Brauchst du eine Konzession?
Ohne Alkohol nicht. Das Gaststättengesetz verlangt eine Erlaubnis nur, wenn du Alkohol ausschenkst. Wer alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen verkauft, ist davon frei (§ 2 Abs. 2 GastG). Bochum und Dortmund bestätigen das auf ihren Seiten; in NRW gilt das Gesetz des Bundes.
Willst du doch Bier zum Essen ausschenken, brauchst du die Gaststättenerlaubnis beim Ordnungsamt und eine Unterrichtung bei der IHK. Das kostet Wochen bis Monate und je nach Stadt bis 3.500 €.
Unser Beispielplan verzichtet bewusst auf Alkohol – der Start hängt dann an keinem Ermessen der Behörde. Alles zur Erlaubnis steht im Ratgeber Restaurant eröffnen, alles zum Imbisswagen unter Foodtruck gründen.
Rechner: Was bleibt im Monat?
Stell ein, wie viele Gäste du am Tag erwartest und was sie im Schnitt zahlen – mit dem Regler oder per Tipp auf die Zahl. Miete, Personal und den Rest findest du unter „Feinheiten“, vorbelegt mit unserem Beispielplan.
ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert
Bleibt im Monat, vor Steuer, Krankenkasse und RenteImbiss
Wohin dein Umsatz geht (ohne Umsatzsteuer)
- Ware
- Miete
- Personal
- Sonstiges
- bleibt dir
Ab 32 Gästen am Tag bleibt etwas. Du liegst 32 darüber.
Schnell durchspielenÄndert Gäste und Bon. Deine Kosten bleiben, wie sie sind.
Jeder Gast mehr am Tag bringt rund 146 € im Monat.
Feinheiten · Getränke, Ware, Miete, Personal, Rest – vorbelegt aus dem Beispielplan
Die Rechnung im Detail
- Umsatz brutto 64 Gäste × 9,60 € × 24 Tage
- 14.746 €
- Umsatzsteuer 7 % / 19 %, ans Finanzamt
- −1.145 €
- Umsatz netto
- 13.600 €
- Wareneinsatz 31,3 % vom Netto
- −4.257 €
- Miete, Stellplatz, Energie
- −1.770 €
- Personal
- −850 €
- Alles andere auch Abschreibung und Zinsen
- −1.980 €
- Bleibt vor Einkommensteuer
- 4.743 €
- Gäste am Tag, ab denen etwas bleibt
- ab 32
- Jeder Gast mehr am Tag
- +146 € im Monat
Vereinfacht gerechnet, vorbelegt mit unserem Beispiel-Businessplan Imbiss (Jahr 2, gerundet). „Bleibt“ ist der Gewinn vor Einkommensteuer – davon zahlst du noch Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern und lebst. Die Tilgung eines Kredits fehlt in dieser Rechnung.
Reicht das zum Leben?
Vom Gewinn gehen noch Krankenkasse, Rente und Steuer ab. Rechne mit deinen Zahlen weiter – Umsatz und Kosten werden übernommen.
Arbeitslos gemeldet? Mit AVGS-Gutschein kostet dich die Begleitung 0 €. Foto per WhatsApp, Antwort werktags innerhalb von 2 Stunden.
Beispiel: Imbiss, ein Monatgerundet
- 64 Gäste × 9,60 € × 24 Tage
- 14.746 €
- minus Umsatzsteuer (7 % / 19 %)
- −1.145 €
- minus Wareneinsatz (31,3 %)
- −4.257 €
- minus Miete, Energie
- −1.770 €
- minus Personal
- −850 €
- minus alles andere
- −1.980 €
- Bleibt vor Einkommensteuer
- 4.743 €
- Woher die Zahlen kommen: aus unserem Beispiel-Businessplan Imbiss (Imbiss im Ladenlokal, Gelsenkirchen-Buer, Jahr 2). Etwas bleibt ab rund 32 Gästen am Tag.
- Davon lebst du noch nicht: Krankenversicherung, Altersvorsorge und Einkommensteuer gehen noch ab.
Unter 32 Gästen am Tag bleibt nichts. Die Tilgung fehlt in dieser Rechnung: Unser Beispielplan zahlt das KfW-StartGeld ab dem zweiten Jahr mit rund 530 € im Monat zurück. Die zahlst du aus dem, was nach Steuern und Vorsorge übrig bleibt. Deinen privaten Bedarf rechnest du mit Kannst du davon leben?.
Was ein Imbiss kostet
Statt grober Spannen zeigen wir dir eine Rechnung, die aufgeht: unseren Beispielplan für einen Imbiss im Ladenlokal mit 55 m² und 14 Plätzen. Er übernimmt die Küche des Vormieters und zahlt dafür eine Ablöse.
