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Ratgeber · Friseur · Überblick

Friseursalon eröffnen: Meister, Kosten, Gewinn im Monat.

Du willst einen eigenen Friseursalon eröffnen? Dann musst du in die Handwerksrolle – mit eigenem Meisterbrief, einem angestellten Meister oder über einen Sonderweg. Hier steht, was Anmeldung, Personal und Einrichtung kosten, welche Preise im Ruhrgebiet üblich sind, wie die Meistergründungsprämie funktioniert und was dir im Monat bleibt – mit Rechner, Beispielplan und Checkliste.

Alexander Motoc · Gründungsberatung seit 2020
Stand 10/2026 · 15 Min. Lesezeit

Rechner: Was kostet dich eine Gesellin im Monat?

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Std.
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Im Beispielplan kostet die angestellte Friseurin im zweiten Jahr 3.507 € im Monat: 2.825 € brutto plus 24,15 % Arbeitgeberanteil. Trag Lohn und Stunden ein – leere Felder bleiben beim Beispiel.

Voraussetzungen: Meisterin oder Betriebsleiter

Friseure stehen in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 38). Vor dem Start musst du deshalb in die Handwerksrolle. Die Meisterpflicht ist hier rechtmäßig, weil Farbe und Dauerwelle Haut und Augen verletzen können (Bundesverwaltungsgericht, 8 C 8.10). Dafür gibt es fünf Wege:

Fünf Wege in die HandwerksrolleHwO, Stand Oktober 2026

1 · Eigener Meisterbrief
Meisterprüfung Teile I bis IV. Für Teil I und II gilt ab 01.03.2027 eine neue Prüfungsordnung; wer bis 31.08.2027 anmeldet, kann nach altem Recht prüfen.
2 · Angestellter Meister als Betriebsleiter
Du selbst brauchst keinen Abschluss. Der Meister leitet das Handwerk, in der Regel in Vollzeit.
3 · Erfahrene Gesellin (§ 7b)
Gesellenprüfung und sechs Jahre im Beruf, davon vier in leitender Stellung. Ausbilden darfst du damit nur mit Ausbildereignungsprüfung oder Teil IV der Meisterprüfung.
4 · Ausnahmebewilligung (§ 8)
Wenn dir die Meisterprüfung nicht zuzumuten ist, etwa wegen deines Alters. Deine Kenntnisse weist du trotzdem nach.
5 · Erfahrung in der EU (§ 9)
Etwa sechs Jahre selbstständig oder als Betriebsverantwortliche in einem EU- oder EWR-Staat.

Die Fallen bei § 7b, § 8 und dem EU-Weg stehen auf Barbershop eröffnen, die Meisterpflicht allgemein auf Handwerksbetrieb gründen.

Ohne Meister und „Meister in Teilzeit“: die ehrliche Antwort

Ohne eigenen Meisterbrief geht es über die Wege 2 bis 5. Ohne Ausbildung ist Weg 2 meist der einzige schnelle: Du stellst einen Meister als Betriebsleiter ein, mit Arbeitsvertrag und Betriebsleitererklärung für die Kammer.

Der Haken ist die Arbeitszeit. Die Handwerkskammer Dortmund schreibt: „In der Regel muss der Betriebsleiter in Vollzeit im Betrieb tätig sein.“ Teilzeit akzeptiert sie nur in wenigen Ausnahmefällen. Der Meister muss da sein, Anweisungen geben und angemessen bezahlt werden – Maßstab ist der Tarif.

Wie streng Gerichte das sehen, zeigt ein Beschluss des OVG Sachsen vom 30.06.2026 (6 B 199/25) zu einem Barbershop: Die Betriebsleiterin war bei 17 Kontrollen nie da. Nötig sei eine „signifikante Meisterpräsenz“, Erreichbarkeit per Telefon reiche nicht. Die Voraussetzungen für eine Löschung lagen deshalb voraussichtlich vor. Vorläufig weiterarbeiten darf der Laden nur, wenn die Meisterin jeden Monat mindestens die Hälfte ihrer vertraglichen Stunden nachweislich da ist – eine Eil-Auflage, keine Faustregel.

