläuft. Ohne Pflegefachkraft geht nur ein anderes Angebot: Hilfe im Alltag ohne Pflege, anerkannt nach Landesrecht – siehe Alltagsbegleitung gründen.
03Wie viel Startkapital brauche ich für einen Pflegedienst?
Vor allem so viel, dass du die Wochen bis zur ersten Kassenzahlung überbrückst. Im Beispielplan sind es 65.000 €, davon 25.000 € Eigenkapital – Details oben.
04Wie lange dauert die Zulassung?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Unser Beispielplan setzt rund drei Monate zwischen Antrag und Versorgungsbeginn an. Frag bei der Kasse nach dem Stand und knüpf Arbeitsverträge an den Vertragsbeginn.
05Wann zahlen die Kassen?
Nach Rechnung, also frühestens im Folgemonat; bis zu acht Wochen sind möglich. Diese Zeit musst du vorfinanzieren.
06Ändert die Pflegereform 2027 etwas für mich?
Vielleicht. Das PNOG ist bisher nur ein Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Geplant sind höhere Leistungen, eine begrenzte Refinanzierung von Lohnsteigerungen und kein Entlastungsbetrag mehr in Pflegegrad 1. Plane mit den Beträgen von heute – mehr oben.