Startkosten im BeispielplanBeispielwerte, gerundet
| Position | Betrag |
|---|---|
| Ablöse Inventar | 8.500 € – Theke mit Kühlvitrine, Edelstahlküche, Kühlraum, Sitzmöbel |
| Geräte | 6.950 € – Doppelfritteuse, Grillplatte, Spülmaschine (gebraucht), Tiefkühltruhe, Kleingeräte |
| Kasse | 1.250 € – Kassensystem mit TSE, Bondrucker, Kartenterminal |
| Erstausstattung, Schild | 3.400 € – Geschirr, Töpfe, Behälter, Hygiene, Leuchtschild und Speisetafel |
| Renovierung | 3.800 € – Maler, Boden, Fliesen, Reinigung |
| Kaution, Makler | 3.600 € – Mietkaution und Maklercourtage |
| Anmeldungen, Werbung | 1.250 € – Gewerbe, Registrierung, Belehrungen, Flyer und Eröffnungswoche |
| Anlauf und Reserve | 8.750 € – rund zwei Monate Miete, Strom und Ware, dazu Geld für die Vorsteuer, bis das Finanzamt sie erstattet |
| Zusammen | 37.500 € – davon 12.000 € Erspartes und 25.500 € KfW-StartGeld über die Hausbank |
Musst du die Küche neu kaufen, gehören eigene Angebote in den Plan. Ein laufender Monat sieht so aus:
Laufende Kosten im MonatBeispielplan Jahr 2, gerundet, netto
| Position | Im Monat |
|---|---|
| Wareneinsatz | 4.260 € – rund 31 % vom Nettoumsatz: Fleisch, Kartoffeln, Öl, Getränke |
| Miete und Strom | 1.770 € – 850 € Kaltmiete, 200 € Nebenkosten, gut 700 € Strom |
| Minijob | 850 € – 43 Stunden zum Mindestlohn plus Pauschalabgaben |
| Verpackung, Hygiene, Wartung | 760 € – Verpackung, Reinigung, Schädlingsmonitoring, Reparaturen, Leerung des Fettabscheiders |
| Steuerberater | 300 € – Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss |
| Abschreibung, Zinsen | 480 € – Geräte und Inventar über die Jahre verteilt, Zinsen für den Kredit |
| Alles andere | 440 € – Versicherungen, Berufsgenossenschaft, IHK, Rundfunkbeitrag, Telefon, Kassensoftware, Werbung, Fahrten zum Großmarkt |
Die Aushilfe arbeitet 43 Stunden zu 14,60 €, dem Mindestlohn ab 2027 (2026: 13,90 €) – 627,80 €, knapp unter der Minijob-Grenze von 633 €. Die Gebühren der Ämter sind dagegen klein: Gewerbeanmeldung 26 € in Bochum und Dortmund, Belehrung beim Gesundheitsamt 25 € je Person. Nur mit Alkohol käme die Gaststättenerlaubnis dazu, je nach Stadt 100 bis 3.500 €.
Anmeldungen vor der Eröffnung
Ohne Konzession bleiben Gewerbeanmeldung, Registrierung und Belehrung. Gewerbe und Belehrung gehen online, etwa in Bochum und Dortmund. Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG darf beim Start höchstens drei Monate alt sein; danach belehrst du deine Leute selbst, alle zwei Jahre, schriftlich. Was die Registrierung als Lebensmittelbetrieb bedeutet, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz.
Checkliste: Dein Imbiss bis zur Eröffnung0 von 13
Dein Häkchen-Stand bleibt nur in diesem Browser.
Das Ladenlokal: Nutzung, Fettabscheider, Stellplätze
Jedes Lokal hat eine genehmigte Nutzung, zum Beispiel „Laden“. Wer davon abweicht, braucht laut Stadt Bochum eine Genehmigung der Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt – auch wenn nichts umgebaut wird. Den Antrag reicht ein Architekt oder Bauingenieur ein.
- Fettabscheider: In Dortmund und Essen muss fetthaltiges Abwasser laut Entwässerungssatzung durch einen Abscheider, bevor es in den Kanal geht. Kläre im Mietvertrag, wer Leerung und Wartung zahlt – unser Beispielplan rechnet mit 280 € je Quartal. Fehlt der Abscheider, hol dir vor der Unterschrift ein Angebot. Für Bochum haben wir keine Regel gefunden – frag bei der Stadtentwässerung nach.