Ein „Meister auf dem Papier“ kostet dich den Betrieb: Löschung aus der Handwerksrolle (§ 13 HwO), Untersagung und Schließung (§ 16), Bußgeld bis 10.000 €, bei erheblichem Umfang bis 50.000 €. Kontrolliert wird: Bei Aktionstagen in NRW im September 2024 betraf etwa die Hälfte der rund 100 Bußgeldverfahren der Städte die fehlende Eintragung (Land NRW). Was ein angestellter Meister kostet: Barbershop eröffnen.

Anmelden: Kammer, Gewerbeamt, Gesundheitsamt

Erst die Kammer, dann das Gewerbeamt: Die Handwerkskarte legst du mit der Gewerbeanzeige vor (§ 16 HwO).

  • Handwerkskammer: Eintragung 147 €, mit Betriebsleiter 206 € (HWK Dortmund, auch für Bochum, Herne und Witten); Düsseldorf 132 bzw. 225 €, Münster 163 bzw. 241 €. Spätestens drei Monate nach dem vollständigen Antrag bist du eingetragen.
  • Gewerbeamt: 26 €, in ganz NRW gleich.
  • Gesundheitsamt: Die Hygiene-Verordnung NRW gilt für Friseure. Du zeigst Beginn und Ende an (§ 6) und brauchst einen schriftlichen Hygieneplan und einen Hautschutzplan. Mehrweg-Instrumente, die die Haut verletzen, kommen in einen Dampfsterilisator der Klasse B; Klingen nimmst du nur einmal.
  • BGW: Als Inhaberin bist du in der Berufsgenossenschaft kraft Satzung pflichtversichert.
  • Finanzamt: Fragebogen über ELSTER; eine elektronische Kasse mit TSE meldest du binnen eines Monats. Es gelten 19 % Umsatzsteuer, ohne Ermäßigung.
  • Rente: Mit eigenem Meisterbrief oder nach § 7b bist du pflichtversichert (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Nur über einen Betriebsleiter eingetragen fällst du nach dem Wortlaut nicht darunter – lass es dir bestätigen. Mehr: Rente im Handwerk.

Im Salon und im Schaufenster hängt ein Preisverzeichnis (§ 12 Preisangabenverordnung).

Tarif NRW: Was dein Personal kostet

Seit 01.01.2026 ist der Friseur-Tarif in NRW allgemeinverbindlich – für jeden Salon und Barbershop, auch für Teilzeit und Aushilfen (Bekanntmachung). Vollzeit sind 39,5 Stunden je Woche.

Tarif-Mindestvergütung Friseurhandwerk NRWbrutto, 2026 → ab 01.01.2027

Gesellin, Grundstufe (VG 1)
14,60 → 15,30 € je Stunde, 2.496,60 → 2.616,30 € im Monat; nach spätestens 30 Monaten VG 2
Gesellin mit erweiterten Techniken (VG 2)
15,23 → 15,96 €, 2.604,12 → 2.728,97 €
Meister als Betriebsleiter (VG 4)
17,54 → 18,38 €, 2.999,56 → 3.143,38 €
Azubi ab 01.08.2026
785, 910 und 1.065 € im ersten bis dritten Jahr, ebenfalls allgemeinverbindlich
Ohne Gesellenprüfung
gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €, ab 2027 14,60 €

Dazu kommen die Arbeitgeberanteile, im Beispielplan 24,15 %: Die angestellte Friseurin kostet dort im zweiten Jahr 3.507 € im Monat. Rechne mit dem Tarif, nicht mit Gehaltsportalen.

Seit 30.12.2025 gelten schärfere Regeln gegen Schwarzarbeit: Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn, auch für Azubis (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Deine Leute tragen ihren Ausweis bei sich, du weist sie schriftlich darauf hin (§ 2a Schwarzarbeitsgesetz). Arbeitszeiten zeichnest du bis zum siebten Tag auf, Verträge gibt es auf Papier. Sonntags dürfen Angestellte nicht arbeiten (§ 9 Arbeitszeitgesetz; eine Ausnahme für Friseure gibt es nicht).

Rechner: Was bleibt dir aus deinem Salon im Monat?

