Neu. Fragen und Antworten12 Fragen
01Was ist ein AVGS – und bekomme ich einen?
Der AVGS ist ein Gutschein von Agentur für Arbeit oder Jobcenter (§ 45 SGB III). Mit ihm wird dein Gründungscoaching übernommen – für dich 0 €. Infrage kommt er meist, wenn du arbeitslos bist oder es bald wirst. Ob du ihn bekommst, entscheidet deine Fachkraft; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wir sagen dir vorher ehrlich, wie deine Chancen stehen. Vertragspartner für das geförderte Coaching ist ein zertifizierter Träger.
02Ist der AVGS dasselbe wie der Gründungszuschuss?
Nein. Der AVGS bezahlt das Coaching. Der Gründungszuschuss ist eine eigene Leistung der Agentur für Arbeit und sichert deinen Lebensunterhalt in der Startphase. Er ist eine Ermessensleistung, niemand kann ihn garantieren – eine saubere Vorbereitung macht aber oft den Unterschied. Genau darauf arbeiten wir im Coaching hin. Alles zu Voraussetzungen und Höhe: Gründungszuschuss 2026.
03Ich bekomme Grundsicherungsgeld – geht das auch?
Ja, nur mit einem anderen Zuschuss. Der Gründungszuschuss hängt am Arbeitslosengeld. Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter, ist das Einstiegsgeld der passende Weg (§ 16b SGB II). Den AVGS für dein Coaching kann auch das Jobcenter ausgeben. Beide im Vergleich: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?
04Wie komme ich an den Gutschein?
Du sprichst deine Fachkraft bei Agentur oder Jobcenter direkt auf ein Gründungscoaching an. Vorher schauen wir gemeinsam auf deine Situation und gehen durch, was du im Gespräch sagst. Schritt für Schritt: AVGS-Gutschein beantragen.
05Ist das Coaching wirklich kostenlos?
Ja. Mit bewilligtem Gutschein zahlst du für das Coaching nichts – auch die Tragfähigkeitsbescheinigung ist mit drin. Abgerechnet wird über einen zertifizierten Träger – dein Coaching macht Alex trotzdem selbst, eins zu eins.
06Muss ich am Ende gründen?
Nein. Im Coaching klären wir, ob und wie deine Gründung trägt – ob du am Ende gründest, entscheidest du. Zeigt sich unterwegs, dass die Idee nicht trägt, ist auch das ein ehrliches Ergebnis. Nur abbrechen solltest du das Coaching nicht einfach: Wer mit Arbeitslosengeld eine Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert eine Sperrzeit (§ 159 SGB III). Sprich vorher mit uns und mit deiner Fachkraft.
07Und wenn ich keinen AVGS bekomme?
Dann reden wir offen über andere Wege: ein bezahltes Coaching zu einem fairen Preis oder eine andere Förderung, die zu dir passt. Ohne AVGS starten unsere Pakete bei 199 €. Was nach einem Nein hilft: Die Fachkraft sagt Nein?
08Warum sollte ich mich früh melden?
Weil beim Zuschuss der Zeitpunkt zählt: Den Antrag stellst du, bevor du startest. Wer zu früh anmeldet, verspielt die Förderung. Für den Gründungszuschuss brauchst du zum Start außerdem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Meld dich also lieber früher – dann bleiben alle Wege offen.
09Kann ich nebenbei arbeiten?
Ja, mit Grenzen. Mit Arbeitslosengeld darfst du unter 15 Stunden pro Woche arbeiten. 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, der Rest wird abgezogen (§ 155 SGB III). Sag es der Agentur vorher. Mit Grundsicherungsgeld bleibt ein Teil deines Verdienstes frei, den Rest rechnet das Jobcenter an. Nach dem Start muss beim Gründungszuschuss die Selbstständigkeit deine Hauptsache sein – ein kleiner Nebenjob geht, solange das so bleibt.
10Und wenn der Zuschuss abgelehnt wird?
Dann zählt zuerst die Frist: Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich – rechne sie hier aus. Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist aber, dass die Tragfähigkeit nicht überzeugt hat – dann bessern wir Plan und Zahlen gemeinsam nach. Den Widerspruch selbst schreiben wir nicht, das wäre Rechtsberatung. Was du jetzt tun kannst: Zuschuss abgelehnt.
11Wo findet das Coaching statt?
Online per Videocall. So kannst du das Coaching von überall machen, ob in Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen oder anderswo in Deutschland. Unser Sitz ist in Bochum; auf Wunsch ist nach Absprache auch ein persönliches Treffen möglich. Den Gutschein bekommst du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bei dem du gemeldet bist.
12Bleibt meine Idee vertraulich?
Ja. Was du uns über dein Vorhaben erzählst, behandeln wir vertraulich und geben es nicht an andere weiter. Der Träger, über den das Coaching abgerechnet wird, bekommt nur, was er dafür braucht.