- Stellplätze und Toiletten: regeln die Städte per Satzung und Auflage – in Dortmund etwa ein Autostellplatz je 40 m² Gastraum bei einem Imbiss bis 80 m². Frag beim Bauordnungsamt, was für dein Lokal gilt.
- Abluft: Klär früh mit dem Bauordnungsamt, was für Fritteuse und Grill verlangt wird.
Hygiene, HACCP und Allergene
Jeder Lebensmittelbetrieb braucht ein Eigenkontrollsystem nach den Grundsätzen von HACCP: Du weißt, wo etwas schiefgehen kann, prüfst es und schreibst es auf. Die Stadt Bochum nennt als Mindestmaß die tägliche Temperaturkontrolle der Kühlung, warme Speisen bei mindestens 65 °C, einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, die Kontrolle beim Wareneingang, Schulungsnachweise und Schädlingsüberwachung.
Allergene: Auch bei loser Ware gibst du die 14 Hauptallergene an – schriftlich, oder mündlich mit einer schriftlichen Liste zum Einsehen und einem gut sichtbaren Hinweis darauf. Zusatzstoffe kennzeichnest du ebenfalls, etwa „mit Farbstoff“, „mit Geschmacksverstärker“ oder „mit Phosphat“ bei Fleischerzeugnissen. Die Datenblätter für Wurst und Saucen bekommst du vom Lieferanten; die Verbraucherzentrale NRW erklärt die Kennzeichnung.
Kasse, TSE und 7 % auf Speisen
Seit 1. Januar 2026 kosten Speisen 7 % Umsatzsteuer – ob im Laden gegessen oder mitgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), unbefristet. Getränke bleiben bei 19 %.
Menü mit Getränk: Den Menüpreis teilst du im Verhältnis der Einzelpreise auf Speisen (7 %) und Getränk (19 %) auf. Die Pauschale von 30 % Getränkeanteil gilt nur für Pauschalangebote wie Buffet oder All-inclusive. Die Einzelheiten klärst du mit deinem Steuerberater – wir machen keine Steuerberatung.
- Kasse: Eine offene Ladenkasse ist erlaubt. Eine elektronische Kasse braucht eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) und du meldest sie binnen eines Monats beim Finanzamt, über Mein ELSTER (§ 146a AO). Zu jedem Verkauf gibst du einen Beleg aus.
- Geplant: Die Bundesregierung hat am 23.09.2026 eine Registrierkassenpflicht beschlossen (Regierungsentwurf, der Bundestag muss noch zustimmen): für Betriebe mit mehr als 100.000 € Umsatz im Jahr, nicht bei höchstens 12.000 € Barumsatz. Belege sollen ab 2028 digital ausgegeben werden. Unser Beispiel-Imbiss läge über der Grenze – plan die Kasse mit TSE also gleich ein.
- Kleinunternehmer bist du nur bis 25.000 € Umsatz – im Gründungsjahr zählt das laufende Jahr, danach das Vorjahr. Unser Beispiel-Imbiss macht schon im ersten Jahr rund 139.000 € netto.
Unser Beispiel-Businessplan für einen Imbiss
Wie ein ganzer Plan aussieht, zeigt unser Beispiel: ein Koch, der nach der Schließung seiner Kantine einen Imbiss in einem leerstehenden Imbisslokal eröffnet – mit Gründungszuschuss und KfW-StartGeld.
Beispiel-Businessplan 6 · Gründungszuschuss
Imbiss im Ladenlokal
Currywurst, Pommes, Mittagstisch · 55 m², 14 Plätze · ein Minijob · Buerer Pommesschmiede, Gelsenkirchen-Buer (erfunden; Recht, Steuersätze und Förderbedingungen echt, Stand 10/2026)
- Start
- Februar 2027
- Kapitalbedarf
- 37.500 €, davon 25.500 € KfW-StartGeld
- Gewinn Jahr 1 → 3
- 36.163 → 60.648 €
- Trägt sich
- ab Jahr 2 (Familie, voller Bedarf)
Hier lernst du: Anlaufkurve, Gründungszuschuss als Brücke im ersten Jahr und wie knapp Jahr 2 ist
Was du daraus lernen kannst:
- Der Plan trägt erst ab Jahr 2. Im Anlaufjahr bleiben 36.163 € Gewinn – 82 % des privaten Bedarfs. Der Gründungszuschuss schließt die Lücke, ab Jahr 2 reicht der Gewinn allein.
- Der Puffer ist knapp. Im zweiten Jahr deckt der Gewinn den vollen Bedarf der Familie zu 104 % – nach Steuern, Tilgung und Vorsorge. Schon gut 2 % weniger Umsatz, und es reicht nicht mehr. Darum zeigt der Plan, was passiert, wenn weniger Gäste kommen.