Aus Plätzen, Kunden und Bon rechnet der Rechner deinen Umsatz und zieht Material, Personal, Miete und Fixkosten ab.

ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert

Bleibt dir im MonatGewinn vor Steuern

3.364 €trägt!

Mit 14,0 Kunden am Tag zu 50,92 € bleiben dir 3.364 € – vor Rente, Krankenkasse und Steuer.

Für 3.000 € im Monat brauchst du 3,38 Kunden je Platz und Tag, zusammen rund 14 am Tag. Du liegst 0,11 je Platz darüber.

Wohin 12.497 € Umsatz im Monat gehen

  • Material 1.828 €
  • Personal 4.607 €
  • Miete und Fixkosten 2.697 €
  • bleibt 3.364 €

14,0Kunden am Tag

42,79 €netto je Kunde

ab 4,6Kunden am Tag trägt sich eine Friseurin

Vorbelegt mit Jahr 2 unseres Beispielplans: Meisterin, angestellte Friseurin, Azubi.

Schnell durchspielenÄndert Kunden und Personal. Preise und Miete bleiben.

BedienplätzeStühle, an denen geschnitten wird.

Angestellte FriseurinnenVollzeit, ohne dich und ohne Azubi.

Kd.

Ein Kunde mehr am Tag bringt 764 € im Monat.

€

1 € mehr je Besuch: 210 € mehr im Monat.

€

Personal zusammen 4.607 € im Monat, 37 % deines Umsatzes.

Feinheiten · Öffnungstage, Material, Azubi, Miete, Fixkosten

Salon

Tage
%

Im Monat, netto

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Die Rechnung im Detail
Kunden im Monat 4 Plätze × 3,49 × 20,92 Tage
292
Umsatz brutto 292 × 50,92 €
14.871 €
Umsatz netto ohne 19 % Umsatzsteuer
12.497 €
Material und Ware 14,63 % vom Umsatz
−1.828 €
Personal 1 × 3.507 € + 1.100 €
−4.607 €
Miete
−1.145 €
Übrige Fixkosten
−1.149 €
Zinsen und Abschreibung
−403 €
Bleibt im Monat Gewinn vor Rente, Krankenkasse und Steuer
3.364 €
Im Jahr
40.371 €
Kosten im Monat
9.132 €
Personal in % vom Umsatz
37 %

Im Beispielplan: 3.356 € im Monat. Deine eigene Arbeit steckt im Gewinn, nicht im Personal. „Trägt“ ab 3.000 € ist unsere Orientierung, keine Regel.

Kannst du davon leben?

Vom Gewinn gehen noch Rente, Krankenkasse und Steuer ab. Umsatz und Kosten im Monat nehmen wir mit.

Jetzt weiterrechnen

Arbeitslos gemeldet? Mit AVGS-Gutschein kostet dich die Begleitung 0 €. Foto per WhatsApp, Antwort werktags innerhalb von 2 Stunden.

Beispiel, gerundet: der Salon im zweiten JahrStartwerte des Rechners

Umsatz im Monat 4 Plätze × 3,49 Kunden × 20,92 Tage × 50,92 € Bon, ohne 19 % Umsatzsteuer
12.497 €
Material, Ware, Kartengebühr 14,63 % vom Umsatz
−1.828 €
Personal Friseurin 3.507 €, Azubi 1.100 €, mit Arbeitgeberanteil
−4.607 €
Miete und Fixkosten Raum 1.145 €, übrige 1.149 €, Zinsen und Abschreibung 403 €
−2.697 €
Bleibt im Monat vor Rente, Krankenkasse und Steuer
3.364 €
  • Der Plan zeigt 3.356 € (Jahr 2 ÷ 12). Der Rechner rechnet mit 13,96 statt 13,95 Kunden am Tag – 8 € mehr.
  • Für 3.000 € reichen 3,38 Kunden je Platz und Tag. Folgen nur halb so viele Stammkundinnen, bleiben 2.997 €.
  • Allein mit Azubi blieben 1.980 €; die Friseurin trägt sich ab 4,6 Kunden am Tag.

Was nach Rente, Krankenkasse und Steuer bleibt, zeigt Kannst du davon leben? – der Knopf im Rechner nimmt deine Zahlen mit.