- Eigenes Geld zählt. 12.000 € Erspartes sind 32 % des Kapitalbedarfs.
Was Agentur und Bank hier fragen
Wir prüfen Pläne so, wie Agentur und Bank sie lesen. Beim Imbiss kommen fast immer diese Fragen:
Typische Rückfragenund wie dein Plan sie beantwortet
- Darfst du dort?
- Ist das Lokal für Gastronomie genehmigt? Antwort: Auskunft des Bauordnungsamts oder Baugenehmigung beilegen, Fettabscheider und Abluft benennen.
- Woher kommen die Gäste?
- Gerade im ersten Monat. Antwort: Lage, Laufkundschaft, Betriebe in der Nähe – und ein Anlauf, der klein anfängt. Unser Beispiel startet bei 62 % der späteren Gästezahl.
- Was, wenn weniger kommen?
- Antwort: eine Rechnung mit 85 oder 90 % der Gäste und wie du die Lücke überbrückst – Reserve, Zuschuss, Einkommen im Haushalt.
- Passt der Wareneinsatz?
- Wir prüfen auf ein Band von etwa 28 bis 40 % vom Umsatz. Liegt deiner außerhalb, erklär warum – mit Preisliste und Rezepten.
- Kannst du Gastronomie?
- Fehlende Erfahrung ist ein häufiger Grund für ein Nein. Antwort: Lebenslauf mit Küchenjahren, Hygieneschulung, ein kleines Sortiment, das du beherrschst.
Typische Fehler beim Imbiss
- Die besten Tage als Schnitt. Plane Ruhetage, Urlaub und schwache Monate ein.
- Kein Geld für den Anlauf. Miete, Strom und Ware der ersten Monate gehören in den Kapitalbedarf, dazu die Vorsteuer bis zur Erstattung.
- 19 % auf alles – oder 7 % auch auf Getränke. Beides verzerrt den Gewinn; Agentur und Bank fällt das sofort auf.
- Strom vergessen. In unserem Beispiel kostet Strom fast so viel wie die Kaltmiete.
- Zu früh losgelegt. Gründungszuschuss und KfW-StartGeld beantragst du vor dem Start. Wer vorher kauft oder eröffnet, riskiert die Förderung.
Förderung für deinen Imbiss
Unser Beispiel nutzt den typischen Weg: Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit für die ersten Monate und KfW-StartGeld über die Hausbank für die Einrichtung. Mit Grundsicherungsgeld kommt statt des Zuschusses das Einstiegsgeld vom Jobcenter infrage, für kleinere Summen das NRW.Mikrodarlehen. Beantragt wird alles, bevor du kaufst oder unterschreibst. Was jeder Weg bringt und voraussetzt, steht im Ratgeber Gastronomie gründen und ausführlich unter Gründungszuschuss und KfW-Gründerkredit.
Imbiss mit Gründungszuschuss? Plan und Antrag machen wir mit dir – mit AVGS-Gutschein für dich kostenlos: Gründen mit Zuschuss →
Häufige Fragen zum Imbiss
Fragen und Antworten6 Fragen
01Was kostet es, einen Imbiss zu eröffnen?
Unser Beispielplan für einen Imbiss im Ladenlokal braucht 37.500 €, mit übernommener Küche und Reserve.
02Braucht ein Imbiss eine Konzession?
Nein, solange du keinen Alkohol ausschenkst (§ 2 Abs. 2 GastG). Gewerbeanmeldung, Registrierung und Belehrung brauchst du trotzdem.
03Brauche ich eine Ausbildung?
Nein, eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Pflicht ist die Belehrung beim Gesundheitsamt (in Bochum und Dortmund 25 €).
04Wie viel verdient man mit einem Imbiss?
Das hängt vor allem an den Gästen. In unserem Beispiel bleiben bei 64 Gästen am Tag 4.743 € im Monat vor Einkommensteuer, im ersten Jahr wegen des Anlaufs weniger.
05Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Als Richtwert gelten 15 bis 25 % des Kapitalbedarfs, möglichst um 20 % – Pflicht ist es nicht. In unserem Beispiel sind es 12.000 € von 37.500 €, also 32 %.
06Wie lange dauert es bis zur Eröffnung?
Ist das Lokal schon als Imbiss genehmigt und schenkst du keinen Alkohol aus, sind drei bis vier Monate realistisch: Plan und Förderantrag, Zusage, Mietvertrag, Renovierung, Anmeldungen. Braucht das Lokal eine Nutzungsänderung, rechne mit mehreren Monaten mehr.