Was der Start kostet

Das meiste Geld steckt in Umbau und Einrichtung. Unser Beispielplan in Witten:

Beispiel: Kapitalbedarf und Finanzierungaus unserem Beispielplan, netto

Einrichtung, Geräte, Kasse 4 Bedienplätze, 2 Waschplätze, Empfang, Farbbar
21.310 €
Investitionen zusammen mit erster Ware für Farbe und Verkauf
24.610 €
Umbau Wasser, Abwasser, Strom, Boden
+ 12.200 €
Anlaufkosten Lücke zwischen Gewinn und Privatbedarf im ersten Jahr
+ 11.726,61 €
Kapitalbedarf mit 3.000 € Reserve, Kaution, Gebühren und Eröffnungswerbung
57.000 €
  • Finanziert mit 10.000 € Erspartem, 35.500 € KfW-StartGeld zu 5,52 % und 11.500 € Meistergründungsprämie.

Ausstattung und laufende KostenHändler und Anbieter, Oktober 2026

Bedienplatz
Stuhl neu 549 bis 750 €, Platz mit Spiegel 400 bis 1.450 €
Rückwärts­waschplatz
neu 549 bis 699 €, überarbeitete Markenware 1.149 bis 1.849 €
Kasse und Termine
59,90 bis 129,90 € im Monat netto, dazu 9 bis 12 € für die TSE
Ladenmiete
meist 11 bis 18 € je m², in unserer Stichprobe in Bochum, Dortmund und Essen

Umbau: Lass ihn dir anbieten, bevor du unterschreibst – die Prämie zahlt ihn nicht. Wie viel eigenes Geld die Bank sehen will: Eigenkapital.

Preise kalkulieren: Was eine Kundin bringt

Laut einer Umfrage des Landesverbands zahlen Kundinnen in NRW für Waschen, Schneiden, Föhnen gut 54 €, Männer 33 € (2025). Im Ruhrgebiet liegen die Preise darunter:

Preise in Salons im Ruhrgebietbrutto, rund 30 Salons, Oktober 2026

Herrenhaarschnitt
17 bis 35 €
Damen waschen, schneiden, föhnen
ab 26 bis 61 €, lange Haare bis 90 €
Farbe mit Schnitt und Föhnen
ab 60 bis 145 €

Unsere Beispielgründerin nimmt anfangs 27 € für einen Kurzhaarschnitt, 45 € für Waschen, Schneiden, Föhnen mittellang, ab 79 € für Farbe. Mit Pflegeprodukten bringt ein Besuch im zweiten Jahr 50,92 €, ohne Umsatzsteuer 42,79 €. Davon gehen 14,6 % für Material, Ware und Kartengebühr ab.

  • Preise steigen: 2025 um 3,6 % (Zentralverband), seit 2020 bei Damen um gut 28 %, bei Herren um knapp 31 % (Statistisches Bundesamt, laut dpa).
  • Nach Aufwand staffeln: Haarlänge, Dauer, Leistung. Preise nur nach Geschlecht brauchen einen sachlichen Grund (§ 20 AGG).
  • Nicht unterbieten: Der Zentralverband schätzt, dass rund ein Viertel des Branchenumsatzes schwarz läuft. Mit Tarif und Steuern hältst du solche Preise nicht.

Businessplan für einen Friseursalon

Eine Friseurmeisterin aus Witten eröffnet einen Salon mit Friseurin und Azubi. Name und Zahlen sind erfunden, Recht, Tarif und Förderung echt.

Beispiel · Prämie + KfW39 Seiten

Deckblatt des Beispiel-Businessplans Friseursalon mit Meistergründungsprämie
das Deckblatt – erfunden, sonst wie echt
Seite mit der Deckungsrechnung aus dem Beispielplan Friseursalon mit Meistergründungsprämie
Kapitel 7: Reicht der Gewinn zum Leben?

Friseursalon mit Meistergründungsprämie

Salon mit vier Plätzen · Nadine Hollmann, Witten (Beispiel, erfunden)

Start
1. März 2027
Kapitalbedarf
57.000 €
Umsatz Jahr 1 → 3
110.360 € → 159.276 €
Trägt sich
ab Jahr 2 (108 %), Jahr 1 mit Prämie

Hier lernst du: Kunden je Platz, Tarif NRW, Meistergründungsprämie und Stammkundschaft im ersten Jahr

PDF lesen (39 S., 0,8 MB)Word & Excel per Mail

Word und Excel anfordernkostenlos

Den Textteil als Word und die Planrechnung als Excel mit allen Formeln schicken wir dir per Mail – zum Nachrechnen mit deinen eigenen Zahlen.

Wir nutzen deine Adresse nur, um dir die Dateien zu schicken – und für die eine Nachfrage nur, wenn du das Häkchen setzt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Pläne aus anderen Branchen findest du bei unseren Businessplan-Beispielen.

Förderung: Meistergründungsprämie, BAföG, Kredit

Beantragen musst du alles selbst, vor dem Start. Einen Anspruch gibt es nicht.

  • Meistergründungsprämie NRW: 70 % deiner Gründungsausgaben, höchstens 11.500 €, bei mindestens 12.000 € Ausgaben; bei einer Übernahme 2.000 € mehr. Ältere Ratgeber nennen 7.500 und 15.000 € – überholt. Nur für die erste Gründung als Meisterin, nicht mit Betriebsleiter. Bedingungen: Beratung bei der Kammer, Antrag im Förderportal der LGH, Start erst nach dem Bescheid, binnen 24 Monaten eine Vollzeitstelle, zwei halbe Stellen oder ein Ausbildungsplatz. Umbau und Personal zählen nicht. Den Rest der geförderten Ausgaben zahlst du aus Erspartem, nicht aus einem Förderkredit; den nimmst du für Umbau und Anlauf.
  • Aufstiegs-BAföG für den Meisterkurs: bis 15.000 €, die Hälfte als Zuschuss. Hast du die Prüfung bestanden, gründest binnen drei Jahren nach dem Kurs und führst den Salon drei Jahre im Haupterwerb, wird auf Antrag das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen (§ 13b AFBG).
  • KfW-StartGeld über die Hausbank: bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel; die KfW trägt 80 % des Risikos. Mehr: KfW-Gründerkredit.
  • NRW.Mikrodarlehen: bis 50.000 € ohne Sicherheiten, 5,85 % Sollzins (5,98 % effektiv) seit 01.10.2026, nach Beratung im STARTERCENTER NRW.
  • Gründungszuschuss nur mit Arbeitslosengeld und noch 150 Tagen Anspruch (Gründungszuschuss, Rechner); Einstiegsgeld zum Grundsicherungsgeld bis zu 24 Monate nach Ermessen des Jobcenters (Zuschuss oder Einstiegsgeld?).

Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle – auch die Handwerkskammer – stellen wir nicht aus; wir bereiten den Plan so vor, dass sie ihn prüfen kann: Tragfähigkeitsbescheinigung.

Dein Plan steht schon? Prüfbericht für deinen Plan, 99 €: Businessplan prüfen lassen →

Was Agentur, Jobcenter und Bank fragen

Typische Rückfragen und dein Antwortwegaus Förderantrag und Bankgespräch

Bank: Woher kommen die Kundinnen im ersten Jahr?
Wie viele Stammkundinnen dir folgen, als vorsichtige Annahme – im Beispiel 30 %. Dazu der Nachweis, dass kein Wettbewerbsverbot gilt; Kundendaten des alten Salons nimmst du nicht mit.
Bank: Wie kommst du auf Kunden und Bon?
Kunden je Platz und Tag, deine Preisliste gegen die Preise in deiner Stadt – wie im Rechner.
Bank: Trägt die Rate?
Im Beispiel deckt der Salon den Kapitaldienst des zweiten Jahres (2.877 €) auch nach Privatentnahme und Gewerbesteuer 2,6-fach.
Bank: Wann kommt die Prämie?
Erst, wenn die Ausgaben nachgewiesen sind – im Beispiel im Juli 2027. Bis dahin zeigt der Plan die Zwischenfinanzierung.
Agentur: Trägt das hauptberuflich?
Gewinn und Privatbedarf, dazu die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – nur beim Gründungszuschuss.
Jobcenter: Wovon lebst du im Anlauf?
Privatbedarf Monat für Monat; unsere Beispielgründerin braucht anfangs 2.329 € im Monat.

Mehr: Bankgespräch vorbereiten, Kapitaldienstfähigkeit, Businessplan-Checkliste.

Typische Fehler bei der Gründung

Was wir in Salon-Plänen immer wieder sehenaus der Praxis

1 · Stühle vermieten statt anstellen
Wer bei dir einen Stuhl mietet und selbstständig schneidet, braucht nach unserer Lesart eine eigene Eintragung – sonst ist sie womöglich deine Angestellte, mit Sozialversicherung und Tarif. Kläre den Status vorher mit Kammer und Rentenversicherung.
2 · Vor dem Bescheid unterschrieben
Mietvertrag oder Bestellung vor dem Bescheid kostet die ganze Meistergründungsprämie.
3 · Volle Stühle ab Tag eins
Stammkundinnen kommen nach und nach – und nicht alle.
4 · Unter Tarif kalkuliert
Der Tarif gilt auch für Aushilfen. Plane Erhöhungen und Arbeitgeberanteile ein.
5 · Sofortmeldung zu spät
Sie muss raus, bevor die erste Schicht beginnt.

Checkliste: Was du für deinen Salon brauchst

Einreichen tust du selbst; vorbereiten können wir es gemeinsam.

Checkliste: Anmeldungen für deinen Friseursalon0 von 12

Dein Häkchen-Stand bleibt nur in diesem Browser.

Häufige Fragen zum eigenen Friseursalon

Fragen und Antworten6 Fragen

01Kann ich einen Friseursalon ohne Ausbildung eröffnen?

Ja, mit einer Meisterin oder einem Meister als Betriebsleitung, in der Regel in Vollzeit. Mit Gesellenbrief und Erfahrung kommen auch § 7b oder § 8 in Frage. Mehr: Barbershop eröffnen.

02Was verdient eine Friseurmeisterin mit eigenem Salon?

Im Beispielplan bleiben 16.616 € im ersten und 40.267 € im zweiten Jahr, vor Rente, Krankenkasse und Steuer. Angestellt als Betriebsleiterin wären es laut Tarif mindestens 3.143,38 € brutto im Monat (2027).

03Wie viele Kunden braucht ein Friseursalon am Tag?

Das hängt an Bon, Personal und Miete. Unser Beispielsalon bedient im zweiten Jahr 14,0 Kunden am Tag; rechnerisch schafft eine Vollzeitkraft im gemischten Salon sechs bis acht. Deine Schwelle zeigt der Rechner.

04Kann ich einen bestehenden Salon übernehmen?

Ja, aber die Eintragung geht nicht mit – du brauchst deine eigene. Die Angestellten gehen mit allen Rechten auf dich über (§ 613a BGB). Die Kundenkartei übernimmst du nur mit Widerspruchsfrist, Angaben zu Allergien nur mit Einwilligung. Mehr: Unternehmen prüfen.

05Darf ich mit § 7b oder § 8 ausbilden?

Ja, wenn du zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung oder Teil IV der Meisterprüfung bestanden hast (§ 22b Abs. 2 HwO). Mit Meisterbrief bist du ohne Weiteres geeignet.

06Muss ich als Friseurmeisterin in die Rentenversicherung?

Ja, als eingetragene Meisterin im Einzelunternehmen: im Gründungsjahr und den drei Kalenderjahren danach mit dem halben Regelbeitrag (2026: 367,82 € im Monat), danach 735,63 € oder nach Einkommen. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen – Ausbildung und Anstellung zählen mit – kannst du dich auf Antrag befreien lassen; ob das sinnvoll ist, klärst du mit der Rentenversicherung.

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Deine Angaben nutzen wir nur zur Bearbeitung deiner Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weiterlesen im Ratgeber

Alle Angaben nach bestem Wissen, geprüft gegen HwO, Hygiene-Verordnung NRW, die allgemeinverbindlichen Tarifverträge im Friseurhandwerk NRW, Schwarzarbeitsgesetz, SGB IV und VI, PAngV, AFBG und die Förderrichtlinien, Stand Oktober 2026. Ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.